Wie schützt man Kinder und Jugendliche vor Cyber-Sexualdelikten?

Mit der zusehenden Verbreitung von digitalen Technologien steigt die Gefahr von Sexualdelikten im Internet. Eine Studie hat untersucht, wie die Schweiz Kinder und Jugendliche besser schützen könnte.
Stefano Caneppele, Christine Burkhardt
  |  11. Januar 2023
    Forschung und Statistik
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Kinder und Jugendliche sind nicht ausreichend geschützt vor Cyber-Sexualdelikten. (Pia Neuenschwander photopia.ch im Auftrag von Jugend und Medien)

Auf einen Blick

  • Um Cyber-Sexualdelikten an Minderjährigen vorzubeugen, bedarf es an mehr Wissen und einer verstärkten Koordination: Dies zeigt eine im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen durchgeführte Studie.
  • Die Diskrepanz zwischen Wissen und Präventionsbedarf ist bei neueren Phänomenen wie Cybergrooming, Sextortion und Live-Streaming von Kinderpornografie besonders ausgeprägt.
  • Die Studie formuliert zehn Empfehlungen für die Schweiz.

Die menschliche Kommunikation verschiebt sich zusehends in den virtuellen Raum – wo vermehrt auch Fotos und Videos geteilt und Livestreams gemacht werden. Diese digitalen Technologien schaffen neue Möglichkeiten, strafbare Handlungen mit Minderjährigen zu begehen. Während sich früher jemand mit bösen Absichten in der Nähe von Schulen und Spielplätzen herumtrieb, können Erwachsene heute hinter einem Bildschirm mit Minderjährigen in Kontakt treten. Kinder und Jugendliche sind sich aufgrund ihres Alters und teilweise mangelnder Reife der Gefahren des Internets und der sozialen Medien nicht bewusst oder erkennen diese nicht. Laut der «JAMES»-Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) besitzen 96 Prozent der befragten 12- bis 13-Jährigen ein Mobiltelefon (Külling et al., 2022). Sie verwenden es täglich oder mehrmals pro Woche – vor allem, um soziale Netzwerke zu nutzen (84 %), im Internet zu surfen (72 %) oder um Fotos und Filme zu versenden (58 %).

Angesichts dieser Herausforderungen stellt sich die Frage: Wie können die Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen verbessert werden?

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Resultate und Empfehlungen einer vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie zusammen (Caneppele et al. 2022). Deren Ziel war es, eine Bestandesaufnahme der Akteure und der bestehenden Initiativen im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Cyber-Sexualdelikten vorzunehmen. Der Fokus lag dabei auf vier Cyber-Sexualdelikten: der Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischem Material über das Internet, dem Cybergrooming, «Sextortion» und Live-Streaming von sexuellen Handlungen (siehe Kasten).

Vier Cyber-Sexualdelikte bei Minderjährigen

  • Herstellung oder Verbreitung von pädopornografischem Material: Beispielsweise die Darstellung von sexuellen Inhalten, die auf die Geschlechtsteile eines Kindes fokussiert und sexuelle Erregung hervorrufen soll;
  • Cybergrooming: Anbahnung sexueller Kontakte im Internet;
  • Sextortion: Erpressung mit digitalen sexuellen Inhalten, beispielsweise wenn über soziale Netzwerke freizügige Bilder einer minderjährigen Person beschafft werden;
  • Live-Streaming sexueller Handlungen: Handlungen werden vom Kind selbst oder von einer Drittperson beim Kind durchgeführt und live übertragen.

Methodisch wurde zunächst die aktuelle Literatur zu Cyber-Sexualdelikten analysiert. Danach wurde ein Online-Fragebogen erstellt, der sich an verschiedene Schweizer Institutionen richtete und eine lokalere Sicht auf die umgesetzten Massnahmen und die Zusammenarbeit einbringen sollte. 134 Institutionen haben den Fragebogen beantwortet, 45 davon befassen sich spezifisch mit dem Schutz von Minderjährigen vor Cyberkriminalität. Um Wege zur Verbesserung der bestehenden Praktiken aufzuzeigen, wurden schliesslich 11 Expertinnen und Experten aus der Schweiz und aus dem Ausland befragt.

