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Durchschnittliche 13. AHV-Rente beträgt rund 1580 Franken

Im Durchschnitt werden AHV-Rentenbeziehende im Dezember eine 13. AHV-Rente von ungefähr 1580 Franken erhalten. Dies lässt sich anhand der Vorjahreszahlen ableiten.
Stefan Sonderegger, Luca Moretti
  |  15. September 2026
    Forschung und Statistik
  • AHV
Bei in der Schweiz lebenden Rentenbeziehenden beträgt die durchschnittliche AHV-Rente 1969 Franken pro Monat. Ältere Menschen in Stein am Rhein SH. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Knapp 40 Prozent der AHV-Rentenbeziehenden erhielten 2025 eine monatliche Altersrente zwischen 1500 und 2000 Franken.
  • Darunter finden sich aufgrund der Plafonierung besonders viele Verheiratete – bei Einzelpersonen streuen die Renten hingegen deutlich stärker.
  • Knapp ein Drittel der Altersrenten wird ins Ausland ausbezahlt (14 Prozent der Altersrentensumme).

Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Sie entspricht einem Zwölftel der in diesem Jahr erhaltenen Altersrente. Ein Blick auf die Renten des Vorjahres ermöglicht eine Einschätzung über die durchschnittliche Höhe der 13. AHV-Rente im laufenden Jahr.

Im Jahr 2025 bezogen rund 2,6 Millionen Personen eine AHV-Altersrente (BSV 2026). Über alle Renten hinweg lag die durchschnittliche Monatsrente Ende Jahr bei 1576 Franken.

Die Höhe der AHV-Altersrente hängt hauptsächlich von der Beitragsdauer sowie vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen ab. Wer während der gesamten Versicherungsdauer (44 Jahre) Beiträge entrichtet hat, erhält eine Vollrente. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Teilrente.

Um die maximale Vollrente von derzeit 2520 Franken pro Monat zu erreichen, muss das massgebliche durchschnittliche Jahreseinkommen über die gesamte Versicherungsdauer mindestens 90 720 Franken betragen (Stand 2026). Liegt dieses bei 15 120 Franken oder darunter, erhält man bei einer vollen Beitragsdauer die Minimalrente von 1260 Franken.

Bei Ehepaaren werden die während der Ehe erzielten Einkommen zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Zudem können die Renten plafoniert werden: Beziehen beide Ehepartner eine Rente, darf die Summe ihrer Renten grundsätzlich nicht höher sein als 150 Prozent der Maximalrente gemäss der massgebenden Rentenskala, also 3780 Franken pro Ehepaar bei einer vollen Beitragsskala.

Wer den Bezug der AHV-Rente aufschiebt, erhält einen Bonus. In diesen Fällen kann die Rente über die maximale Vollrente hinausgehen. Beim Vorbezug der AHV-Rente wird die Rente gekürzt, sodass sie unter der Minimalrente der jeweiligen Rentenskala liegen kann.

Mehr als zwei Drittel aller Renten unter 2000 Franken

Von den insgesamt rund 2,6 Millionen Rentenbeziehenden erhielten 39 Prozent eine monatliche Altersrente zwischen 1500 und 2000 Franken (siehe Grafik 1). Darunter finden sich viele Verheiratete, deren Partner ebenfalls eine Rente aus der AHV oder der IV erhalten, da ihre Renten plafoniert werden können.

Etwas weniger als 30 Prozent aller Rentenbeziehenden bezogen eine Rente von über 2000 Franken pro Monat. Mehr als 2500 Franken pro Monat erhielten dabei allerdings weniger als 10 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner. In dieser höchsten Rentenklasse finden sich beispielsweise Unverheiratete mit voller Skala und hohem Einkommen.

Kleinstrenten von weniger als 500 Franken pro Monat wurden an 18 Prozent der Rentenbeziehenden ausgerichtet. Solche Renten sind auf unvollständige Beitragszeiten zurückzuführen: Denn wer 44 Jahre lang den Mindestbeitrag in die AHV einzahlt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Minimalrente von 1260 Franken.

