Im Zusammenhang mit der schon in der vierten IVG-Revision (2004) angelegten Neuausrichtung der Invalidenversicherung auf die (Wieder-)Eingliederung steht seit mehreren Jahren die Frage im Raum, inwiefern sich die veränderte Strategie der IV auf die anderen Sozialwerke und insbesondere die Sozialhilfe auswirkt. Da die Erkenntnisse hierzu bislang sehr bruchstückhaft sind, veranlasste das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Studie, in der allfälligen Verlagerungen zwischen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe nachgegangen wurde. Der Fokus lag dabei primär auf der potenziellen Verlagerung von der IV (Neuanmeldungen, Rentenaufhebungen) in die Sozialhilfe. Die Ergebnisse dieser Studie werden hier zusammengefasst vorgestellt.
Für die Analysen standen Daten zwischen 2005 und 2017 zur Verfügung. Daraus wurden Kohorten für IV-Neuanmeldungen sowie ab 2008 Kohorten für IV-Rentenaufhebungen gebildet. Je nachdem, wie weit in die Zukunft bzw. in die Vergangenheit dieser Kohorten geschaut wurde, konnten für die verschiedenen Fragestellungen nicht immer exakt dieselben Zeitperioden betrachtet werden. IV-Anmeldungen als solche konnten bspw. für alle Kohorten ab 2005 bis 2017 analysiert werden. Leistungszusprachen der IV innerhalb von vier Jahren ab dem Anmeldejahr waren bis zur Kohorte 2014 möglich. Die Zusammensetzung des Einkommens vier Jahre nach der IV-Anmeldung hingegen konnte nur bis zur Kohorte 2013 verfolgt werden, da zum Zeitpunkt der Analysen die Angaben zum AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen erst bis ins Jahr 2017 vorlagen. Angaben zur Sozialhilfe waren erst ab 2010 vollständig vorhanden, womit bspw. Übertritte in umgekehrter Richtung von der Sozialhilfe in die IV erst ab diesem Jahr betrachtet werden konnten.
IV-Neuanmeldungen Insgesamt stieg die Anmeldequote über die letzten zehn Jahre um 28 Prozent an. Während sich im Jahr 2007 pro 100 000 18- bis 64-jährige Personen noch 830 bei der IV anmeldeten (0,83 %), waren es im Jahr 2017 nun 1060 (1,06 %) (vgl. Grafik G1). Die Steigerung der Anmeldequote war weitgehend auf Personen unter 50 Jahren zurückzuführen und nicht auf 50- bis 64-Jährige, bei denen die Anmeldequote 2017 trotz leichtem Anstieg in den Jahren davor in etwa wieder dem Niveau vor 2008 entsprach. Ein Teil des Anstiegs bei den IV-Neuanmeldungen war auf die Zunahme der Bevölkerung zurückzuführen, die in derselben Periode um elf Prozent wuchs. Auch die Alterung der Bevölkerung spielte bezüglich der Zunahme der Anzahl Anmeldungen eine Rolle, da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit einer IV-Anmeldung im Allgemeinen steigt. Neben den erwähnten Veränderungen ausserhalb des Einflussbereichs der IV, die einen Anstieg begründen konnten, ging ein anderer Teil auf die Neuausrichtung der Invalidenversicherung zurück, die ihren Ursprung in der vierten und verstärkt in der fünften IVG-Revision (2008) hatte.
Leistungszusprachen Rund einem Drittel sowohl der 2005 als auch der 2014 bei der IV angemeldeten Personen wurde innerhalb von vier Jahren ab Anmeldung eine Leistung der IV zugesprochen. Das Verhältnis zwischen Eingliederungsmassnahmen und Rentenzusprachen veränderte sich im Verlauf dieser Periode jedoch stark. Während der Anteil an Massnahmen im Eingliederungsbereich anstieg, sank der Anteil an zugesprochenen Renten (vgl. Grafik G2).
- Eingliederungsmassnahmen: Der Anteil neu angemeldeter Personen, die innerhalb von vier Jahren ab Anmeldejahr eine externe Eingliederungsmassnahme erhielten, verdreifachte sich in der betrachteten Zeitperiode. Von den rund 51 500 neu angemeldeten Personen im Jahr 2014 erhielten 23 Prozent (gut 11 650 Personen) im Verlauf der vier Folgejahre mindestens eine externe Eingliederungsmassnahme zugesprochen; im Jahr 2005 traf dies nur auf 8 Prozent (3130 Personen) zu. Der verstärkte Zuwachs nach der 5. IVG-Revision 2008 war grösstenteils durch die vermehrte Zusprache von Frühinterventionsmassnahmen bedingt, denen oft keine weiteren Eingliederungsmassnahmen mehr folgten.
