Nationalrat sagt Ja zur Betreuungszulage
Künftig soll eine Betreuungszulage Eltern von den Kosten für Kita-Plätze entlasten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem neuen Finanzierungsmodell zugestimmt. Die grosse Kammer will den Bund aber stärker in die Pflicht nehmen. Im Parlament herrscht Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefunden werden muss. Damit sollen Anreize für Eltern geschaffen werden, ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen.
Die Vorlage stellt einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle» dar. Die Kita-Initiative verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen.
Inhaltlich besteht der Gegenvorschlag aus einer Betreuungszulage für bis achtjährige Kinder. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken. Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, so wie bei den Familienzulagen.
Noch nicht einig sind sich die Räte bei den sogenannten Programmvereinbarungen: Mit diesen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen. Enthalten sind darin zudem auch Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote. Die Vorlage zur langfristigen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung geht nun zurück an den Ständerat.
Zusätzlich hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zur Qualität der Betreuung in Kitas zu erarbeiten. Dies soll in enger Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden erfolgen.
Die Kosten einer Betreuungszulage betragen gemäss Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) knapp 700 Millionen Franken jährlich. Bisher hat der Bund die Schaffung von Betreuungsplätzen insgesamt mit Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (Anstossfinanzierung) mit 477 Millionen Franken unterstützt. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.
Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Qualitativ gut geführte Kitas (Postulat)
Gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch verankern
Der Nationalrat will das Prinzip der gewaltfreien Erziehung von Kindern ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankern. Als Erstrat hat er eine entsprechende Bundesratsvorlage gutgeheissen. Laut dem Bundesrat hat eine explizite Erwähnung des Prinzips der gewaltfreien Erziehung im Gesetz Leitbildcharakter. Sie signalisiere klar, dass beispielsweise körperliche Bestrafungen und andere Formen von erniedrigender Behandlung von Kindern nicht toleriert werden. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Auch die Gewalt von Kindern an ihren Eltern war in der Sondersession ein Thema. Der Nationalrat verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht eine Bestandesaufnahme vornimmt.
Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung)
Studie über die Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern (Postulat)
Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.