Auf einen Blick
- Die Bezahlbarkeit der Kinderbetreuung verbessert sich, wenn Elterntarife am Einkommen der Familien bemessen werden und die Maximaltarife unter den Vollkosten liegen.
- Qualität und Verfügbarkeit verbessern sich, wenn öffentliche Beiträge an verbindliche Standards und ausreichend Kapazitäten geknüpft sind.
- Einfache Verfahren und klare Ansprüche erleichtern den Zugang und stärken die Chancengerechtigkeit.
Im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen (EKFF) haben wir (Ecoplan 2026) gemeinsam mit der Politologin Meret Lütolf von der Universität Bern verschiedene Steuerungssysteme in sechs Schweizer Kantonen und in den europäischen Ländern Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, den Niederlanden und im Vereinigten Königreich untersucht. Die Analyse umfasst eine Auslegeordnung der Steuerungselemente wie Zuständigkeiten, Finanzierungsflüsse sowie Tarifgestaltung und bewertet die allgemeinen Wirkungszusammenhänge, um daraus Empfehlungen abzuleiten.
Subjekt- und Objektfinanzierung
In allen untersuchten Ländern kommen ähnliche Instrumente zum Einsatz, wie die Auslegeordnung zeigt. In föderalen Ländern wie der Schweiz, Belgien und Deutschland fällt die Vielfalt jedoch stärker ins Gewicht, da es häufig keine nationalen Standards zur Finanzierung und Qualität gibt. Dies führt zu grossen regionalen Unterschieden (vgl. Infras 2025 und Ecoplan 2020).
Eine hilfreiche Orientierung bietet die Unterscheidung zwischen Subjekt- und Objektfinanzierung. Bei der Subjektfinanzierung erhalten die Eltern von der öffentlichen Hand einen Beitrag an die Betreuungskosten. Der Beitrag wird direkt an die Eltern oder an die Leistungserbringenden ausbezahlt. Diese Finanzierungsform ist in den meisten untersuchten Ländern verbreitet und manifestiert sich in der Regel über einkommensabhängige Elternbeiträge.
Die Objektfinanzierung hingegen fliesst direkt an die Anbietenden. Auch diese Finanzierungsform ist in den meisten untersuchten Ländern anzutreffen und umfasst Betriebs- und Investitionsbeiträge, ergänzt durch Mittel für Qualitäts- und Personalentwicklung. Diese Beiträge sind oft an Qualitätsvorgaben, Öffnungszeiten oder andere betriebliche Anforderungen geknüpft. Mit der Objektfinanzierung lässt sich zudem ein maximaler Tarif für Eltern unterhalb der Vollkosten festlegen, was die finanzielle Belastung für Familien reduziert.
Insgesamt zeigt der Vergleich, dass Rechtsanspruch und Tarifgestaltung eng miteinander verknüpft sind: Wo ein Anspruch besteht, werden Elternbeiträge einkommensabhängig ausgestaltet oder beitragsfreie Zeitkontingente gewährt, damit das Angebot für alle Familien zugänglich und finanziell tragbar bleibt.
Öffentliche Beiträge an die Leistungserbringenden stärken die Qualität, wenn sie an verbindliche Vorgaben gebunden sind und damit einheitliche Mindeststandards sichern. In föderalen Systemen führen unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten zu regionalen Unterschieden bei Angebot, Qualität und Elternbeiträgen. Damit wird sichtbar, wie stark die Wahl der Steuerungselemente die Bezahlbarkeit, Qualität und den Zugang im System prägt.
Drei Pfade prägen die Steuerung
Rechtliche, organisatorische und finanzielle Steuerungselemente wirken sich auf den drei Pfaden «Subjektfinanzierung», «institutioneller Rahmen» und «Objektfinanzierung» (siehe Abbildung) auf die Qualität, Bezahlbarkeit, Chancengerechtigkeit, Verfügbarkeit und den Zugang aus:
- Subjektfinanzierungen verbessern durch die Reduktion der Elternbeiträge die Bezahlbarkeit und erweitern den Zugang insbesondere für Familien mit tieferen Einkommen, wodurch die Chancengerechtigkeit steigt.
- Der institutionelle Rahmen sichert durch verbindliche Standards, geregelte Aufsicht und einen Rechtsanspruch auf Betreuung eine erhöhte Chancengerechtigkeit, erleichtert den Zugang für alle und definiert eine Mindestqualität der Angebote.