- Rentenbezugsquote: Von den rund 42 600 IV-Neuanmeldungen im Jahr 2005 bezogen Ende 2009 knapp 11 000 eine Rente. Dies entsprach einem Anteil von rund 26 Prozent. In der Kohorte der 2014 angemeldeten Personen (51 500) erhielten Ende 2018 7600 eine Rente, was einem Anteil von knapp 15 Prozent entsprach. Dabei handelte es sich nicht nur um einen Rückgang im Verhältnis zu den Anmeldungen. Auch in der absoluten Betrachtung wurden für die Kohorte 2014 trotz mehr Anmeldungen rund 3400 weniger Neurenten gesprochen als für die Kohorte 2005. Der Rückgang konnte weder mit der sich über die Zeit verändernden strukturellen Zusammensetzung der IV-Anmeldepopulation, noch mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erklärt werden.
Der relativen wie auch der absoluten Abnahme bei den Rentenzusprachen stand demnach eine entsprechende Zunahme bei den Eingliederungsmassnahmen gegenüber, was den Gesamtanteil von Leistungszusprachen bei neu angemeldeten Personen in etwa wieder ausglich. Aufgrund der Zunahme der Neuanmeldungen erhielten in absoluten Zahlen im Jahr 2014 mehr neu angemeldete Personen eine Leistungszusprache der IV (16 600) als im Jahr 2005 (13 200).
Erwerbs- und Einkommenssituation nach Abschluss des IV-Verfahrens Die Erwerbs- und Einkommenssituation der beobachteten Kohorten nach Abschluss des IV-Verfahrens wurde aufgrund der Einkommensquellen Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe untersucht (vgl. Grafik G3).
- Erwerbstätigkeit: Vier Jahre nach einer Neuanmeldung bei der IV war von den im Jahr 2013 angemeldeten Personen ein grösserer Anteil erwerbstätig als bei den früheren Anmeldekohorten. Im Vergleich zu den Kohorten vor der fünften IVG-Revision stieg der Anteil jener Personen, die nach Abschluss des IV-Verfahrens erwerbstätig waren und keine IV-Rente erhielten, von 50 Prozent (Kohorte 2006: 12 390 Personen) auf 58 Prozent (Kohorte 2013: 16 820 Personen). Der Anstieg des Anteils von Personen mit einem Erwerbseinkommen von über 3000 Franken im Monat von 31 Prozent (Kohorte 2006: 9590 Personen) auf 38 Prozent (Kohorte 2013: 14 800 Personen) deutete zudem darauf hin, dass im Vergleich zu früher verhältnismässig mehr Personen nach der IV-Anmeldung wirtschaftlich unabhängig waren oder bleiben konnten. Dies dürfte sich u. a. auch damit erklären lassen, dass sich Betroffene bei gesundheitlichen Problemen rascher als früher bei der IV anmeldeten, womit die IV frühzeitiger intervenieren und unterstützen konnte. Gleichzeitig nahm ab der Kohorte 2012 jedoch auch der Anteil Personen zu, die nach Abschluss des IV-Verfahrens ohne Erwerbseinkommen oder mit einem Erwerbseinkommen unter 3000 Franken im Monat leben mussten. Er lag bei den Kohorten 2006 bis 2011 konstant bei rund 40 Prozent (Kohorte 2006: 12 390 Personen) und stieg in den Folgejahren dann leicht auf rund 43 Prozent an (Kohorte 2013: 17 460 Personen). Dies bedeutet, dass rund vier von zehn Personen vier Jahre nach ihrer Anmeldung bei der IV über kein existenzsicherndes Erwerbseinkommen verfügten.
