Beratungskonzepte der RAV werden digital

Mit der Covid-19-Pandemie wurden Videokonferenzen salonfähig. Auch die Regionale Arbeitsvermittlung nutzt vermehrt digitale Formate in der Beratung. In einer Studie wurde untersucht, welche Potenziale und Herausforderungen dies mit sich bringt und wie die Beratungsprozesse zukünftig aussehen könnten.
Bernadette Wüthrich, Martina Hörmann
  |  15. April 2024
    Forschung und Statistik
  • Arbeitslosenversicherung
  • Arbeitslosigkeit
Die Videoberatung in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren hat seit der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen. (Alamy).

Mittels Videokonferenzen können sich Menschen auch über Distanzen hinweg unterhalten. Diese Gesprächsform wurde auch deshalb so beliebt, weil sie dem persönlichen Kontakt am ähnlichsten ist: Die Gesprächsteilnehmenden können sich sehen, hören und nehmen wahr, ob das Gegenüber lächelt oder ernst blickt. So hat Videoberatung auch in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) an Bedeutung gewonnen. Ging es zu Beginn der Pandemie vor allem darum, den Kontakt mit den Stellensuchenden über Distanz aufrechtzuerhalten, boten im Jahr 2023 RAV in mindestens 14 Kantonen zusätzlich zu den Beratungen vor Ort oder via Telefon regelmässig Videoberatungen an.

Dieser Mix von Beratungsgesprächen vor Ort und über Distanz wird Blended Counseling genannt. Dabei nutzen RAV-Personalberatende die jeweiligen Vorteile von Videogesprächen, Telefonberatungen und Vor-Ort-Gesprächen systematisch für die bedarfsorientierte Beratung und Begleitung von Stellensuchenden.

In einer Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) hat ein Team der Fachhochschule Nordwestschweiz untersucht, welche Vorteile ein solcher Beratungsprozess im RAV bringt und wo mögliche Stolpersteine liegen. Dabei wurden RAV-Leitende und RAV-Personalberatende unter anderem systematisch nach ihren Erfahrungen und Einschätzungen zu Potenzialen und Herausforderungen von Videoberatung und Telefonberatung in der RAV befragt. Die Ergebnisse wurden im September 2023 in vier kantonalen Workshops mit RAV-Leitungen und RAV-Personalberatenden diskutiert, um daraus abschliessende Empfehlungen abzuleiten.

Attraktiv für das RAV und die Stellensuchenden

Die Studienergebnisse zeigen, dass auch nach dem Ende der Pandemie die Videoberatung viele Vorteile sowohl für Stellensuchende wie auch für Personalberatende bietet. So können Stellensuchende auch dann beraten werden, wenn sie vorübergehend, zum Beispiel aufgrund einer temporären Beschäftigung oder aus gesundheitlichen Gründen, nicht zum RAV gehen können oder wenn der Weg sehr weit ist. Zudem lassen sich Videoberatungen oftmals einfacher zeitnah realisieren. Gemäss Einschätzung von einigen Befragten gehören sie zum Standardangebot einer modernen Arbeitsverwaltung im 21. Jahrhundert. Werden Distanzberatungsformate wie die Videoberatung mit Homeoffice-Modellen verbunden, so könnte eine Tätigkeit beim RAV für potenzielle Mitarbeitende attraktiver werden. Zudem könnte Videoberatung die Sicherheit für die RAV-Personalberatenden besser gewährleisten, zum Beispiel indem Beratungsgespräche auch zu Randzeiten durchgeführt werden können.

Zahlreiche interviewte Personen betonten darüber hinaus die Chance, dass Stellensuchende durch die Teilnahme an Videoberatungsgesprächen beim RAV wichtige Fähigkeiten für ein digitales Bewerbungsverfahren erlernen: Wie präsentiere ich mich online am besten? Wie kann ich ein überzeugendes Gespräch führen?

Umgang mit Herausforderungen bei der Videoberatung

Auch einige Herausforderungen stellen sich bei den neuen Möglichkeiten. So sollten die Stellensuchenden sich auch auf das digitale Gespräch gut vorbereiten und einen angemessenen Gesprächsrahmen sicherstellen: Störungen sollten vermieden und die Vertraulichkeit gesichert werden, d. h., es sollte keine weitere Person im Raum sein. RAV-Beratende können die Stellensuchenden beispielsweise durch einen vorab versendeten Leitfaden dabei unterstützen, diesen verbindlichen Rahmen zu gewährleisten.