- Objektfinanzierungen sichern die Verfügbarkeit und Stabilität des Angebots. Sie helfen, eine Mindestqualität der Betreuung und eine hohe Personalzufriedenheit sicherzustellen und den Maximaltarif für Eltern unter den Vollkosten zu halten.
Die Wirkungen der drei Pfade entfalten sich nur unter entsprechenden Voraussetzungen: Für die Subjekt- und Objektfinanzierung ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung erforderlich, während im institutionellen Rahmen eine angemessene Aufsicht unter Gewährleistung guter Standards sichergestellt sein muss.
Die Prüfung der Steuerungselemente in Bezug auf die Wirkung entlang dieser Wirkungspfade lässt folgende Schlüsse zu:
- Kein einzelnes Element adressiert alle fünf Ziele gleichermassen. Die volle Wirkung entsteht erst durch eine Kombination rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hebel.
- Die grössten Zielkonflikte zeigen sich zwischen guter Qualität und Bezahlbarkeit, wenn höhere Standards durch öffentliche Mittel nicht ausreichend finanziert werden.
- Steuerungselemente wirken in Abhängigkeit vom Kontext. Beispielsweise bleiben Tarifentlastungen wirkungslos, wenn Plätze fehlen. Qualitätsprogramme entfalten nur Wirkung, wenn genügend Fachkräfte verfügbar sind.
Das bevorzugte Steuerungssystem für eine qualitativ hochwertige, allen Familien zugängliche und bezahlbare institutionelle Kinderbetreuung ist somit eine abgestimmte Mischung aus Subjekt- und Objektfinanzierung, getragen von verbindlichen rechtlichen Vorgaben (siehe SODK/EDK 2022).
Wie sich diese Ansätze weiterentwickeln und aufeinander abstimmen lassen, wird in den Empfehlungen unserer Studie formuliert.
Subjektfinanzierung: Einheitliche Regeln für tragbare Elternbeiträge
In Bezug auf die Subjektfinanzierung empfiehlt sich, die Höhe der Elternbeiträge auf einer einheitlichen Berechnungsgrundlage festzulegen, die Einkommen, Vermögen und Haushaltskonstellation berücksichtigt. Ziele sind tragbare Elternbeiträge für alle Einkommensgruppen und Familienkonstellationen, positive Erwerbsanreize und eine faire Lastenverteilung zwischen Eltern und der öffentlichen Hand.
Die Subjektbeiträge und das Tarifsystem sollen so ausgestaltet sein, dass keine Schwelleneffekte entstehen. Zudem ist eine indirekte Abwicklung der Subjektfinanzierung zu bevorzugen: Wenn öffentliche Beiträge direkt an die Anbietenden fliessen, kann die zweckgebundene Verwendung der Mittel gewährleistet und ein einfacher Zahlungsfluss sichergestellt werden.
Werden zusätzliche Mittel für Kinder mit erhöhtem Betreuungsaufwand bereitgestellt, kann die angestrebte Betreuungsqualität gesichert werden, ohne die Eltern zusätzlich zu belasten. Und schliesslich sollte die steuerliche Entlastung ergänzend eingesetzt werden – jedoch nicht als Ersatz für einkommensabhängige Elterntarife. Denn: Steuerabzüge für Betreuungskosten können zwar Erwerbsanreize schaffen, ersetzen jedoch keine reduzierten Elternbeiträge.
Objektfinanzierung: Verfügbarkeit sicherstellen
Was ist bei der Ausgestaltung der Objektfinanzierung zu beachten? Allgemein gilt: Objektseitige Beiträge sichern die Grundverfügbarkeit des Angebots, stabilisieren die Qualität und entlasten Familien über tiefere Elternbeiträge. Darüber hinaus ermöglichen sie Investitionen in die Qualitätsentwicklung.
Objektbeiträge sollen an die bewilligten Kapazitäten und nicht an die Belegung gekoppelt sein. Dies schafft für die Leistungserbringenden eine verlässliche Planungsgrundlage und schützt sie vor finanziellen Einbussen durch kurzfristige Nachfrageschwankungen.
Zudem sollen Investitionsbeiträge für einen bedarfsgerechten Ausbau von Plätzen und eine kindgerechte Ausstattung bereitgestellt werden. Damit verbessert sich die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen, auch für Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf.
