Auf einen Blick
- Potenziell Anspruchsberechtigte beziehen trotz Rechtsanspruch keine Ergänzungsleistungen – häufig wegen Verständnisschwierigkeiten, fehlender Unterstützung oder eines als kompliziert empfundenen Verfahrens.
- Die Stadt Zürich setzt auf persönliche Beratung, ein zweistufiges Anmeldeverfahren sowie barrierefreie Informationen in mehreren Sprachen.
- Mit einer digitalen Anmeldung erleichtert Zürich den Zugang für digital affine Personen.
Ergänzungsleistungen (EL) sind ein zentrales Element der sozialen Grundsicherung in der Schweiz. Sie garantieren Menschen, die eine AHV- oder IV-Rente beziehen, ein würdiges Existenzminimum, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht. Obwohl der Anspruch verfassungsrechtlich verankert ist, nutzen nicht alle potenziell Anspruchsberechtigten diese Leistung. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen von 2025 zeigt, dass die häufigsten Hindernisse dafür «Nichtverstehen», «fehlende Unterstützung» und ein als «aufwändig empfundener Anmeldeprozess» sind (Adrian et al. 2025). Aus anderen Studien ist auch bekannt, dass Ergänzungsleistungen oft aus Schamgefühlen nicht in Betracht gezogen werden (Gabriel et al. 2023).
Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich hat diese Problemlage erkannt und analoge wie auch digitale Lösungsansätze entwickelt. Mit einem sich in Bearbeitung befindenden umfassenden Konzept soll die Schwelle zum Leistungsbezug so niedrig wie möglich gehalten werden und die persönliche Unterstützung und Beratung potenziell anspruchsberechtigter Personen sichergestellt werden.
Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie zur Invalidenversicherung (IV) erhalten anspruchsberechtigte Personen in der Stadt Zürich Beihilfen nach kantonalem Recht und Gemeindezuschüsse nach städtischem Recht. Wenn all diese Leistungen gemeint sind, spricht man von «Zusatzleistungen».
Best Practice der Stadt Zürich
Bei den Zusatzleistungen steht für die Stadt Zürich die Bedürfnisorientierung im Zentrum – und zwar bei der Gesuchstellung sowie bei der Inanspruchnahme von Ergänzungsleistungen. Zentral ist dabei die niederschwellige Erreichbarkeit. Aus diesem Grund ist das Amt für Zusatzleistungen während der Öffnungszeiten öffentlich zugänglich und der Empfang persönlich besetzt. Besuchende werden empfangen, beraten und, wenn nötig, an zuständige Stellen weitergeleitet.
Besonders bewährt hat sich das «zweistufige Anmeldeverfahren»: Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen findet bei Bedarf ein Gespräch vor Ort statt. Das Gespräch dient der Beratung und der Aufklärung über die Rechte und Pflichten. Gleichzeitig können Fragen gestellt und Unsicherheiten abgebaut werden. Das persönliche Gespräch soll dem Amt ein Gesicht geben, Vertrauen aufbauen und Hemmschwellen proaktiv abbauen.
Dem «Nichtverstehen» wird ausserdem mit konsequenter und barrierefreier Informationsarbeit begegnet. Verschiedene Merkblätter stehen teils in elf Fremdsprachen zur Verfügung und sind in leicht verständlicher Sprache verfasst. Sie sind sowohl in Papierform als auch online zugänglich. Die digitalen Versionen sind so gestaltet, dass Vorleseprogramme eingesetzt werden können und damit auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder mit Leseschwächen erreicht werden können. Ein jährlich aktualisierter Ratgeber widmet sich den Zusatzleistungen zur AHV und IV. Er wird kostenlos an interessierte Privatpersonen, aber auch an Organisationen und Institutionen verschickt. Zur gedruckten Version wird eine Lesehilfe abgegeben, die helfen soll, Verfügungen besser zu verstehen.
Betreuungsleistungen und Hilfsmittel
Wie erwähnt, erbringen Stadt und Kanton Zürich teilweise Leistungen, die über die national geregelten Ergänzungsleistungen hinausgehen. So erhalten anspruchsberechtigte AHV-Rentenbeziehende in der Stadt Zürich seit 2024 kommunale Zuschüsse für Betreuungsleistungen und Hilfsmittel. Seit Anfang 2025 vergütet der Kanton Zürich EL-Beziehenden in der AHV zudem Krankheitskosten für Betreuungsleistungen. Ziel ist es, den Beziehenden von Zusatzleistungen ein möglichst langes Verbleiben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen.