Schwer fassbar

Aufgrund des relativ neuen Auftretens der Cyberkriminalität und der Probleme im Zusammenhang mit der Repräsentativität der polizeilichen Daten – diese bilden nur einen Teil der tatsächlichen Kriminalität ab – ist es schwierig, Cyberkriminalität zu messen und ein klares Bild des Ausmasses und des Erscheinungsbilds entsprechender Straftaten zu erhalten. Insbesondere bei neueren Phänomenen wie Cybergrooming, Sextortion und Live-Streaming ist es derzeit unmöglich, typische Merkmale zu identifizieren, denn es fehlt an Studien, Expertenwissen und an zahlenmässig ausreichenden Anzeigen bei den Polizeibehörden.

Mit dem jetzigen Wissensstand lässt sich sagen: Bei Cyber-Sexualdelikten sind die mutmasslichen Täter mehrheitlich männlich und die minderjährigen Betroffenen mehrheitlich weiblich (BFS 2022). Das häufigste Cyberdelikt ist verbotene Pornografie, dahinter folgen Cybergrooming, Sextortion und Live-Streaming.

Während in der Schweiz Studien fehlen, ist der Konsum von pädopornografischem Material im angelsächsischen Raum relativ gut untersucht. Cybergrooming, Sextortion und Live-Streaming sind aber auch dort kaum erforscht.

Zahlreiche Akteure

In der Schweiz befasst sich eine Vielzahl an Akteuren aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen mit Cyber-Sexualdelikten – darunter finden sich etwa Schulen, staatliche Behörden (Bundesämter und Polizeikorps), Vereine und Stiftungen sowie private Telekommunikationsunternehmen. Sie alle gehen mit einem anderen Fokus an die Thematik heran.

Diese Akteure agieren dabei meist unabhängig voneinander und es fehlt ein übergreifender Ansatz, wie die Studie zeigt. Eine Ausnahme bildet der polizeiliche Bereich, wo die internationale Kooperation zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Minderjährigen über das Internet stark ausgebaut wurde.

86 Schutzmassnahmen gefunden

Die Studie hat in der Schweiz 86 Massnahmen identifiziert, um Minderjährige vor Cyber-Sexualikten zu schützen. Mehr als die Hälfte der Massnahmen werden auf kantonaler oder lokaler Ebene umgesetzt. In der Deutschschweiz finden sich – entsprechend der Grösse dieser Sprachregion – mehr Massnahmen als in der Westschweiz und in der italienischsprachigen Schweiz.

Die Schutzmassnahmen lassen sich in die vier Kategorien präventiv, technisch, polizeilich und rechtlich einteilen. Bei den 86 Massnahmen handelt es sich mehrheitlich um präventive Vorkehrungen, da diese öfter öffentlich bekanntgemacht werden als beispielsweise polizeiliche oder technische Massnahmen. Zielgruppe der Präventionsmassnahmen sind in erster Linie Kinder und Jugendliche als mögliche Opfer, einige richten sich auch an die Eltern. Demgegenüber sind Präventionsmassnahmen für potenzielle Täterinnen und Täter – beispielsweise, um die Umsetzung eines Cyber-Sexualdelikts in die Tat oder um einen Rückfall zu verhindern – klar ungenügend.

Meist handelt es sich um Ausbildungsformate wie beispielsweise Sensibilisierungskurse oder um Informations- und Beratungsangebote (Internetseiten, Broschüren usw.). Insgesamt stellt die Studie fest, dass die Massnahmen separat voneinander eingeführt und nicht systematisch aufeinander abgestimmt werden – hauptsächlich, weil die Akteure wenig vernetzt sind.

Good Practices?

Welche Massnahmen am wirkungsvollsten sind, ist schwierig zu eruieren, da nur die wenigsten Präventionsprogramme wissenschaftlich evaluiert werden. Diese Feststellung gilt besonders für Präventionsmassnahmen bei der relativ neuen Cyberkriminalität. Kommt hinzu: Angesichts der verstreuten Initiativen ist es schwierig, Wissen über die Wirksamkeit zu generieren und daraus «Good Practices» abzuleiten.

Auch wenn sich die befragten Expertinnen und Experten nicht auf die Resultate wissenschaftlicher Evaluationen stützen können, heben sie gewisse Aspekte hervor, die den Erfolg einer Schutzmassnahme ihrer Ansicht nach begünstigen können. Insbesondere sei es wichtig, Präventionsbotschaften zu wiederholen. Denn: Je öfter eine Botschaft wiederholt werde, umso grösser sei die Chance, dass sie ankommt. Zudem empfehlen die Fachpersonen, bei der Prävention Minderjährige interaktiv miteinzubeziehen. Dabei sollten auch die Kommunikationskanäle der Jugendlichen genutzt werden.