Über 40 Prozent der Rentenbeziehenden waren verheiratet oder lebten in eingetragener Partnerschaft – wobei der Partner oder die Partnerin ebenfalls eine AHV- oder eine IV-Rente bezog. Die grosse Mehrheit dieser Gruppe bezog eine Rente zwischen 1500 und 2000 Franken (siehe Grafik 2). Aufgrund der Plafonierung übersteigen ihre Renten deutlich weniger häufig 2000 Franken. Gleichzeitig geniessen sie auch verschiedene Vorteile wie die Einkommensteilung oder den Verwitwetenzuschlag (vlg. Nationalrat 2025a und 2025b).

Bei den Einzelrenten ist die Streuung grösser: Fast ein Drittel erhielt eine Rente zwischen 2000 und 2500 Franken, und 17 Prozent gar eine Rente von über 2500 Franken. Bei 24 Prozent liegt die Einzelrente unter 500 Franken.

Deutlich tiefere AHV-Renten im Ausland

Rund ein Drittel aller Renten wurde ins Ausland bezahlt. Diese fallen gegenüber den im Inland ausgerichteten Renten deutlich tiefer aus, da viele dieser Rentenbeziehenden nur während eines Teils ihres Erwerbslebens in der Schweiz versichert waren und entsprechend weniger Beitragsjahre aufweisen (siehe Grafik 3). Insgesamt werden deshalb nur 14 Prozent der Rentensumme an Rentenbeziehende im Ausland überwiesen.

Im Durchschnitt betrug die ins Ausland ausbezahlte Altersrente 702 Franken. Über 60 Prozent der AHV-Altersrenten von Personen mit Wohnsitz im Ausland wurden an Personen in den Nachbarländern Italien, Deutschland, Frankreich und Österreich bezahlt. Weitere 22 Prozent gingen nach Spanien oder Portugal.

Betrachtet man nur die in der Schweiz bezahlten Renten, so betrug die durchschnittliche Rente 1969 Franken. Fast 80 Prozent aller Rentenbeziehenden in der Schweiz erhielten dabei eine Altersrente zwischen 1500 und 2500 Franken pro Monat.

Renten unter 1000 Franken wurden hingegen an weniger als 4 Prozent der Rentenbeziehenden in der Schweiz ausgerichtet. Zum Vergleich: Bei Renten, die ins Ausland ausbezahlt werden, waren rund 70 Prozent tiefer als 1000 Franken. Und der Anteil der Renten zwischen 1500 und 2500 Franken lag bei 17 Prozent.

Frauen mit höheren Renten

Eine Betrachtung nach Geschlecht zeigt: Frauen erhielten insgesamt mit 1630 Franken leicht höhere AHV-Renten als Männer mit durchschnittlich 1517 Franken. Dies hängt unter anderem mit dem Verwitwetenzuschlag zusammen, der die Altersrente verwitweter Personen um bis zu 20 Prozent erhöht.

Eine Altersrente im Umfang von 2520 Franken – oder mehr – erhielten insgesamt 9 Prozent aller Personen.

13. AHV-Rente: Besonderheiten

Anspruch auf die 13. Altersrente haben Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben. Wer im Laufe des Jahres 2026 erstmals eine AHV-Rente bezieht, erhält die 13. Rente im Dezember anteilig für die tatsächlichen Monate des Rentenbezugs im Jahr 2026 gutgeschrieben.

Für die Kinderrente, die Zusatzrente oder den Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21 wird keine 13. AHV-Rente bezahlt. Wie hoch die durchschnittliche 13. AHV-Rente tatsächlich ausfällt, wird die AHV-Statistik 2026 zeigen.

Literaturverzeichnis

BSV (2026). Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

Nationalrat (2025a). Zivilstand in der AHV und zivilstandsunabhängige Altersvorsorge. Bericht im Auftrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N), Sitzung vom 10. bis 11. April 2025.

Nationalrat (2025b). Abklärungen für einen schrittweisen Übergang zu einer zivilstandsunabhängigen Altersvorsorge. Bericht im Auftrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N), Sitzung vom 23. Mai 2025.

Chefredaktor, Soziale Sicherheit (CHSS)
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Datengrundlagen und Analysen, Bundesamt für Sozialversicherungen
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