Auf einen Blick
- Mit Ergänzungsleistungen für Familien will der Kanton Freiburg die materielle Sicherheit von Familien verbessern, die mit steigenden Lebenshaltungskosten und neuen sozialen Risiken konfrontiert sind.
- Die Leistungsberechnung basiert auf dem Modell der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, wobei Mechanismen zur Förderung der Erwerbstätigkeit zum Zug kommen.
- Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung erhalten die betroffenen Familien auch eine soziale Begleitung.
Der verfassungsrechtliche Wille des Kantons Freiburg ist unmissverständlich: Kinder dürfen für Familien keinen Armutsfaktor darstellen (Art. 59). Die Freiburger Verfassung präzisiert dazu: «Er [der Staat] richtet Familien mit Kleinkindern ergänzende Leistungen aus, sofern ihre finanziellen Verhältnisse es erfordern» (Art. 60).
Mit der Einführung der Ergänzungsleistungen für Familien (Familien-EL) wurde diese Zielsetzung am Anfang 2026 umgesetzt. Die Vorlage fand in der Freiburger Bevölkerung breite Unterstützung: Fast 70 Prozent sprachen sich in der Volksabstimmung vom Herbst 2024 für die neue Leistung aus. Hintergrund ist der zunehmende Druck auf die Budgets der Haushalte.
Jedes zehnte Kind ist armutsgefährdet
Ende 2023 wies ein Bericht über die soziale Situation und die Armut im Kanton Freiburg darauf hin, dass sich die Lebensbedingungen für einen Teil der Bevölkerung verschlechtern könnten. So sind rund 25 000 Personen armutsgefährdet, was 8,5 Prozent der freiburgischen Bevölkerung entspricht. Betroffen ist fast jedes zehnte Kind im Kanton.
Viele Familien kämpfen mit steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere aufgrund gestiegener Strompreise, Mieten oder Krankenversicherungsprämien. Zudem sind sie mit spezifischen gesellschaftlichen Risiken wie Langzeitarbeitslosigkeit, Erwerbsarmut (Working Poor) und hohen Scheidungsraten konfrontiert.
In diesem instabilen Gefüge greifen die Familien-EL ein an der Schnittstelle zwischen Familien-, Sozial- und Wirtschaftspolitik:
- Als Massnahme der Familienpolitik anerkennen die Familien-EL die tragende Rolle von Familien in der Gesellschaft. Sie helfen gezielt, die Vereinbarkeit von Familienaufgaben und Berufstätigkeit zu verbessern.
- Als Massnahme der Sozialpolitik gewährleisten sie Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen materielle Sicherheit. Sie verringern die Zahl der Familien, die Sozialhilfe beanspruchen, indem sie das Einkommen einiger Familien über das Existenzminimum anhebt.
- Auf wirtschaftspolitischer Ebene fördern diese Leistungen die finanzielle und berufliche Autonomie von Familien. Die Geldleistungen sind unmittelbar für den laufenden Bedarf bestimmt. Darüber hinaus soll die soziale Begleitung die soziale und berufliche Integration der Familien fördern und ihnen so bessere Beschäftigungs- und Einkommensaussichten verschaffen.
Grundsätze und Berechnung
Das Freiburger System der Familien-EL orientiert sich an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK). Freiburg ist nach Tessin, Waadt, Genf und Solothurn der fünfte Kanton, der Ergänzungsleistungen für Familien eingeführt hat.
Um Anspruch auf Familien-EL zu haben, muss jemand seit mindestens einem Jahr den Hauptwohnsitz im Kanton Freiburg haben und dauerhaft mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren in einem gemeinsamen Haushalt leben. Letzteres muss in einem «Kindesverhältnis» zu einem der Familienmitglieder stehen.
Gemäss dem allgemeinen Berechnungsprinzip müssen die anerkannten Ausgaben einer Familie die anrechenbaren Einkünfte übersteigen. Bei der Berechnung werden alle Einkünfte und Ausgaben der Familie berücksichtigt. Anzumerken ist, dass der Familienbegriff bei den Familien-EL weiter gefasst ist als bei den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie zur Invalidenversicherung (EL zur AHV/IV), an dem sich das Berechnungsmodell für die Freiburger Familien-EL grundsätzlich orientiert. So gelten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Grosseltern auch als Familienangehörige und können als solche ebenfalls in die Berechnung einbezogen werden.
