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Einkommen sinken nach einer Mutterschaft deutlich

Die Geburt des ersten Kindes führt bei Müttern in der Schweiz zu einem langfristigen Rückgang des Erwerbseinkommens. Für mehrfache Mütter hat dies unter anderem tiefere Leistungen der Erwerbsersatzordnung zur Folge, wie neue Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigen.
Ulrike Unterhofer
  |  16. März 2026
    Forschung und Statistik
  • Arbeit
  • Erwerbsersatzordnung
  • Familie
Müttern arbeiten in tieferen Erwerbspensen als Frauen ohne Kinder. Kita in Zürich. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Das Erwerbseinkommen sinkt für jüngere Kohorten von Müttern nach der ersten Geburt im Durchschnitt um rund 40 Prozent, wobei der Hauptgrund vermutlich die starke Zunahme von Teilzeitarbeit ist.
  • Mütter von einem, zwei oder drei Kindern erfahren nach der Geburt des ersten Kindes einen ähnlich starken Einkommenseinbruch.
  • Da der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen der Erwerbsersatzordnung an das Erwerbseinkommen gekoppelt ist, fallen die Leistungen bei zweiten Geburten gegenüber ersten Geburten durchschnittlich um knapp ein Drittel niedriger aus.

Das Mutterwerden wirkt sich negativ auf das Erwerbseinkommen von Frauen aus. Ihr Einkommen sinkt direkt nach der Geburt des ersten Kindes häufig stark und bleibt danach auf einem tiefen Niveau. Für die Schweiz finden Studien, dass sich damit das Einkommen von Müttern im Vergleich zu Vätern langfristig um 60 bis 70 Prozent verringert (Bischof et al. 2023, Krapf et al. 2020). Dieser Unterschied in der Einkommensentwicklung wird als sogenannter «Child Penalty» bezeichnet.

Eine Analyse des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigt, dass der Einkommensrückgang nach der ersten Geburt auch für relativ junge Kohorten von Müttern weiterhin besteht: Für Mütter in der Schweiz, die ihr erstes Kind zwischen 2013 und 2015 geboren haben, beträgt der durchschnittliche Einkommensrückgang fünf Jahre nach der ersten Geburt im Vergleich zum Jahr vor der Geburt rund 40 Prozent.

Für die Analyse haben wir Daten aus dem Bevölkerungsregister (STATPOP) mit Daten aus den individuellen Konten der AHV (AHV-IK) sowie die Angaben aus dem Register der Erwerbsersatzordnung (EO) verknüpft. Es werden nur Mütter betrachtet, die in den drei Jahren vor und fünf Jahren nach ihrer ersten Geburt in der Schweiz wohnhaft waren. Ihre Einkommensverläufe und Geburten wurden bis ins Jahr 2023 beobachtet; ab diesem Zeitpunkt steigt vermutlich die Zahl der Kinder pro Frau meist nicht mehr. 

Dass der von uns gemessene durchschnittliche Einkommensrückgang deutlich tiefer ist als der Child Penalty der eingangs erwähnten Studien, dürfte grösstenteils an Unterschieden in der Methodik liegen. Für die Schätzung des Child Penalty wird die durchschnittliche Einkommensentwicklung über die Erwerbskarriere in Abwesenheit von Kindern über Alters- und Jahreseffekte berücksichtigt.

Demgegenüber kontrolliert der von uns gemessene durchschnittliche Einkommensrückgang nur für die Teuerung: Dass das Einkommen auch sonst über die Erwerbskarriere aufgrund von Faktoren wie der zunehmenden Arbeitserfahrung oder der Lohnentwicklung tendenziell zunimmt, wird nicht berücksichtigt.

Gleichzeitig haben wir tendenziell jüngere Kohorten von Müttern betrachtet als die erwähnten Studien. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass diese Frauen ihr Einkommen tendenziell weniger stark reduzieren als ältere Kohorten. So finden auch Bischof et al. 2023, welche Frauen mit Erstgeburten zwischen 1987 und 2010 betrachten, zumindest kurz nach der ersten Geburt tiefere Child Penalties für jüngere Kohorten. Für die lange Frist fehlt hier jedoch noch die Evidenz.

