Die Neuanmeldungen und die Neurenten sind in der IV im Jahr 2025 nochmals stärker gestiegen als im Vorjahr und haben neue Höchststände erreicht. Haben Sie die Zahlen aus der neuesten IV-Statistik überrascht?
Nein, das hatte sich leider bereits abgezeichnet. Wir verfolgen die Zahlen kontinuierlich und haben bereits im vergangenen Jahr bemerkt, dass sich der Trend verstärkt hat.
Sind Sie besorgt?
Ja, das ist eine besorgniserregende Entwicklung. Die IV verzeichnete im Jahr 2025 über 70 000 Neuanmeldungen und über 25 000 Neurenten. Das sind alles Menschen, die gesundheitliche Probleme haben und deswegen – wenn überhaupt – nur noch eingeschränkt arbeiten oder eine Ausbildung machen können. Und was mir auch Sorge bereitet: Der Anstieg lässt sich nicht einfach mit dem Bevölkerungswachstum erklären – die Zahl der Neuanmeldungen und Neurenten wächst stärker als die Bevölkerung.
Der Anstieg der Neuanmeldungen hat vor etwa zehn Jahren begonnen. In den letzten drei Jahren hat er sich aber nochmals verstärkt.
Grundsätzlich ist es gut, wenn man sich frühzeitig bei der IV meldet, wenn man ein gesundheitliches Problem hat. Denn je früher man sich meldet, desto besser kann die IV helfen, im Erwerbsleben zu bleiben. Zwar ist die Zusprachenquote stabil geblieben – also der Anteil jener, denen eine Rente zugesprochen wird. Absolut betrachtet, hat die Zahl der Neurenten aber trotzdem stark zugenommen.
Könnte es denn sein, dass die IV einfach etwas weniger streng geworden ist?
Nein, das können wir nicht bestätigen. Es gab allerdings in den letzten Jahren Entscheide des Parlaments und des Bundesgerichts, die den Zugang zu einer IV-Rente ausgeweitet haben. Die IV-Stellen müssen diese Entscheide umsetzen. Sie haben teilweise zu höheren Invaliditätsgraden, mehr Rentenzusprachen oder längerer Rentendauer geführt, etwa bei Suchterkrankungen.
Eine andere Erklärung für den Anstieg könnte sein, dass die IV weniger eingliedert und deshalb mehr Renten spricht.
Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben auch bei den Eingliederungsmassnahmen einen neuen Rekord verzeichnet. Es wird mehr Aufwand betrieben für die Eingliederung. Das ist auch so gewollt. Mit der letzten IV-Revision, der Weiterentwicklung der IV, wurden die Eingliederungsmassnahmen gestärkt, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene. Diese Massnahmen werden genutzt. Und es gibt viele erfolgreiche Eingliederungen.
Mit den 25 000 Neurenten pro Jahr befindet sich die IV deutlich über dem Referenzszenario von 2025. Was bedeutet die Entwicklung aus finanzieller Sicht?
Das sind keine guten Nachrichten für die IV-Finanzen. Im Referenzszenario haben wir letztes Jahr mit 23 000 Neurenten gerechnet. Dieses Szenario prognostizierte Defizite von jährlich rund 300 Millionen Franken. Nun tendieren die Ausgaben zum tiefen Szenario und zu Defiziten von rund 600 Millionen Franken. Genauer wissen wir das im Juli 2026, wenn das BSV die neuen Finanzperspektiven mit den aktualisierten Szenarien publiziert.
Weshalb ist es so schwierig, die Ausgaben der IV zu prognostizieren?
Weil man eben schlecht voraussagen kann, wie viele Menschen erkranken oder verunfallen und dann Leistungen der IV beanspruchen. Der grösste Kostenblock sind die Rentenleistungen. Aber auch die anderen Leistungsbereiche – wie etwa die medizinischen Massnahmen oder der Assistenzbeitrag – verzeichnen ein Kostenwachstum. Die IV ist ein nachgelagertes System. Sie steht im System der sozialen Sicherheit am Ende einer Kette von Institutionen, die sich um das Wohl der Menschen kümmern. Damit ist die IV abhängig von gesellschaftlichen Entwicklungen, die sie nicht beeinflussen kann. Die Prognose hängt dabei von vielen Variablen ab: Wie wird sich die gesundheitliche Situation in der Bevölkerung entwickeln? Wie ist die Versorgungslage in der Schweiz – etwa für Therapieplätze? Wie gut greifen die Systeme ineinander? Das ist ein wesentlicher Unterschied zur AHV. Dort kann man viel genauer voraussehen, wie viele Versicherte das Referenzalter erreichen.
