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Mehr Teilzeit – weniger AHV-Beiträge?

Wie beeinflusst der Trend zu Teilzeitarbeit die AHV-Finanzen? Eine Analyse der vergangenen Jahre zeigt: Unter dem Strich überwiegen die positiven Effekte der höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen.
Luca Moretti, Etienne Schütz
  |  09. April 2026
    Forschung und Statistik
  • AHV
  • Arbeit
Die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen hat in den vergangenen Jahren zugenommen. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Die Teilzeitquote hat seit 1991 stetig zugenommen.
  • Gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter gestiegen.
  • Für die Finanzen der AHV ist entscheidend, dass der durchschnittliche Beschäftigungsgrad aller 15- bis 64-Jährigen gestiegen ist.

Wie wirkt sich der Trend zu Teilzeitarbeit auf die Finanzen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) aus? Man könnte meinen, dass tiefere Pensen weniger Geld für die AHV-Kassen bedeuten. Doch die Sache ist komplizierter.

Klar ist: Direkt ist der Beschäftigungsgrad weder für die Berechnung der AHV-Beiträge noch der AHV-Leistungen relevant, und wird deshalb auch nicht in den Individuellen Konten (IK) der AHV erhoben. Massgebend sind vor allem die beitragspflichtigen Einkommen und die Beitragsdauer.

Teilzeitarbeit hat auf die AHV allerdings einen indirekten Einfluss – und zwar über den beitragspflichtigen Lohn. Dabei wirkt sich Teilzeit vereinfacht gesagt über zwei gegenläufige Effekte auf die AHV-Finanzen aus.

Zunächst zum positiven Effekt: Wenn dank Teilzeitarbeit mehr Personen erwerbstätig werden, steigen die AHV-Einnahmen tendenziell stärker als die Ausgaben. Denn wer erwerbstätig ist, zahlt in der Regel höhere AHV-Beiträge, als wenn er oder sie keiner Erwerbsarbeit nachgeht.

Bei Nichterwerbspersonen hängen die AHV-Beiträge vom Vermögen und weiteren Einnahmen ab. Wenn die Ehefrau oder der Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens Beiträge in der Höhe des doppelten Mindestbeitrags entrichtet, müssen verheiratete Nichterwerbspersonen keine eigenen Beiträge bezahlen.

Gleichzeitig gibt es einen negativen Effekt: Wenn Vollzeiterwerbstätige ihr Pensum reduzieren, wirkt sich das negativ auf die Finanzen der AHV aus. Gerade auch deshalb, weil die AHV-Lohnbeiträge gegen oben nicht limitiert sind, die Höhe der Rente aber durch die Maximalrente begrenzt ist.

Aus Sicht der Versicherten gilt somit grundsätzlich: Je tiefer der Lohn, desto besser ist das Verhältnis von Beiträgen zur zukünftigen Rente. Wer mehr einzahlt, erhält zwar meistens eine höhere Rente, aber nicht proportional mehr – das ist die Solidarität in der ersten Säule.

Was misst die Teilzeitquote – und was nicht?

Die Teilzeitquote steigt seit 1991 (Perrenoud 2025). Um die Auswirkungen dieses Anstiegs auf die Finanzen der AHV zu verstehen, müssen wir einen genaueren Blick auf die Teilzeitquote werfen: Sie misst den Anteil der Teilzeitarbeitenden an den Erwerbstätigen (ohne Erwerbslose und Nichterwerbspersonen). Mit anderen Worten: Die Teilzeitquote kann auch steigen, ohne dass die Zahl der Vollzeiterwerbstätigen sinkt – nämlich, wenn Nichterwerbspersonen eine Teilzeitstelle annehmen. In diesem Fall bleibt die Zahl der Vollzeiterwerbstätigen stabil, obwohl die Teilzeitquote zunimmt. Für eine Betrachtung der AHV-Finanzen ist deshalb nicht die Teilzeitquote die geeignete Kennzahl, sondern der Anteil der Teilzeitarbeitenden an der gesamten Bevölkerung.

Aufgrund des demografischen Wandels nimmt das Verhältnis von Rentenbeziehenden zur Erwerbsbevölkerung zu. Da die meisten Rentenbeziehenden nicht erwerbstätig sind, beeinflusst der demografische Wandel auch die Erwerbsquote negativ. Im Folgenden beschränken wir uns auf die 15- bis 64-Jährigen in der Schweiz. Entwicklungen, die im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel stehen, können so ausgeklammert werden.

Erwerbsbeteiligung steigt

Zwischen 1991 und 2024 sank der Anteil der vollzeitarbeitenden 15- bis 64-Jährigen an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung um 9 Prozentpunkte auf 51 Prozent, wie unsere Auswertungen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen (siehe Grafik 1). Im selben Zeitraum stieg der Anteil der Teilzeitarbeitenden um 11 Prozentpunkte auf 29 Prozent.

Der Zuwachs fand dabei ausschliesslich bei den mittleren Arbeitspensen von 50 bis 89 Prozent statt: Diese stiegen um 11 Prozentpunkte auf 19 Prozent. Bei tiefen Pensen unter 50 Prozent blieb der Teilzeitanteil stabil.