- Sozialhilfe: Der Anteil an Personen, die im vierten Jahr nach ihrer Anmeldung bei der IV wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen, stieg von 11,7 Prozent (Kohorte 2006) auf 14,5 Prozent (Kohorte 2013), was einer Zunahme der Quote um 25 Prozent entsprach (vgl. Grafik G4). Der Anstieg fiel insbesondere in den Kohorten 2008 und 2012 markanter aus als in den früheren Jahren. Bedingt durch die gleichzeitige Zunahme der IV-Anmeldungen war der Zuwachs bei den absoluten Fallzahlen im Vergleich zur relativen Entwicklung mit rund 58 Prozent ausgeprägter. Während von der Kohorte 2006 vier Jahre später 3620 Personen wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen, waren es bei der Kohorte 2013 insgesamt 5720 Personen, also rund 2100 Personen mehr.
Weil sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen im Zeitverlauf verändern können, sollten mithilfe statistischer Methoden deren Auswirkungen auf die Übertritte in die Sozialhilfe mitberücksichtigt werden. Ausgehend von den Werten im Jahr 2006, aber unter Berücksichtigung der veränderten Zusammensetzung der IV-Anmeldepopulation sowie der Entwicklung der kantonalen Arbeitslosenquoten, hätten von der Kohorte 2013 vier Jahre nach ihrer IV-Anmeldung geschätzte 10,3 Prozent Sozialhilfe beziehen müssen. Der tatsächlich beobachtete Wert betrug aber 14,5 Prozent. Die Differenz von 4,2 Prozentpunkten konnte daher für die Kohorte 2013 als maximale Höhe der Verlagerung von der IV in die Sozialhilfe interpretiert werden. Dies bedeutet, dass rund 29 Prozent (4,2 % von 14,5 % = 28,97 %) der für die Kohorte 2013 beobachteten Übertritte in die Sozialhilfe unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen von 2006 nicht stattgefunden hätten. Bezogen auf die 5720 Personen der Kohorte 2013, die im vierten Jahr nach der IV-Anmeldung Sozialhilfe bezogen, ergab dies rund 1650 Personen.
Umgekehrt war nur eine schwache Tendenz dahingehend erkennbar, dass sich relativ betrachtet vermehrt Personen bei der IV anmeldeten, die vor ihrer Anmeldung schon Leistungen der Sozialhilfe bezogen hatten. Weil erst ab 2010 vollständige Informationen zum Sozialhilfebezug vorlagen, beschränkten sich die diesbezüglichen Analysen auf die IV-Anmeldekohorten 2011 bis 2016. Von allen Sozialhilfebeziehenden meldeten sich je nach Jahr zwischen 3,6 (Kohorte 2011: 5820 Personen) und 3,8 Prozent (Kohorte 2015: 7240 Personen) bei der IV an. Die Zunahme der absoluten Fallzahlen war weitgehend auf die Zunahme der erwachsenen Sozialhilfebeziehenden zurückzuführen (2011: Total 160 970 erwachsene Sozialhilfebeziehende; 2015: Total 192 380). Neubezüger/innen von Sozialhilfe, d. h. Personen, die im Vorjahr keine Sozialhilfe bezogen hatten, meldeten sich verhältnismässig etwas häufiger bei der IV an als solche, die schon länger Sozialhilfe bezogen. Die entsprechende Quote für die Kohorte 2011 betrug 7,6 Prozent und stieg bis zur Kohorte 2015 auf 8,3 Prozent an und sank für 2016 wieder auf 8,0 Prozent. Pro Jahr entsprach dies je nach Kohorte zwischen 3490 und 3770 Personen. Über die gesamte Periode 2011 bis 2016 meldeten sich demnach Total rund 21 650 Personen bei der IV an, die im Jahr der Anmeldung neu auch Sozialhilfe bezogen. Wäre die Quote in der Periode 2012 bis 2016 wie im 2011 stabil bei 7,6 Prozent geblieben, hätten sich in den folgenden 5 Jahren rund 750 Personen weniger bei der IV angemeldet, die im Jahr ihrer Anmeldung neu Sozialhilfe bezogen, was pro Jahr rund 150 Personen entspräche.
- Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung (ALE): Je nach Kohortenjahr schwankte der Anteil an Personen, die zum Zeitpunkt der IV-Anmeldung (+/– 1 Monat) Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezogen, zwischen rund 5 und 7 Prozent (vgl. Grafik G5). Damit entwickelten sich die Quoten in etwa parallel zur allgemeinen Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Im ersten Jahr nach der IV-Neuanmeldung bezogen mit zwischen 12 und 17 Prozent deutlich mehr Personen ALE, was bedeutete, dass es im ersten Jahr nach der IV-Anmeldung noch relativ häufig zu einem Eintritt in die Arbeitslosenversicherung (ALV) kam. Auch diese Quoten standen in Zusammenhang mit der Entwicklung der Arbeitslosenquoten, wobei sich der Anstieg durch die im 2008 beginnende Finanzkrise schon in der Kohorte 2007 bemerkbar machte. Je grösser die zeitliche Distanz zur Anmeldung, umso weniger waren Neueintritte in die ALV zu beobachten. Auch diese Quoten variierten je nach Kohortenjahr, jedoch weniger stark als diejenigen rund um den Zeitpunkt der IV-Anmeldung. Die kumulierte Betrachtung all dieser Quoten, d. h. der Anteil an Personen, die innerhalb der Periode zwischen dem ersten und vierten Jahr nach der IV-Neuanmeldung ALE bezogen, lag zwischen minimal 21,5 Prozent (Kohorte 2007: 6440 Personen, vor Beginn der Finanzkrise) und maximal 27,7 Prozent (Kohorte 2013: 10 930 Personen). Der Anstieg der kumulierten ALE-Bezugsquote (t1–t4), der ab der IV-Anmeldekohorte 2012 beobachtet werden konnte, ist jedoch weniger klar mit der Entwicklung der Arbeitslosenquote in Zusammenhang zu bringen, da diese relativ stabil bei rund 3 Prozent blieb. Ob die Zunahme eine Folge davon war, dass sich gesundheitlich gefährdete Personen vermehrt zu einem (noch) früheren Zeitpunkt bei der IV anmeldeten als noch vor der 5. IVG-Revision, konnte nicht abschliessend beurteilt werden, da nicht bekannt war, ob sich die Zahl der ALV-anspruchsberechtigten Personen unter den IV-Neuanmeldungen im Zeitverlauf veränderte. Anspruch auf ALE haben Personen, die vermittlungsfähig sind, d. h. Personen, die in der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, die zudem berechtigt sind, eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz auszuüben und die die Rahmenfrist für die Beitragszeit erfüllen.
Rentenaufhebungen Gemessen am Total des Rentenbestandes wurden insbesondere ab 2013 mehr Renten aufgehoben als in den Vorjahren (vgl. Grafik G6). Der Wert stieg von 0,87 Prozent (2008) auf leicht über 1 Prozent in den Jahren 2013 bis 2015. Der Anstieg im 2013 fand ein Jahr nach der Anfang 2012 in Kraft getretenen 6. IVG-Revision statt, die u. a. eine systematische Überprüfung des Rentenanspruchs beinhaltete («eingliederungsorientierte Rentenrevision») sowie die Bereinigung des Rentenbestandes um Renten unklarer Kausalität (Fälle nach Schlussbestimmung). Dies könnte die teilweise erhöhten Anteilswerte bei den Rentenaufhebungen erklären, wobei für die empirische Ermittlung eines Kausalzusammenhangs die Zeitreihe zu kurz war. In absoluten Zahlen waren jährlich 1700 bis 2200 Personen von einer Rentenaufhebung betroffen. Insgesamt wurden in der Periode 2008 bis 2015 14 800 IV-Renten aufgehoben. Von diesen Personen bezogen zwei Jahre nach der Aufhebung 23 Prozent (3400) wieder eine IV-Rente. Drei Jahre später waren es rund 27 Prozent.
Der Anteil an Personen, die zwei Jahre nach der Rentenaufhebung Sozialhilfe bezogen, stieg von 16,4 Prozent (Kohorte 2008, 280 Personen) auf 21,5 Prozent (Kohorte 2015, 410 Personen). Unter Berücksichtigung der sich verändernden Zusammensetzung der Gruppe von Personen mit einer Rentenaufhebung und veränderten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt stieg das Risiko eines Übertritts in die Sozialhilfe nach einer Rentenaufhebung in der Periode 2009 bis 2015 um geschätzte 20 Prozent an.
Der Anteil Personen, die zwei Jahre nach einer Rentenaufhebung ein Erwerbseinkommen erzielten, betrug in der Kohorte 2008 41,9 Prozent (730 von 1730) Personen und schwankte je nach Kohorte zwischen maximal 42,9 Prozent (2012, 780 von 1810 Personen) und minimal 39,7 Prozent (2013, 800 von 2000 Personen), derjenige von Personen mit einem Erwerbseinkommen über 3000 Franken pro Monat betrug für die Kohorte 2008 25,3 Prozent (440 von 1730 Personen) und schwankte in der Untersuchungsperiode 2008 bis 2015 zwischen 26,9 Prozent (2012, 490 von 1810 Personen) und 22,5 Prozent (2014, 480 von 2120 Personen).
Einordnung der Ergebnisse und Fazit Die Zahl der bei der IV neu angemeldeten Personen, die vier Jahre nach Anmeldung Sozialhilfe bezogen, nahm zwischen 2006 und 2013 sowohl relativ als auch absolut zu. Der Anstieg konnte aus statistischer Sicht weder mit der sich über die Zeit verändernden Zusammensetzung der IV-Anmeldungen noch mit der Entwicklung der kantonalen Arbeitslosenquoten in Zusammenhang gebracht werden. Über alle Kohorten (2006–2013) aufsummiert, waren es rund 36 520 Personen, die vier Jahre nach ihrer IV-Anmeldung Sozialhilfe bezogen, pro Kohorte zwischen 3620 (2006) und 5720 Personen (2013). Rund ein Fünftel dieser Sozialhilfebezüger/innen (21,2 %, was 7730 Personen entsprach) hätte gemäss der durchgeführten Schätzung vier Jahre nach der IV-Anmeldung keine Sozialhilfe bezogen, wenn die bereinigte Quote der Rentengutsprachen gegenüber 2006 unverändert geblieben wäre. Die auf diese Weise geschätzten (maximalen) Verlagerungsquoten nahmen im Zeitverlauf zu. Ab der Kohorte 2009 stieg die Zahl der so geschätzten Verlagerungsfälle pro Jahr von 920 (2009: 20,3 % von 4530) auf 1650 (2013: 28,9 % von 5720).
Auch die Übertritte in die Sozialhilfe nach einer Rentenaufhebung stiegen zwischen den Jahren 2008 und 2015 an, also zumindest teilweise schon vor der im Jahr 2012 in Kraft getretenen 6. IVG-Revision. Der Anstieg stand weder mit der sich verändernden Zusammensetzung der Rentenaufhebungen noch mit der Entwicklung der Arbeitslosenquote in einem statistischen Zusammenhang. Von allen Personen, deren IV-Renten zwischen 2008 und 2015 aufgehoben wurden, bezogen zwei Jahre nach der Aufhebung kumuliert rund 2700 Personen Sozialhilfe. Auch hier war über die Jahre eine steigende Tendenz von 240 Fällen 2009 auf rund 410 Fälle 2015 zu beobachten.
Ein Teil der Verlagerung konnte damit erklärt werden, dass der Anteil Personen, die durch eine IV-Rentenzusprache von der Sozialhilfe abgelöst wurden, seit 2010 rückläufig war, wie die diesbezüglich durchgeführten Analysen zeigten. Aufgrund von fehlenden Angaben zur Sozialhilfe aus der Vorperiode waren solche Analysen jedoch erst ab 2010 möglich. Der andere Teil der Verlagerung war auf die auch erst ab 2010 beobachtbare Zunahme von Übertritten bzw. Neueintritten in die Sozialhilfe nach Abschluss eines IV-Verfahrens zurückzuführen.
Vertiefende Berechnungen zeigten zudem, dass ein verhältnismässig hoher Anteil der nach Abschluss eines IV-Verfahrens von der Sozialhilfe unterstützten Personen über längere Zeit in der Sozialhilfe verblieb. Von allen Personen der Kohorte mit IV-Neuanmeldung im 2006, die im Jahr 2010 Sozialhilfe erhielten, bezogen 59 Prozent diese auch noch während der nächsten vier Jahre, also bis ins Jahr 2014. Für die Kohorten 2007, 2008 und 2009 stieg der entsprechende Anteil leicht auf 61 Prozent. Zum Vergleich: Gemäss Kennzahlenvergleich zur Sozialhilfe in Schweizer Städten (Städteinitiative 2019, Zahlen aus 14 Städten) bezogen von den im 2018 abgeschlossenen Fällen je nach Stadt zwischen 40 und 50 Prozent weniger als ein Jahr Sozialhilfe und zwischen 20 und 30 Prozent drei und mehr Jahre.