Mütter arbeiten häufiger Teilzeit

Ein Teil des Einkommensrückgangs von Müttern ist darauf zurückzuführen, dass rund 10 Prozent nach der Geburt des ersten Kindes den Arbeitsmarkt verlassen. Fünf Jahre nach der ersten Geburt verharrt die Erwerbsquote der Mütter bei 84 Prozent. Gleichzeitig beträgt der durchschnittliche Einkommensrückgang für Mütter, die im Arbeitsmarkt verbleiben, nach der ersten Geburt immer noch rund 35 Prozent. Er ist also ähnlich hoch, wie der durchschnittliche Einkommensrückgang aller Mütter. Auch wenn es anhand der uns zur Verfügung stehenden Daten nicht direkt messbar ist, lässt dies vermuten, dass der Grossteil der Mütter ihr Arbeitspensum reduziert.

Auch Daten der Schweizer Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigen, dass Frauen mit Kindern im Haushalt deutlich häufiger Teilzeit arbeiten als Frauen ohne Kinder im Haushalt: Während im Jahr 2024 die Teilzeitquote von 25- bis 54-jährigen Frauen mit Kindern im Haushalt rund 60 Prozent betrug, war sie bei gleichaltrigen Frauen ohne Kinder im Haushalt etwa halb so hoch (BFS 2025a).

Schliesslich kann sich auch eine Reduktion des Stundenlohns negativ auf das Einkommen auswirken. Dieser Effekt ist aber vermutlich deutlich kleiner als der Teilzeiteffekt. Oesch et al. (2017) finden, dass die Stundenlöhne von Müttern im Vergleich zu Frauen ohne Kinder in der Schweiz um 4 bis 8 Prozent pro Kind tiefer liegen. Dies kann unter anderem daran liegen, dass Frauen mit Kindern andere Merkmale, wie beispielsweise die Arbeitszeitflexibilität oder die Nähe zum Arbeitsort, höher gewichten als Frauen ohne Kinder.

Zahl der Kinder als Faktor

Wie sich das Erwerbseinkommen von Müttern nach der Geburt eines Kindes entwickelt, hängt auch von der Zahl der Kinder ab, die Frauen in ihrem Leben haben (siehe Grafik 1). Etwa bei knapp einem Drittel der 92 000 Frauen mit einer Erstgeburt zwischen 2013 und 2015 bleibt es bis 2023 bei einem Kind. Etwas mehr als die Hälfte haben bis dahin eine weitere Geburt und 16 Prozent haben drei oder mehr Kinder. Mehrlingsgeburten wurden in unserer Analyse als eine Geburt betrachtet; damit ist die Anzahl Kinder von Müttern mit Mehrlingen in den Ergebnissen untererfasst.

Für alle drei Gruppen von Müttern steigt das durchschnittlich erzielte Einkommen bis zur Geburt des ersten Kindes. Am meisten verdienen zu diesem Zeitpunkt Frauen, die später zwei Kinder haben, nämlich rund 63 000 Franken pro Jahr. Bei Frauen mit einem oder mehr als zwei Kindern ist das durchschnittliche Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes um mehr als 5000 Franken tiefer. Der durchschnittliche prozentuale Einkommensrückgang ein Jahr nach der Erstgeburt ist für die drei Gruppen vergleichbar und liegt zwischen 37 und 47 Prozent.

Die Einkommensentwicklung unterscheidet sich deutlicher in der mittleren Frist. Das Einkommen von Frauen mit einem Kind holt zwei Jahre nach der Geburt dieses Kindes wieder auf, während Frauen mit zwei oder mehr Kindern nach der ersten Geburt länger auf einem tiefen Niveau bleiben. Bemerkenswerterweise sinken ihre Einkommen mit den Folgegeburten aber kaum weiter ab. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass die Entscheidung für eine Reduktion der Erwerbstätigkeit bereits bei der Geburt des ersten Kindes getroffen wird und möglicherweise von der Wunschvorstellung bezüglich der Anzahl der Kinder beeinflusst wird (vgl. auch Bischof et al. 2023 sowie Kleven et al. 2019).