Der jährliche Betrag der Familien-EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und dem anrechenbaren Einkommen. Das Modell der Familien-EL basiert im Wesentlichen auf demselben Berechnungsprinzip wie die EL zur AHV/IV. Es gibt jedoch zwei wesentliche Unterschiede:
- Ein hypothetisches Mindesteinkommen wird berücksichtigt, das von den Familien sichergestellt werden muss.
- Ein Freibetrag von 20 Prozent wird vom Teil des Erwerbseinkommens abgezogen, der das hypothetische Einkommen übersteigt.
Beide Massnahmen haben eine Anreizwirkung: Sie fördern die Beibehaltung oder Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Die Höhe des hypothetischen Einkommens wurde auf der Grundlage der Empfehlungen einer vom Büro Interface durchgeführten Studie (Interface 2022) festgelegt. Es entspricht einem fixen Betrag von 12 500 Franken pro Jahr und volljähriger Person, die sich nicht in Ausbildung befindet.
Durch die Übernahme der Bemessungsgrundlagen der EL zur AHV/IV wurde die Entwicklung einer IT-Lösung vereinfacht. So konnte der Kanton Freiburg die bereits für die EL zur AHV/IV genutzte Anwendung einfach erweitern.
Zukunftsorientierte Begleitung
Ein Pluspunkt der Familien-EL ist die soziale Begleitung, die Familien bei ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Integration unterstützt und die finanzielle Hilfe ergänzt. Die Begleitung zielt auf Prävention sowie soziale und berufliche Eingliederung. Sie soll mithelfen, zu vermeiden, dass sich die Familien nach dem Bezug von Familien-EL an die Sozialhilfe wenden müssen. Von der sozialen Begleitung können alle Mitglieder einer Familie profitieren.
Die soziale Begleitung findet auf verschiedenen Ebenen statt, sodass die Familien entsprechend ihrer Situation und ihren Fähigkeiten informiert, orientiert und betreut werden. Sie ermöglicht im weiteren Sinn Zugang zu Informationen über Leistungs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote für Familien. Weiter kann eine persönliche Beratung angeboten werden, um die Integrationsfähigkeit der Familienmitglieder unter Berücksichtigung ihrer besonderen Situation und der möglichen Perspektiven zu stärken. Zudem können Familien an weitere Fachstellen verwiesen werden, um besondere Unterstützung zu erhalten. Die soziale Begleitung kann in solchen Fällen darin bestehen, bei den entsprechenden Stellen sicherzustellen, dass die Personen die Hilfen in Anspruch nehmen können.
Schliesslich kann über die soziale Begleitung auch versucht werden, die Beschäftigungs- und Einkommensaussichten zu verbessern. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Kompetenzanalyse, eine Beurteilung der Beschäftigungsfähigkeit oder ein Berufspraktikum handeln.
Die freiburgischen Gemeinden haben die Aufgabe, Familienschalter einzurichten, die für die soziale Begleitung zuständig sind. Diese Pflicht ist angesichts ihrer Erfahrung mit persönlicher Hilfe im Rahmen der Sozialhilfe gerechtfertigt.
Einige Zahlen
Bis Ende Februar 2026 sind bei der Ausgleichskasse insgesamt 1461 Leistungsanträge eingegangen. Davon stammen 42 Prozent von Alleinerziehenden.
Die meisten der betroffenen Familien haben zwei Kinder (37%). Danach folgen Familien mit einem Kind (32%). 20 Prozent haben drei Kinder und 11 Prozent vier oder mehr Kinder.
Was die berufliche Situation anbelangt, so sind in 49 Prozent der Fälle beide Partner beziehungsweise der sorgeberechtigte Elternteil erwerbstätig. In 27 Prozent der Fälle sind beide Eltern nicht erwerbstätig, und in 24 Prozent handelt es sich um Haushalte mit einem erwerbstätigen Elternteil.
Schätzungen zufolge könnten rund 1500 Familien im Kanton Freiburg Familien-EL beziehen. Die Kosten belaufen sich dabei auf rund 15 Millionen Franken pro Jahr.
Literaturverzeichnis
Interface (2022). Konsolidierung des Modells der Ergänzungsleistung für Familien im Kanton Freiburg. Schlussbericht zuhanden des Sozialamts des Kantons Freiburg.