Um die präsentierten Zahlen in ihrer Bedeutung für die Sozialhilfe besser einordnen zu können, vollzogen die Autoren zum Abschluss noch einen Perspektivenwechsel. Sie verliessen die IV-Kohortensicht und führten eine Querschnittsbetrachtung zum Sozialhilfebezug im Jahr 2017 durch. Die Basis für eine solche Betrachtung aus der Sicht der Sozialhilfe bildeten die in der Sozialhilfestatistik 2017 ausgewiesenen 175 240 Unterstützungseinheiten mit Sozialhilfebezügen. Sie gingen der Frage nach, in wie vielen von diesen Unterstützungseinheiten, in denen im Jahr 2017 Sozialhilfe bezogen wurde, Personen anzutreffen waren, die sich zwischen 2006 und 2013 bei der IV angemeldet hatten oder deren Rente in der Periode 2008 bis 2015 aufgehoben wurde. Den Ausgangspunkt vonseiten der IV bildeten damit die insgesamt rund 279 000 Personen, die sich zwischen 2006 und 2013 bei der IV angemeldet hatten. Von diesen bezogen im Jahr 2017 rund 27 710 Sozialhilfe, darunter 2000 in einem gemeinsamen Haushalt lebende Ehepaare, von denen sich beide bei der IV angemeldet hatten. Weil bei der Sozialhilfe die Unterstützungseinheit die Basis bildete, wurden diese Ehepaare nur einmal gezählt, womit ohne Doppelzählung von Ehepaaren rund 25 710 Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger mit IV-Vergangenheit verblieben. Gemessen an den 175 240 Unterstützungseinheiten des Jahres 2017 mit Sozialhilfebezug lebten demnach in 14,7 Prozent aller Unterstützungseinheiten Personen, die sich in der Periode 2006 bis 2013 einmal bei der IV angemeldet hatten. Zusätzlich zu diesen Personen gab es noch gut 2000 Sozialhilfebeziehende aus dem Jahr 2017, deren Renten in der Periode 2008 bis 2015 aufgehoben wurden. Gemessen an den 175 240 Unterstützungseinheiten entsprach dies 1,1 Prozent. In knapp einer von sechs Unterstützungseinheiten (15,8 %) aus dem Jahr 2017 lebten demnach Personen, die sich zu einem früheren Zeitpunkt bei der IV angemeldet hatten (14,7 %) oder deren Rente in der erwähnten Periode aufgehoben wurde (1,1 %).
Wird die mittels statistischer Methode geschätzte durchschnittliche Verlagerungsquote von 21,2 Prozent auf die im Jahr 2017 ermittelten 25 710 Sozialhilfebeziehenden mit einer früheren Anmeldung bei der IV übertragen (ohne Doppelzählung von Ehepaaren), ergibt dies 5450 Personen. Gemessen am Total aller Sozialhilfedossiers 2017 entspricht dies einem Anteil von 3,1 Prozent. Und werden die Rentenaufhebungen 2008 bis 2015 mit Sozialhilfebezug im Jahr 2017 alle als zusätzliche Übertritte von der IV in die Sozialhilfe gezählt, ergibt dies gemessen am Total aller Sozialhilfedossiers 2017 weitere 1,1 Prozent. Der geschätzte Anteil an Verlagerungsfällen aus den IV-Anmeldungen 2006 bis 2013 und Rentenaufhebungen 2008 bis 2015 am Total aller Sozialhilfedossiers 2017 beträgt damit 4,2 Prozent.
- Literatur
- Guggisberg, Jürg; Bischof Severin (2020): Entwicklung der Übertritte von der Invalidenversicherung in die Sozialhilfe. Analysen auf Basis der SVIVALV-Daten; [Bern: BSV]. Beiträge zur Sozialen Sicherheit; Forschungsbericht Nr. 8/20: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschung und Evaluation > Forschungspublikationen.
- Guggisberg, Jürg; Bischof, Severin; Jäggi, Jolanda; Stocker, Désirée (2015): Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung; [Bern: BSV]. Beiträge zur Sozialen Sicherheit; Forschungsbericht Nr. 18/15: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschung und Evaluation > Forschungspublikationen.
- Kolly, Michel; Patry, Eric (2014): «Weniger IV-Renten auf Kosten der Sozialhilfe?», in Soziale Sicherheit CHSS, Nr. 1, S. 44–49: www.soziale-sicherheit-chss.ch > Ausgaben & Schwerpunkte > Ausgaben 1993–2015 > Archiv bis 2015.