Bei der Interpretation der Zahlen sollte berücksichtigt werden, dass sich Frauen mit einer unterschiedlichen Kinderzahl auch in Bezug auf andere einkommensrelevante Merkmale unterscheiden. So sind Frauen mit einem Kind im Jahr 2023 bei der ersten Geburt im Durchschnitt älter (33 Jahre) als Frauen mit zwei (31 Jahre) oder drei Kindern (28 Jahre). Mütter von Einzelkindern sind auch seltener verheiratet und haben häufiger eine ausländische Staatsbürgerschaft. Möglicherweise arbeiten sie auch in unterschiedlichen Branchen und Berufen.

Mehrere Kinder: EO-Anspruchsberechtigung sinkt leicht

Die Entscheidungen, aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen oder das Erwerbspensum zu reduzieren, beeinflussen unmittelbar den Anspruch und die Höhe der Mutterschaftsentschädigung im Rahmen der Erwerbsersatzordnung (EO). Denn anspruchsberechtigt sind nur Frauen, die mindestens 5 der 9 Monate vor der Geburt und zum Zeitpunkt der Geburt erwerbstätig oder arbeitssuchend gewesen waren.

Verringert eine Frau im Jahr vor der Geburt ihr Pensum, so wird in der Regel nur das Einkommen des tieferen Pensums für die Berechnung der EO-Entschädigung berücksichtigt. Wechselt eine Frau im Jahr vor der Geburt den Arbeitgeber und erhält einen anderen Lohn, so wird in der Regel nur das Einkommen beim neuen Arbeitgeber berücksichtigt. Das EO-Taggeld entspricht 80 Prozent des durchschnittlichen vorgeburtlichen Einkommens, bis zu einem Maximalbetrag von aktuell 220 Franken pro Tag. Eine Reduktion des Erwerbspensums nach der ersten Geburt führt für mehrfache Mütter in der Regel also zu tieferen Erwerbsersatzleistungen bei höheren Geburten.

Unsere Analysen zeigen, dass der Anteil der Mütter mit Anspruch auf EO-Leistungen mit jeder Geburt sinkt (siehe Grafik 2). Von den Müttern mit Erstgeburt zwischen 2013 und 2015 hatten 89 Prozent Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub. Bei der zweiten Geburt waren noch 80 Prozent anspruchsberechtigt und bei der dritten 72 Prozent.

Betrachtet man die Übergänge zwischen den Geburten, so wird deutlich, dass die meisten mehrfachen Mütter in ihrem Status der Anspruchsberechtigung und somit Arbeitsmarktstatus verbleiben. Der Grossteil der Mütter mit Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub bei der zweiten oder dritten Geburt, war auch bei vorherigen Geburten anspruchsberechtigt. Mehrfache Mütter ohne Anspruch bei der ersten Geburt, haben dabei häufig auch bei höheren Geburten keinen Anspruch. Gleichzeitig gibt es eine kleine Gruppe von Müttern, die ihre Anspruchsberechtigung bei höheren Geburten wiedererlangen (3 Prozent bei der zweiten Geburt, 6 Prozent bei der dritten). Für die überwiegende Mehrheit von Frauen kann davon ausgegangen werden, dass sie im Falle eines Anspruchs ihren Mutterschaftsurlaub auch beziehen (siehe auch Roth und Unterhofer 2025).

G2: Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nach Geburtsereignis

Anmerkungen: Mütter mit Erstgeburten zwischen 2013 und 2015 und Wohnsitz in der Schweiz. Eine Mutter wird in unseren Analysen als anspruchsberechtigt eingestuft, wenn sie in 5 der 9 Monate vor der Geburt sowie zum Zeitpunkt der Geburt ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder ein Ersatzeinkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bezogen hat. Übergänge werden nur bis zur 3. Geburt gezeigt.
Quelle: STATPOP (BFS); AHV-IK (BSV/ZAS); EO-Register (BSV/ZAS); Berechnungen BSV.