Koordination und Wissensbasis verbessern

Was kann die Schweiz tun, um Minderjährige besser vor Cyber-Sexualdelikten zu schützen? Zunächst bräuchte es mehr wissenschaftliche Forschung, die sich mit den Tatbeständen – insbesondere Cybergrooming, Sextortion und Live-Streaming – befasst. Ein grösseres Wissen darüber wäre bei der Erarbeitung von Präventionsmassnahmen, die der Entwicklung in Europa entsprechen, von grossem Nutzen.

Zudem sollte die Koordination zwischen den Akteuren im Bereich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen verstärkt werden. Eine nationale Präventionsstrategie und die Förderung von Netzwerken oder öffentlich-privaten Partnerschaften könnten dazu beitragen, die Prävention zu harmonisieren und einen vollständigeren Überblick über die Praktiken, deren Stärken und Schwächen sowie das Verbesserungspotenzial zu erhalten.

Da bei der Prävention von Cyberkriminalität ein innovatives Vorgehen gefragt ist, wäre eine Diversifizierung der Massnahmen empfehlenswert. Gestützt auf die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+, Europäische Kommission 2022), könnte den Minderjährigen und jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) bei der Entwicklung und der Anwendung von Präventionsmassnahmen eine wichtigere Rolle eingeräumt werden. Dadurch könnte ein Prozess der Co-Produktion sowie des Wissens- und Erfahrungsaustauschs unter Peers angestossen werden.

Ganzheitlicher Ansatz

Um den Wirkungsbereich zu maximieren, sollte die Prävention in einem ganzheitlichen Ansatz das gesamte Umfeld von Kindern und Jugendlichen ansprechen. Insbesondere Lehrkräften und Fachleuten im Jugendbereich sollten die notwendigen Kenntnisse und Hilfsmittel zur bestmöglichen Begleitung der Minderjährigen zur Verfügung gestellt werden. Als entscheidend gilt auch die Förderung eines Unterstützungs- und Beratungssystems (mit oder ohne Behandlungsmöglichkeit) für Personen mit sexuellen Interessen an Kindern. Dies gilt insbesondere für solche, die bereits straffällig geworden sind.

Um Good Practices zu ermitteln, sollte schliesslich das Praxiswissen ausgebaut und genutzt werden. Dazu sind Verfahren zur Evaluation der Wirksamkeit von Präventionsprogrammen zu fördern sowie Auskunfts-, Überwachungs- (Monitoring) und Erkennungsinstrumente einzurichten. Damit könnten die Sichtbarkeit entsprechender Vorkommnisse verbessert und erfolgreichere Bekämpfungsstrategien entwickelt werden.

Literaturverzeichnis

BFS (2022). Digitale Kriminalität: Modi Operandi der digitalen Kriminalität und geschädigte Personen, Schweiz, Tabelle 19.02.09.01.03.

Caneppele, Stefano; Burkhardt, Christine; Da Silva, Amandine; Jaccoud, Lachlan; Muhly, Fabian; Ribeiro, Sandra (2022). Mesures de protection des enfants et des jeunes face aux cyber-délits sexuels. Studie im Auftrag des BSV. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 16/22.

Europäische Kommission (2022). Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Eine digitale Dekade für Kinder und Jugendliche: die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+). 212.

Gercke, Marco (2012). Understanding cybercrime: Phenomena, challenges and legal response. ITU Telecommunication Development Sector, September.

Külling, Céline; Waller, Gregor; Suter, Lilian; Willemse, Isabel; Bernath, Jael; Skirgaila, Patricia; Streule, Pascal; Süss, Daniel (2022). JAMES – Jugend, Aktivitäten, Medien – Erhebung Schweiz. Zürich: ZHAW.

Reep-van den Bergh, Carin M. M.: Junger, Marianne (2018). Victims of cybercrime in Europe: a review of victim surveys. Crime Science, 7(5).

 

Professor für Kriminologie, Universität Lausanne
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Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Ecole des sciences criminelles, Universität Lausanne
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