Ein weiterer Unterschied zwischen der IV und der AHV ist die wesentlich tiefere Zahl an Rentenbeziehenden. Die Differenz zwischen dem Referenzszenario und dem tiefen Szenario beträgt in der IV lediglich 2000 Neurenten.
Bei einer Wohnbevölkerung von über 7 Millionen im Alter zwischen 0 und 65 Jahren erscheinen 2000 zusätzliche Neurenten als wenig. Es geht um wenige Prozente. Dennoch ist diese Zunahme für die IV kostspielig, besonders bei jungen Menschen, wenn eine Rente bis zum Erreichen des Referenzalters ausgerichtet wird. Deswegen versuchen wir in der neuen IV-Reform, der sogenannten Integrationsreform, die Eingliederung nochmals zu verstärken. So soll für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren eine neue Integrationsleistung eingeführt werden. Hier geht es darum, einen vorzeitigen Eintritt ins Rentensystem zu vermeiden und ihre Autonomie langfristig zu stärken.
Was bedeuten die höheren Defizite für den IV-Fonds? Er ist schon jetzt nicht auf dem Niveau, das er haben müsste.
Die IV bezahlt jährlich Leistungen von rund 10 Milliarden Franken. Das Gesetz schreibt vor, dass der Fonds mindestens bis zu einer halben Jahresausgabe gefüllt sein müsste. Also bei 5 Milliarden. Effektiv steht er bei 3,6 Milliarden Franken. Damit steht auch weniger Kapital für Anlagen zur Verfügung, was wiederum den Anlageertrag verringert.
Weshalb ist der Fondsstand so tief?
Weil die IV seit Jahrzehnten ein strukturelles Defizit hat. Die Beitragssätze für die IV wurden seit 30 Jahren nicht mehr angepasst. Und die Leistungen waren nie ausfinanziert – bis auf einige Jahre, in denen es eine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer gab. Diese war befristet und ist vor rund zehn Jahren ausgelaufen. In dieser Zeit wurden auch die Schulden, die die IV bei der AHV hatte, von rund 15 Milliarden auf 10 Milliarden reduziert. Diese Schulden sind heute immer noch vorhanden und kosten die IV jährlich mehr als 200 Millionen Franken an Zinszahlungen. Das trägt zu den finanziellen Schwierigkeiten der IV bei. Wenn sich die Defizite erhöhen, kann das dazu führen, dass der Fondsstand bereits in einigen Jahren auf null fällt.
«Die IV hat seit Jahrzehnten ein strukturelles Defizit»
Was passiert dann?
Kurzfristig würde sich die Schuld der IV weiter erhöhen. Sicher ist: Die Leistungen werden weiterbezahlt. Wer eine IV-Rente hat oder eine andere IV-Leistung bezieht, muss also nicht fürchten, dass das Geld plötzlich ausbleibt. Allerdings werden politische Entscheidungen notwendig sein, um die IV-Finanzen zu stabilisieren.
Die finanzielle Lage ist also ernst.
Ja, der negative Trend hat sich akzentuiert. Noch 2022 war es schwierig, die Entwicklung abzuschätzen, weil während der Pandemie die Neurentenzahlen kurzfristig zurückgegangen sind. Seither zeigen die Zahlen steil nach oben.
Inwiefern kann die geplante Integrationsreform die finanziellen Schwierigkeiten lindern?
Die Reform hat zwei Ziele: Erstens die Finanzen stabilisieren und zweitens die Integration verstärken. Man darf aber nicht erwarten, dass man mit noch mehr Integration die Rechnung der IV kurzfristig entlasten kann. Berufliche Integration ist aufwendig und die IV-Stellen sind hier schon sehr aktiv. Aber wir wollen mit einer neuen Integrationsleistung versuchen, nochmals einen Schritt zu machen. Mittel- und langfristig soll sich die verstärkte Integration für die Betroffenen und für die IV auszahlen
Was ist die Idee dieser Integrationsleistung?
Die Integrationsleistung ist für junge Erwachsene bis 25 Jahre, die nicht in der Lage sind, an Massnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen, die aber ein Integrationspotenzial haben. Heute würde diesen Menschen eine Rente zugesprochen. Sobald aber eine Person eine IV-Rente bezieht, sinkt die Chance erheblich, dass sie wieder in die Arbeitswelt zurückfindet. Mit der Integrationsleistung soll künftig der vorzeitige Eintritt ins Rentensystem vermieden werden. Wie viele Personen zusätzlich eingegliedert werden können, wissen wir nicht.