EO-Taggeld sinkt bei zweiter Geburt stark

Vergleicht man die Höhe der durchschnittlichen Mutterschaftsentschädigung pro Tag für Frauen mit einem, zwei oder drei und mehr Kindern nach der jeweiligen Geburt, erhält man wenig überraschend ein ähnliches Bild, wie bei den Einkommensprofilen (siehe Grafik 3). Mütter von zwei Kindern erhalten bei der ersten Geburt die höchsten Taggelder mit durchschnittlich 147 Franken. Mütter von einem oder drei und mehr Kindern liegen mit 141 beziehungsweise 138 Franken etwas darunter. Der Unterschied zwischen den Taggeldern der drei Gruppen von Müttern ist allerdings deutlich geringer als der Unterschied in den Einkommen vor der ersten Geburt. Dies liegt zum einen daran, dass hier nur Mütter betrachtet werden, die vor der Geburt jeweils erwerbstätig, also anspruchsberechtigt waren. Gleichzeitig ist für einen Teil der Mütter das Taggeld gedeckelt.

Den grössten Rückgang in den Taggeldern beobachtet man für alle Gruppen von Frauen zwischen der ersten und der zweiten Geburt, wo sich die Taggelder im Schnitt um rund 30 Prozent reduzieren. Dieser Rückgang ist aus den oben genannten Gründen wiederum etwas kleiner als der prozentuale Rückgang in den Einkommen, direkt nach der ersten Geburt. Zwischen der zweiten und dritten oder höheren Geburt reduziert sich das Taggeld im Schnitt um weitere 5 Prozent.

Dass Frauen mit dem Mutterwerden ihre Erwerbstätigkeit und ihr Einkommen oft deutlich und nachhaltig reduzieren, beeinflusst ihre soziale Absicherung. In der kurzen Frist hat dies für mehrfache Mütter geringere EO-Leistungen – sprich zusätzliche Einkommenseinbussen – zur Folge. In der langen Frist wirkt sich das geringere Erwerbseinkommen unter anderem auf die Altersvorsorge aus. So haben Frauen in der Schweiz auch 2023 noch 30 Prozent tiefere Altersrenten als Männer, insbesondere aufgrund der tieferen Renten aus der zweiten Säule (BFS 2025b).

Eine detaillierte methodische Beschreibung zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung für Leistungen der Erwerbsersatzordnung findet sich auf der Website des Bundesamts für Sozialversicherungen. Die Aufbereitungsprogramme und deren Dokumentation werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Literaturverzeichnis

Bischof, S.; Kaderli, T.; Liechti, L.; Guggisberg, J. (2023). Die wirtschaftliche Situation von Familien in der Schweiz: die Bedeutung von Geburten sowie Trennungen und Scheidungen. Studie im Auftrag des BSV. Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 1/23.

BFS (2025a.) Erwerbssituation nach Geschlecht und Familiensituation – Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit.

BFS (2025b). Pension gap: Geschlechtsspezifische Rentenlücke (Gender Pension Gap).

Kleven, H.; Landais, C.; Posch, J.; Steinhauer, A.; Zweimüller, J. (2019). Child penalties across countries: Evidence and explanations. In AEA Papers and Proceedings (Vol. 109: 122–126).

Krapf, M.; Roth, A.; Slotwinski, M. (2020) The Effect of Childcare on Parental Earnings Trajectories. CESifo Working Paper No. 8764

Oesch, D.; Lipps, O.; McDonald, P. (2017). The wage penalty for motherhood: Evidence on discrimination from panel data and a survey experiment for Switzerland. Demographic Research, 37: 1793–1824.

Roth, A.; Unterhofer, U. (2025). Mutterschaft und Vaterschaft: Mütter nutzen Urlaub häufiger als Väter. Soziale Sicherheit CHSS.

Dr. rer. pol., wissenschaftliche Mitarbeiterin, Datengrundlagen und Analysen, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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