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Sozialhilfequote im Alter steigt: Was sind die Gründe?

In den vergangenen Jahren ist die Sozialhilfequote von über 65-Jährigen angestiegen – allerdings auf tiefem Niveau. Die Ursachen liegen unter anderem im Aufenthaltsstatus und in den Zugangsregeln zu Ergänzungsleistungen.
Salomon Bennour
  |  11. Mai 2026
    Forschung und Statistik
  • Armut
  • Ergänzungsleistungen
Die 65- bis 66-Jährigen machen fast ein Viertel der Sozialhilfeempfänger über 65 Jahre aus. Beratungsstelle von Caritas in Luzern. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Über 65-Jährige nehmen zwar selten Sozialhilfe in Anspruch, seit 2012 ist die Quote jedoch angestiegen, wie ein Bericht der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe zeigt.
  • In dieser Altersgruppe beziehen vorläufig aufgenommene Personen am häufigsten Sozialhilfe.
  • Faktoren für den Anstieg sind die Karenzfrist bei Ergänzungsleistungen sowie kantonal unterschiedliche Reglemente.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sichert zusammen mit den Ergänzungsleistungen (EL) das Existenzminimum im Alter. Sie bilden den Hauptpfeiler der staatlichen Altersvorsorge für Menschen mit tiefen Einkommen.

Trotz dieses als stabil geltenden Systems waren im Jahr 2024 rund 5700 über 65-Jährige auf Sozialhilfe angewiesen. Das entspricht einer Sozialhilfequote von 0,33 Prozent in dieser Altersgruppe. In den vergangenen Jahren hat die Sozialhilfequote der über 65-Jährigen – auf tiefem Niveau – zugenommen, wie ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS 2026) zeigt. So lag die Zahl der unterstützten Personen im Jahr 2012 noch bei 2800 Personen beziehungsweise bei 0,21 Prozent. Anlass des Berichts ist die zunehmende demografische Alterung in der Schweiz.

Im Vergleich zu anderen Altersgruppen sind über 65-Jährige allerdings relativ selten auf Sozialhilfe angewiesen. Im Jahr 2024 betrug die Quote für die gesamte ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 2,9 Prozent.

Wer ist im Alter auf Sozialhilfe angewiesen?

Bei über 65-jährigen Sozialhilfebeziehenden lassen sich bestimmte Merkmale identifizieren. Zunächst sind grosse kantonale Unterschiede beim Sozialhilfebezug festzustellen, wobei die meisten Kantone seit 2012 steigende Zahlen verzeichnen. Besonders ausgeprägt war der Anstieg in den Kantonen Genf, Wallis und Schwyz.

Ein entscheidendes Kriterium bei der Inanspruchnahme von Sozialhilfe im Alter ist die Nationalität. So sind Ausländerinnen und Ausländer grundsätzlich häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als Personen mit Schweizer Pass.

Diese allgemeine Feststellung verdeckt allerdings erhebliche Disparitäten nach Aufenthaltsstatus der über 65-Jährigen: Besonders hoch ist die Sozialhilfequote bei vorläufig Aufgenommenen (47,8%), während Personen mit einer Niederlassungsbewilligung deutlich weniger Sozialhilfe beziehen.

Auch das Lebensjahr spielt eine wichtige Rolle: 22,1 Prozent der Sozialhilfebeziehenden sind zwischen 65 und 66 Jahre alt. Das zeigt eine klare zeitliche Konzentration des Sozialhilfebezugs in den ersten beiden Jahren nach Erreichen des Referenzalters. Anschliessend gehen die Quoten zurück, bevor sie ab 86 Jahren wieder ansteigen.

Die älteren Sozialhilfebeziehenden lassen sich zudem auch danach unterscheiden, ob sie zusätzlich zur Sozialhilfe auch Leistungen der AHV oder Ergänzungsleistungen beziehen. Dabei sind drei Profile auszumachen: Rund die Hälfte der unterstützten Personen bezieht Sozialhilfe in Kombination mit AHV, jedoch ohne EL. Rund ein Drittel erhält Sozialhilfe, AHV und Ergänzungsleistungen. Und etwas mehr als ein Sechstel ist ausschliesslich auf die Sozialhilfe angewiesen.

Auch hier gibt es grosse kantonale Unterschiede. In Schwyz beispielsweise beziehen ältere Sozialhilfebeziehende mehrheitlich alle drei Leistungen. In Genf wiederum bezieht keiner der über 65-jährigen Sozialhilfebeziehenden gleichzeitig auch Ergänzungsleistungen: Zwei Drittel beziehen AHV, rund ein Drittel nur Sozialhilfe (siehe Grafik 1).

Auch bei diesen Kombinationen spielen Nationalität und Aufenthaltsstatus eine Rolle: Schweizerische Staatsangehörige sowie Personen mit Ausweis C weisen ähnliche Profile auf. Sie beziehen Sozialhilfe mehrheitlich zusätzlich zur AHV, mit oder ohne Ergänzungsleistungen, und selten ausschliesslich Sozialhilfe (<10%).

Personen mit Ausweis B und vorläufig Aufgenommene nehmen hingegen deutlich öfter ausschliesslich Sozialhilfe in Anspruch und beziehen kaum Ergänzungsleistungen. Besonders betroffen sind Menschen aus afrikanischen und asiatischen Ländern.

Wie bereits erwähnt, ist der Sozialhilfebezug nach Erreichen des Referenzalters am grössten. So ist bei den 65-Jährigen die Kombination Sozialhilfe plus AHV am häufigsten. Anschliessend sinken die Quoten.

Karenzfrist und ihre Folgen

Die Sozialhilfequoten von über 65-Jährigen sind vor dem Hintergrund des Zugangs zu Ergänzungsleistungen zu betrachten, wobei die Karenzfrist eine wichtige Rolle spielt. Karenzfristen legen fest, wie lange sich Ausländerinnen und Ausländer ‒ mit Ausnahme von Personen aus EU/Efta-Staaten ‒ in der Schweiz aufhalten müssen, bis sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. In der Regel beträgt die Karenzfrist zehn Jahre, für Flüchtlinge sind es fünf Jahre.

Da AHV-Beziehende während der Karenzfrist keine Ergänzungsleistungen erhalten, ist es naheliegend, dass sie sich an die Sozialhilfe wenden, wenn ihr Einkommen zu gering ist. Dies zeigt sich auch daran, dass Personen mit einem Ausweis B (und folglich einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer in der Schweiz) häufiger Sozialhilfe in Anspruch nehmen (3,44% im Jahr 2024) als Schweizerinnen und Schweizer (0,22%) sowie Personen mit einem Ausweis C (0,58%).

Für Personen mit einem Ausweis B ist es in der Tat weniger wahrscheinlich, dass sie genügend lange in der Schweiz gelebt haben, um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben. Untermauert wird diese Hypothese durch die Tatsache, dass Personen aus Drittstaaten deutlich häufiger Sozialhilfe beziehen (9,4% bei Personen aus afrikanischen Staaten und 7,1% bei Personen aus asiatischen und amerikanischen Staaten). Für Angehörige aus EU/Efta-Staaten liegt die Sozialhilfequote bei 0,7 Prozent, für jene aus den Nachbarländern der Schweiz bei 0,4 Prozent.

Kantonal unterschiedliche Regeln

In 11 der 15 untersuchten Kantonen ist die Sozialhilfequote der über 65-Jährigen in den Jahren 2012 bis 2024 angestiegen, in vier Kantonen ist sie gesunken. Im Kanton Luzern wurde bis 2020 die höchste Sozialhilfequote bei den über 65-Jährigen verzeichnet, 2021 ging diese dann markant zurück (siehe Grafik 2). Dies ist auf einen Entscheid des Kantonsgerichts zurückzuführen: Rückwirkend per Anfang 2020 musste der Kanton Luzern die Obergrenze der Beteiligung an den Heimkosten beim EL-Anspruch anheben. Das Gericht hatte es für rechtswidrig erklärt, zur Finanzierung eines Heimaufenthalts entweder auf das eigene Vermögen zurückgreifen oder Sozialhilfe beanspruchen zu müssen. Entsprechend sind die Ergänzungsleistungen in die Lücke gesprungen, was die bedeutende Abnahme der Sozialhilfequote im Kanton Luzern erklärt.

Vorübergehender Sozialhilfebezug

Teilweise lässt sich der Sozialhilfebezug der über 65-Jährigen auch auf die administrativen Schritte zurückführen, die unternommen werden müssen, bis man Zugang zu EL erhält. Gestützt wird diese Erklärung dadurch, dass die 65- bis 66-Jährigen rund ein Viertel der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger über 65 Jahren ausmachen. In den ersten beiden Jahren liegt die Sozialhilfequote somit deutlich über dem Durchschnitt der Altersgruppe (siehe Grafik 3). Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass manche Personen ab 65 Jahren während einer kurzen Zeit Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, bis ihnen die Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden.

Der Anstieg der Sozialhilfequote ab 86 Jahren hat mit der Berechnung des Vermögens bei Heimeintritten zu tun. So wird beim Anspruch auf Ergänzungsleistungen das Vermögen berücksichtigt, auf das eine Person freiwillig verzichtet hat – etwa in Folge einer Schenkung (Art. 11a ELG). Die Auswirkungen eines solchen Vermögensverzichts können beim Eintritt in ein Pflegeheim spürbar werden, wenn ein EL-Antrag gestellt wird, um die täglichen Kosten zu decken. In den Analysen widerspiegelt sich dies in einem Anstieg der Sozialhilfequote ab dem Alter von 86 Jahren (höher als 0,3%), was dem durchschnittlichen Alter beim Heimeintritt entspricht (siehe Grafik 3).

Was tun?

Der Bericht enthält auch Empfehlungen. Diese zielen darauf ab, den Sozialhilfebezug von älteren Menschen bereits im Vorfeld zu begrenzen, wobei die subsidiäre Rolle der Sozialhilfe beizubehalten ist. Erstens ist eine frühzeitige Anmeldung bei der AHV sowie eine rasche Anmeldung für Ergänzungsleistungen wichtig, um Einkommenslücken zum Zeitpunkt der Pensionierung zu verhindern. Dazu braucht es eine bessere Information der versicherten Personen. Zweitens müssen die Bearbeitungsfristen für EL-Anmeldungen (90 Tage) eingehalten und, wenn nötig, Vorschüsse ausbezahlt werden, um den vorübergehenden Rückgriff auf die Sozialhilfe zu vermeiden.

Drittens sollten die Kantone die EL-Beträge anpassen, insbesondere um die Heimkosten ausreichend zu decken und zu verhindern, dass sich die Anspruchsberechtigten an die Sozialhilfe wenden müssen. Schliesslich sind die Regeln betreffend Vermögensverzehr und Vermögensverzicht im Auge zu behalten, da sie eine Lastenverschiebung zur Sozialhilfe nach sich ziehen können.

Literaturverzeichnis

Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachbereich Grundlagen, Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
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