Wie aber kann neben dem Beratungs- auch der Kontrollauftrag des RAV sichergestellt werden, wenn im Videogespräch offenbleibt, wo sich das Gegenüber derzeit befindet? Dieser Aspekt war für einige der Befragten im Rahmen der Studie zentral, da Stellensuchende jederzeit beispielsweise für Stellenvermittlung und Beratungsgespräche zur Verfügung stehen müssen. Hier wurden in den Workshops Ideen gesammelt, denn angedacht ist ein Mix von Distanzgesprächen und Vor-Ort-Gesprächen. Sollte also unklar sein, ob sich die stellensuchende Person in der Schweiz befindet, so kann zeitnah ein Vor-Ort-Gespräch vereinbart werden.

Eine weitere Herausforderung zeigte sich im Hinblick auf die digitalen Kompetenzen. Derzeit verfügen nicht alle Personalberatenden über das technische und methodische Know-how, um Videoberatungen durchzuführen. Auch bei den Stellensuchenden können mangelnde Digitalkompetenzen oder auch mangelnde technische Ausstattung ein mögliches Hindernis sein.

Befürchtungen hinsichtlich der Qualität der Beratung sind dagegen unbegründet: Nach Einschätzung von 76 Prozent der befragten RAV-Leitenden können die Ziele gleich gut oder sogar besser erreicht werden, wenn Videoberatung in den Beratungsprozess integriert wird.

Gute Rahmenbedingungen für Blended Counseling schaffen

Die Befragungen zeigen: Videoberatungen sind sinnvoll und haben viele Vorteile, aber ganz ohne Vor-Ort-Beratungen geht es nicht. Deswegen ist Blended Counseling, die Mischung der beiden Beratungsformen, das Konzept der Zukunft in der RAV-Beratung und gleichzeitig die zentrale Empfehlung der Studie. Dafür sind bestimmte Rahmenbedingungen wichtig, damit sich die Potenziale von Blended Counseling optimal entfalten können.

Klare gesetzliche Grundlagen auf nationaler und kantonaler Ebene, die die Nutzung von Videoberatung ermöglichen, und eine möglichst einheitliche technische Infrastruktur für vertrauliche, datensichere Gespräche können die Etablierung von digitaler Beratung voranbringen. Ein nationales Rahmenkonzept, das Möglichkeiten und Grenzen von Blended Counseling verdeutlicht, sowie die regelmässige Überprüfung der Zielerreichung unterstützen ein professionelles digitales Beratungsangebot.

In den RAV sollten die digitalen Kompetenzen der Mitarbeitenden gezielt (weiter)entwickelt werden. Dabei gilt es, auch skeptische oder zögernde Mitarbeitende für die neuen Beratungsmöglichkeiten zu gewinnen. Dies kann durch Schulungen, Mentorenmodelle oder Tandemlösungen gelingen. Auch in den RAV-Zentren selbst braucht es spezifische Konzepte für die Gestaltung digitaler Beratung, die, ergänzt durch gute räumliche und technische Infrastruktur sowie angepasste Arbeitsprozesse, die professionelle Videoberatung gewährleisten. Beispielsweise sollte ein Konzept konkretisieren, in welchen Situationen sich Videoberatung besonders anbietet und wie im Videosetting eine gute Beratungsbeziehung hergestellt werden kann.

Distanzberatung versus Beratung vor Ort sollte also zukünftig weniger unter dem Motto «Entweder-oder», sondern vielmehr als «Sowohl-als-auch» betrachtet werden. Gerade dieser Mix bietet ein grosses Potenzial für die öffentliche Arbeitsvermittlung, wie sie von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung in der Strategie 2030 skizziert wird: Die Beratung wird gestärkt, und sie wird flexibler und bedarfsorientierter.

Dieser Beitrag ist am 11. April 2024 in der Publikation «Die Volkswirtschaft» erschienen. Er entspricht den dort geltenden Redaktionsrichtlinien und enthält Fussnoten und Grafiken.

 

Literaturverzeichnis

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
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Dr. phil. Leiterin Arbeitsschwerpunkt Blended Counseling und Digitale Beratung, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW
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