«Wer bei den Renten spart, verlagert die Kosten einfach in andere Sozialwerke»
Der Bundesrat hat dem Bundesamt für Sozialversicherungen den Auftrag gegeben, auch Einsparmöglichkeiten zu finden. Was schlagen Sie vor?
Wir haben eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet. Entscheiden wird am Schluss aber der Bundesrat. Derzeit kann ich dazu sagen: Wir müssen überall genau hinschauen – auch bei den Verwaltungskosten der IV-Stellen. Aber es ist natürlich schwierig, die Verwaltungskosten zu kürzen, wenn gleichzeitig mit den zusätzlichen Anmeldungen das Arbeitsvolumen steigt. Dabei möchte ich betonen: Die IV-Stellen leisten eine sehr gute und enorm wichtige Arbeit.
Könnte man die IV-Finanzen über Einsparungen sanieren?
Nein. Mit Sparen allein wird man die IV nicht sanieren können. Dann müsste man das Rentenniveau deutlich senken, denn die Renten machen fast 60 Prozent der Kosten aus. Zudem muss man sich bewusst sein, dass die durchschnittliche IV-Rente bei gut 1500 Franken liegt und die Hälfte der IV-Beziehenden auf Ergänzungsleistungen angewiesen ist. Wer bei den Renten spart, verlagert die Kosten einfach in andere Sozialwerke.
Die Renten aufgrund von psychischen Erkrankungen nehmen zu – insbesondere bei jungen Menschen. Haben Sie eine Erklärung dafür?
Das ist eine schwierige Frage, und es gibt sicherlich mehrere Gründe. Auch in anderen westlichen Staaten nehmen die psychischen Erkrankungen zu. Wir haben ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, welches die Verläufe in der IV aufzeigen soll: Wie und warum ist jemand in die IV gekommen? Es handelt sich um eine Neuauflage einer Studie von 2015, in welcher bereits die Profile von jungen IV-Renten-Beziehenden mit psychischen Krankheiten untersucht wurden. Darüber hinaus stehen wir mit anderen Ämtern und Stellen im Austausch, wie beispielsweise dem Bundesamt für Gesundheit.
Könnte die IV mehr in der Prävention machen?
Die IV hat keinen Auftrag zur Gesundheitsprävention. Wir sind hier von anderen abhängig – etwa von der Arbeit in den Kantonen. Aber auch von der Versorgungslage, zum Beispiel von der Zahl der Therapieplätze in psychiatrischen Einrichtungen. Wenn es keine Therapieplätze gibt, geht wertvolle Zeit verloren, um die versicherte Person erfolgreich zu unterstützen und auf ihre Eingliederung hinzuarbeiten. In dieser Phase ist das Tempo ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Schon die letzte IV-Reform, die 2022 in Kraft trat, hatte die Verstärkung der Integration zum Ziel. Hat diese Reform nicht gewirkt?
Die Wirkung dieser Reform wird derzeit evaluiert. Die Eingliederung und Rentenzusprache in der IV dauern häufig mehrere Jahre. Man braucht also Zeit und ausreichend Daten, um aussagekräftige Resultate zu haben. Was man aber schon sagen kann: Die IV-Stellen sind mit den neuen Instrumenten, etwa der Fallführung, zufrieden und können damit gut arbeiten. Dass wir bereits mit der nächsten Reform beginnen, hat mit der jüngsten Entwicklung zu tun.
Die Integrationsreform legt mit der Integrationsleistung den Fokus auf die jungen Menschen. Die Renten haben aber in allen Alterskategorien zugenommen, auch bei den 60- bis 65-Jährigen?
Ja, das ist kein Phänomen, das nur die Jungen betrifft. Der Fokus in der Integrationsreform liegt bei den Jungen, weil es für diese Menschen besonders wichtig ist, eine Perspektive zu schaffen. Sie haben noch kein langes Arbeitsleben oder manchmal noch überhaupt keines hinter sich, vielleicht auch keine Ausbildung. Deswegen wollen wir am Anfang des Berufslebens noch stärker Unterstützung bieten, um möglichst eine Rente zu verhindern.
Florian Steinbacher
Der 54-jährige Florian Steinbacher leitet seit knapp vier Jahren das Geschäftsfeld Invalidenversicherung im Bundesamt für Sozialversicherungen und ist dort als Vizedirektor tätig. Zuvor arbeitete der Jurist als stellvertretender Direktor der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf, wo er die IV-Stelle für Versicherte im Ausland leitete.