Der Anteil von Nichterwerbspersonen wiederum sank von 20 Prozent auf 16 Prozent. Wie eingangs erklärt wurde, ist diese Entwicklung für die AHV-Finanzen besonders relevant.

Trendwende nach 2010

Die Dynamik war jedoch seit 1991 nicht konstant dieselbe. So beobachten wir praktisch den gesamten Rückgang der Vollzeitarbeit in den Jahren zwischen 1991 und 2009 (–6 Prozentpunkte), während der Anteil an Nichterwerbspersonen in dieser Zeit um 3 Prozentpunkte abnahm (siehe Grafik 2).

Ab 2010 kehrt sich das Muster um: Die Vollzeitbeschäftigung sinkt seither noch um weniger als einen Prozentpunkt, die Nichterwerbspersonen hingegen um weitere 3 Prozentpunkte. Oder anders gesagt: Nach 2010 wurde der Teilzeitzuwachs überwiegend von einem Rückgang der Nichterwerbspersonen begleitet, während der Anteil Vollzeitarbeit fast konstant blieb. Betrachtet man jedoch Untergruppen wie beispielsweise die Geschlechter, so zeigen sich teils gegenläufige Muster.

Beschäftigungsgrad pro Person nimmt zu

Bemerkenswert ist: Trotz verstärkter Teilzeitarbeit stieg der durchschnittliche Beschäftigungsgrad pro Person zwischen 1996 und 2024 um 2 Prozentpunkte auf 68 Prozent (siehe Grafik 3). In diesen Werten sind Nichterwerbspersonen und Erwerbslose (gemäss ILO-Definition) mit einem Beschäftigungsgrad von 0 Prozent mitgezählt. Getrieben wird dieser Anstieg von den Frauen, deren durchschnittlicher Beschäftigungsgrad um 11 Prozentpunkte auf 57 Prozent zunahm. Jener der Männer sank hingegen um 7 Prozentpunkte auf 79 Prozent. 15- bis 64-Jährige arbeiten heute also im Durchschnitt nicht weniger als 1996.

Frauen und Männer: gegenläufige Dynamiken

Bei den Frauen geht die Zunahme der Teilzeit mit einer stärkeren Erwerbsbeteiligung einher: Zwischen 1991 und 2024 sank der Anteil von nicht erwerbstätigen Frauen um 13 Prozentpunkte auf 19 Prozent. Gleichzeitig verdoppelte sich der Anteil der Frauen, die in einem Pensum von 50 bis 89 Prozent arbeiteten. Der Anteil der Frauen mit einer Vollzeitstelle lag 2024 hingegen nach zwischenzeitlichen Schwankungen auf einem ähnlichen Niveau wie 1991 (siehe Grafik 4).

Anders bei den Männern: Hier ging die Vollzeitbeschäftigung zwischen 1991 und 2024 um 16 Prozentpunkte auf 69 Prozent zurück, während der Anteil der Nichterwerbspersonen leicht zunahm. Hohe Teilzeitpensen nahmen dabei um 8 Prozentpunkte zu, tiefe Teilzeitpensen um 2 Prozentpunkte.

Trend zu höheren Pensen ist für die AHV positiv

Abschliessend lässt sich sagen, dass die Annahme «mehr Teilzeit gleich weniger AHV-Beiträge» zu kurz greift. Denn die Zunahme der Teilzeit geht nicht zu Lasten der Vollzeit: Seit 2010 hat sich der Anteil der Vollzeitbeschäftigung der 15- bis 64-Jährigen kaum verändert, während der Anteil der Nichterwerbspersonen abgenommen hat.  

Aufschlussreich ist vor allem eine Betrachtung der durchschnittlichen Beschäftigungsgrade aller 15- bis 64-Jährigen in der Schweiz: Im Durchschnitt arbeiten sie heute in einem höheren Pensum als früher. Das ist tendenziell positiv für die Finanzen der AHV. Haupttreiber sind die Frauen, während bei den Männern das durchschnittliche Pensum etwas abgenommen hat.

Im internationalen Vergleich weist die Schweiz sowohl eine hohe Erwerbsquote als auch eine hohe Teilzeitquote auf (OECD 2024). Es scheint naheliegend, dass diese zusammenhängen. Inwiefern und ob das Arbeitskräftepotenzial ausgeschöpft ist, lässt sich mit diesen Daten nicht sagen. Einen Hinweis darauf, dass noch ungenutztes Potenzial besteht, liefern Analysen zur Unterbeschäftigung (Schwiter und Barfuss 2026). 

Literaturverzeichnis

OECD (2024). Economic Surveys: Switzerland 2024.

Perrenoud, Silvia (2025). Teilzeitarbeit nimmt weiter zu – mit grossen Unterschieden. Soziale Sicherheit CHSS, 8. Dezember

Schwiter, Karin; Barfuss, Reta (2026). Unfreiwillig in Teilzeit. Soziale Sicherheit CHSS, 30. März.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Datengrundlagen und Analysen, Bundesamt für Sozialversicherungen
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Hochschulpraktikant, Datengrundlagen und Analysen, Bundesamt für Sozialversicherungen
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