Nicht zuletzt ist es zentral, eine gute Qualität dauerhaft zu sichern. Wenn öffentliche Mittel gezielt in Weiterbildung, angemessene Betreuungsschlüssel und in eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung fliessen, kann die Qualität der Angebote gesteigert werden, ohne die Eltern zusätzlich zu belasten.
Institutionelle Rahmen mit Anspruch, Qualität und Zugang sichern
Damit Familien die institutionelle Kinderbetreuung gut nutzen und die Anbietenden verlässlich planen können, braucht es klare Regeln für Anspruch und Zugang. Ebenso wichtig sind transparente Verfahren und eine verlässliche Finanzierung. Verständliche und transparente Abläufe und eine geregelte Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand entlasten die Familien und stärken die Stabilität der Angebote.
Ein zentraler Aspekt bei der öffentlichen Finanzierung ist die Festlegung von Qualitätsstandards. Werden solche Standards auf übergeordneter politischer Ebene verankert und zur Bedingung für Beiträge gemacht, lässt sich eine vergleichbar gute Qualität der Angebote gewährleisten. Ebenso wichtig ist die klare Zuständigkeit für Aufsicht und Qualitätsentwicklung. Transparente Regelungen und verbindliche Vorgaben tragen dazu bei, regionale Unterschiede zu verringern und die Weiterentwicklung der Angebote zu fördern.
Weiter ist ein individueller Rechtsanspruch auf institutionelle Kinderbetreuung ein wirksames Mittel, um die Gleichbehandlung der Familien und Kinder zu gewährleisten. Die Kantone müssen sicherstellen, dass bewilligte Angebote unabhängig von Betreuungsform, Trägerschaft und Wohnort der Eltern gleichermassen zugänglich sind. Darüber hinaus sollten die Verfahren vereinfacht und kantonal einheitlich gestaltet werden. Verständliche Regeln und digitale Prozesse mit automatisiertem Datenbezug reduzieren den Aufwand für alle Beteiligten und helfen, den Nichtbezug zu vermeiden.
Schliesslich gilt es die Verbundfinanzierung zu stärken. Eine breit abgestützte Finanzierung erhöht die verfügbaren Mittel und widerspiegelt die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten der staatlichen Ebenen. Die Finanzierungsanteile sollten so festgelegt werden, dass die Elternbeiträge für alle Einkommensschichten tragbar bleiben.
Ausreichende Finanzierung als Grundvoraussetzung
Die obigen Empfehlungen sollen Orientierung bieten, ein Steuerungssystem so auszugestalten, dass die institutionelle Kinderbetreuung eine gute Qualität bietet und für alle Familien zugänglich und bezahlbar ist. Die Ziele – gute Qualität, Bezahlbarkeit, Chancengerechtigkeit, Verfügbarkeit und Zugang – können jedoch nur erreicht werden, wenn die öffentliche Finanzierung ausreichend ist. Sie ist die zentrale Voraussetzung für jede wirksame Weiterentwicklung.
Werden diese Ziele als grundlegender Anspruch verstanden, liegt eine Integration der institutionellen Kinderbetreuung in den Bildungsstrukturen (mit öffentlichen und privaten Anbietenden) als konsequente Weiterentwicklung nahe. Unter der Voraussetzung, dass eine hohe Qualität gesichert ist, würde dies die bestmögliche Erfüllung der Ziele hinsichtlich Bezahlbarkeit, Chancengerechtigkeit, Verfügbarkeit und Zugang ermöglichen.
Literaturverzeichnis
Ecoplan (2020). Überblick zur Situation der familienergänzenden Kinderbetreuung in den Kantonen. Qualitätsvorgaben, Finanzierungssysteme und Angebotsübersicht. Bern: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Schlussbericht.
Ecoplan (2023). Analyse und Bewertung kantonaler Systeme der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Bern: Ecoplan. Im Auftrag des Amts für Soziales des Kantons St. Gallen.
Universität Bern (2024). Überblick zur Situation der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung in den Kantonen, im Auftrag der SODK
Ecoplan (2026). Öffentliche Steuerung und Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung vor Schuleintritt, Studie im Auftrag der EKFF.
EKFF (2021). Kinderbetreuung finanzieren und Elterntarife gestalten. Empfehlungen an Politik und Behörden auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene.
Infras (2025). Übersicht zur Finanzierung der institutionellen Kinderbetreuung in den Kantonen: Teile 1 und 2, Studie im Auftrag des BSV, Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 30/25.
SODK und EDK (2022). Empfehlungen zur Qualität und Finanzierung der Familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung.