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HomeSchwerpunkteTeilzeitarbeit: Herausforderungen für die soziale SicherheitJeder Lohn zählt: Vorsorgeplan für Teilzeitbeschäftigte

Jeder Lohn zählt: Vorsorgeplan für Teilzeitbeschäftigte

Wer Teilzeit arbeitet, muss in der beruflichen Vorsorge nicht schlechter gestellt sein. Mit einem freiwilligen Vorsorgeplan der Stiftung Auffangeinrichtung BVG können Arbeitgeber neu den gesamten Lohn ohne Koordinationsabzug bereits ab einem Jahreslohn von 2500 Franken versichern.
Marc Gamba
  |  20. Mai 2026
    Recht und Politik
  • Arbeit
  • Berufliche Vorsorge
Der Vorsorgeplan «AN Plus» richtet sich beispielsweise an Privatpersonen, die Haushaltshilfen beschäftigen. (Alamy)

Auf einen Blick

  • Im Vorsorgeplan «AN Plus» der Stiftung Auffangeinrichtung ist der gesamte Lohn bis zur BVG-Obergrenze von 90 720 Franken versichert.
  • Löhne können bereits ab 2500 Franken versichert werden: Damit werden auch kleine Teilzeiteinkommen in die berufliche Vorsorge einbezogen.
  • Die Leistungen verbessern sich auch bei Invalidität und Tod.

Sara arbeitet 25 Prozent in einem Privathaushalt. Ihr Jahreseinkommen beträgt 20 500 Franken, damit fällt sie unter die gesetzliche Eintrittsschwelle von derzeit 22 680 Franken. Das bedeutet: keine Versicherung in der beruflichen Vorsorge, das heisst kein Altersguthaben ansparen, kein Schutz bei Invalidität und keine Absicherung im Todesfall.

Auch der BVG-Koordinationsabzug von 26 460 Franken trifft Teilzeitbeschäftigte besonders hart, da dieser unabhängig vom Pensum vom Lohn abgezogen wird. Der Effekt beschränkt sich nicht auf tiefe Löhne. Maria beispielsweise arbeitet 80 Prozent als Buchhalterin und verdient 72 000 Franken – ein Jahreslohn, der Sparen für die berufliche Altersvorsorge ermöglicht. Doch ihr koordinierter Lohn beträgt 45 540 Franken und ist durch den festen Koordinationsabzug prozentual tiefer, als wenn sie 100 Prozent arbeiten würde.

Viele Pensionskassen versichern deshalb im Überobligatorium tiefe Löhne und sehen für Teilzeitpensen besondere Regeln vor. Auch die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bietet Arbeitgebenden neu einen freiwilligen Vorsorgeplan an. Im Plan «AN Plus» entfällt der Koordinationsabzug und die Eintrittsschwelle wird deutlich gesenkt. Wie die Beiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden aufgeteilt werden, kann gewählt werden. Die Arbeitgeber zahlen bei allen Optionen mindestens die Hälfte der Beiträge.

Teilzeitlöhne besser versichern

Wer weniger als 22 680 Franken im Jahr verdient, ist im BVG-Obligatorium nicht erfasst. Bei «AN Plus» ist die Eintrittsschwelle deshalb bei 2500 Franken angesetzt: Ab diesem Betrag sind Angestellte versicherbar und erhalten Sparbeiträge fürs Alter sowie Risikoschutz. Sara, die mit einem Jahreslohn von 20 500 Franken im Obligatorium nicht versichert ist, wäre in «AN Plus» mit ihrem versicherten Lohn abgedeckt (siehe Grafik 1). Für Branchen, in denen Arbeitnehmende oft mit kleinen Pensen unterwegs sind, wie zum Beispiel in Haushalten, Pflege und Betreuung, kann das einen Unterschied machen.

Auch wer über der Eintrittsschwelle oder sogar über dem Grenzbetrag verdient, profitiert: Im Obligatorium beträgt der maximal versicherte Lohn 64 260 Franken, egal wie hoch das Einkommen ist. In «AN Plus» steigt die Obergrenze auf 90 720 Franken.

Dank des fehlenden Koordinationsabzugs steigt der versicherte Lohn von Maria mit «AN Plus» von 45 540 Franken auf 72 000 Franken (siehe Grafik 2). Damit ist neu ihr gesamter Lohn versichert.

Auch der versicherte Lohn von Julia, einer Co-Geschäftsführerin mit einem Teilzeitlohn von 105 000 Franken, ist in «AN Plus» um die Summe des Koordinationsabzugs höher. Mehr versichertes Einkommen bedeutet zwar einerseits höhere Beiträge, andrerseits entstehen höhere Altersleistungen sowie Schutz bei Invalidität und Absicherung im Todesfall.

Als gesetzlich verankerte Institution versichert die Stiftung Auffangeinrichtung BVG im Auftrag des Bundes als einzige Vorsorgeeinrichtung der Schweiz alle anschlusswilligen Arbeitgeber und Einzelpersonen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge.

Der neue Vorsorgeplan «AN Plus» ergänzt dabei das bisherige Angebot. Damit können Arbeitgeber nicht nur die Vorsorgesituation ihrer Mitarbeitenden optimieren, sondern ihnen im Vergleich zum gesetzlichen Minimum auch messbar wertvollere Sozialleistungen bieten. Dies ist besonders in Branchen wichtig, wo Teilzeitpensen verbreitet sind. Insbesondere ist «AN Plus» auch für kleinere Arbeitgeber zugänglich – darunter auch Privatpersonen, die durch die Anstellung von Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung zum Arbeitgeber werden.

Geschäftsführer, Stiftung Auffangeinrichtung BVG
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