Der Zugang zu diesen Leistungen ist niederschwellig ausgestaltet; ein zusätzliches Ausfüllen von Formularen ist für die Betroffenen nicht erforderlich. In Zusammenarbeit mit der städtischen Fachstelle Zürich im Alter wird der individuelle Bedarf im Rahmen eines Hausbesuchs abgeklärt; darauf aufbauend erfolgen die Beratung sowie die Erstellung eines persönlichen Unterstützungsplans, der auch aufzeigt, wo die Leistungen konkret bezogen werden können.
Die kommunalen Leistungen ergänzen das kantonale Angebot und decken ein breites Spektrum ab, darunter auch administrative Unterstützung, sowie präventive Massnahmen wie Bewegungsangebote oder Sturzprävention. Dadurch wird nicht nur die finanzielle Belastung reduziert, sondern auch die Lebensqualität für ein selbstbestimmtes Wohnen nachhaltig gestärkt. Die Wirksamkeit dieses Ansatzes wurde zudem im Rahmen einer externen Evaluation bestätigt.
Digitale Anmeldung als Meilenstein
Seit Sommer 2025 können Zusatzleistungen in der Stadt Zürich digital beantragt werden. Dafür ist eine Anmeldung über «Mein Konto» bei der Stadt Zürich nötig. Dort stehen auch andere Services wie beispielsweise der Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe oder eine Übersicht über Steuerrechnungen zur Verfügung. Mit dem Angebot möchte die Stadt Zürich gezielt Personen erreichen, die administrative Angelegenheiten digital erledigen möchten.
Die digitale Beantragung von Zusatzleistungen wurde so einfach wie möglich gestaltet. So erfolgt die Anmeldung angeleitet, und die Dokumente können als PDF-Dateien oder direkt mit der Handykamera hochgeladen werden. Der Prozess kann jederzeit pausiert und später fortgesetzt werden.
Das Angebot wird laufend ausgebaut: Neben der Anmeldung ist seit Kurzem auch das Einreichen von Änderungsmeldungen der finanziellen oder der persönlichen Situation im Rahmen eines laufenden Zusatzleistungsbezugs möglich. Auch Unterlagen und Belege für die Rückerstattung von Krankheitskosten können über die Plattform eingereicht werden. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden sind im Rahmen eines Praxistests – begleitet von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) – in die Entwicklung des digitalen Angebots eingeflossen.
Einfacher Zugang für alle
Dennoch bleibt für die Stadt Zürich klar: Die Digitalisierung soll die persönliche Beratung nicht ersetzen, sondern ergänzen. Denn nicht alle Menschen können die digitalen Kanäle nutzen. Digitale Möglichkeiten sollen denjenigen Personen zur Verfügung stehen, die diese nutzen wollen, während für Personen ohne dieses Interesse weiterhin eine persönliche und analoge Möglichkeit zur Verfügung stehen soll. In den Beratungen setzt das Amt für Zusatzleistungen deshalb auch Mitarbeitende mit einem sozialarbeiterischen Hintergrund ein.
Das Amt für Zusatzleistungen versteht sich dabei nicht als reine Zahlstelle, sondern versucht, das soziale Versprechen einzulösen: Niemand soll aus Unwissen, Überforderung oder aus Scham auf ein garantiertes Grundrecht verzichten müssen. So kann aus Nichtverstehen Verständnis und aus fehlender Unterstützung Begleitung werden.
Literaturverzeichnis
Adrian, Nana et al. (2025). Zugang zu Ergänzungsleistungen. Informations- und Anmeldungspraxis in den Kantonen. Studie im Auftrag des BSV, Beiträge zur Sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 7/25.
Gabriel, Rainer; Koch, Uwe; Meier, Gisela; Kubat, Sonja. (2023). Pro Senectute Altersmonitor: Nichtbezug von Ergänzungsleistungen in der Schweiz. Teilbericht 2. Zürich: Pro Senectute Schweiz.