Auf einen Blick
- Die Gesundheitliche Vorausplanung ermöglicht es Menschen, persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen bezüglich Behandlung und Betreuung zu reflektieren, zu besprechen und festzuhalten.
- Im Auftrag des Bundesrates haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) eine nationale Arbeitsgruppe eingesetzt.
- Ziel ist es, dass die Gesundheitliche Vorausplanung im Gesundheitswesen und bei der Bevölkerung bekannt und verbreitet wird.
Jede Person kann unerwartet in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr urteilsfähig oder ansprechbar ist, während wichtige medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen. Dies kann nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall geschehen, bei unerwarteten Komplikationen während eines medizinischen Eingriffs oder wenn sich der Gesundheitszustand einer gebrechlichen oder kranken Person plötzlich verschlechtert.
Liegen keine vorgängig geklärten und dokumentierten Wünsche vor, stehen Nahestehende und Fachpersonen vor schwierigen Fragen: Welche Behandlung hätte die betroffene Person gewollt? Welchen Behandlungen würde sie zustimmen und welche würde sie ablehnen? Wer soll sie schliesslich vertreten und Entscheidungen in ihrem Sinne treffen?
Um solche Situationen – und damit das Risiko für Über-, Unter- oder Fehlversorgung im Gesundheitswesen – zu vermeiden, fördern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) die «Gesundheitliche Vorausplanung» (GVP). Grundlage bildet der Bericht «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» aus dem Jahr 2020 (Bundesrat 2020).
Mehr als eine Patientenverfügung
Die Gesundheitliche Vorausplanung ermöglicht es Menschen, persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen bezüglich Behandlung und Betreuung zu reflektieren, zu besprechen und festzuhalten. Ziel ist es, den Willen einer Person auch dann berücksichtigen zu können, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden kann. Dies kommt allen Beteiligten zugute: Betroffene können darauf vertrauen, dass ihre Wünsche respektiert werden. Angehörige und vertretungsberechtigte Personen erhalten Orientierung in belastenden Situationen. Gesundheitsfachpersonen wiederum erhalten eine fundierte Grundlage für medizinische Entscheidungen. So können sie Behandlungen besser an den individuellen Vorstellungen der Patientinnen und Patienten ausrichten.
Das bekannteste und rechtlich verbindliche Instrument der Gesundheitlichen Vorausplanung zur Dokumentation des Patientenwillens ist die Patientenverfügung. Gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch kann darin jede urteilsfähige Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt oder welche sie ablehnt (vgl. Art. 370ff ZGB). Zudem kann sie eine vertretungsberechtigte Person bestimmen.
«Was ist in meinem Leben wichtig?»
Die Gesundheitliche Vorausplanung geht allerdings über das Ausfüllen einer Patientenverfügung hinaus. Sie ist ein kontinuierlicher Prozess, denn Werte, Prioritäten sowie Einstellungen zu Krankheit, Leben und Sterben können sich im Laufe des Lebens verändern. Eine chronische Erkrankung, eine neue Diagnose, persönliche Erfahrungen oder der Eintritt in eine neue Lebensphase können Anlass sein, frühere Entscheidungen zu überprüfen.
Im Zentrum steht daher die wiederkehrende Auseinandersetzung mit grundlegenden Fragen: Was ist mir in meinem Leben wichtig? Welche medizinischen Behandlungen kommen für mich infrage? Welche Belastungen möchte ich vermeiden? Welche Person soll mich vertreten, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann? Gespräche mit Nahestehenden und Gesundheitsfachpersonen sind dabei besonders wichtig. Sie helfen, Wünsche zu formulieren, medizinische Möglichkeiten einzuordnen und realistische Erwartungen zu entwickeln. Die anschliessende Dokumentation der Ergebnisse – beispielsweise in einer Patientenverfügung – stellt sicher, dass diese Überlegungen später verfügbar und nachvollziehbar sind.
Arbeitsgruppe formuliert Empfehlungen
Die Gesundheitliche Vorausplanung ist freiwillig, soll jedoch für alle Menschen zugänglich und verständlich sein. Um die Gesundheitliche Vorausplanung zu stärken, haben das BAG und die SAMW im Auftrag des Bundesrates eine nationale Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese setzt sich aus Fachpersonen aus Medizin, Pflege, Palliative Care, Sozialer Arbeit, Recht und Ethik sowie Vertretungen von Kantonen, Betroffenenorganisationen und Leistungserbringerverbänden zusammen.
Im März 2023 veröffentlichte die Arbeitsgruppe eine Roadmap mit zwölf Empfehlungen. Dazu gehört beispielsweise, frühzeitig eine vertretungsberechtigte Person zu bestimmen und diese zu informieren sowie persönliche Werte und Behandlungswünsche festzuhalten und regelmässig zu aktualisieren. Weitere Empfehlungen betreffen die Qualität der Dokumentation, die Qualifizierung der Fachpersonen und die Klärung von Finanzierungsfragen für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung im Gesundheitswesen.
Bevölkerung sensibilisieren
Ein Teilprojekt fokussiert auf die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung. Diese soll ermutigt und befähigt werden, sich frühzeitig mit der Gesundheitlichen Vorausplanung auseinanderzusetzen. Auf der BAG-Webseite Patientenwillen stärken finden sich wichtige Informationen zum Thema.
Auf der Webseite erfährt man zum Beispiel, dass Gesundheitliche Vorausplanung mit der Reflexion persönlicher Werte und Wünsche beginnt. So gilt es, eine geeignete Vertretungsperson zu finden sowie mit dieser Person über die Einstellungen zu medizinischen Massnahmen und Behandlungszielen zu sprechen.
Fachpersonen und Beratungsorganisationen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sind wichtige Multiplikatoren für die Verbreitung der Inhalte. Ihnen werden Vorlagen, wie zum Beispiel für Flyer oder Social-Media-Posts, zur Verfügung gestellt. Auch die SAMW macht auf ihrer Webseite «GVP als Fachperson fördern» auf die BAG-Webseite und die erwähnten Vorlagen aufmerksam.
Stationäre Langzeitpflege
Ein weiteres Teilprojekt fokussiert auf die stationäre Langzeitpflege. Viele Bewohnende in Alters- und Pflegeheimen leben mit chronischen Mehrfacherkrankungen oder kognitiven Einschränkungen. Entsprechend steigt die Wahrscheinlichkeit, dass medizinische Entscheidungen für mögliche Krisen und den Notfall getroffen werden müssen. Eine interprofessionelle Arbeitsgruppe hat deshalb eine praxisorientierte Wegleitung erarbeitet. Die Wegleitung richtet sich insbesondere an Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte und weitere Fachpersonen, die Gespräche zur Gesundheitlichen Vorausplanung führen. Sie ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar.
Die Wegleitung zeigt anhand von Gesprächsleitfäden, wie Fachpersonen mit Bewohnenden und deren vertretungsberechtigten Personen Gespräche über die gewünschte Behandlungsintensität führen und die Behandlungsziele gemeinsam festlegen können.
Qualitätsstandards definieren
Die nächsten Arbeiten betreffen die Entwicklung von Qualitätsstandards für Vorlagen von Patientenverfügungen und die Gesundheitliche Vorausplanung für medizinische Notfallsituationen. Zudem wird geklärt, ob und wie Leistungen der Gesundheitlichen Vorausplanung vergütet werden. Ein weiteres Thema ist die Anwendung der Gesundheitlichen Vorausplanung bei Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Um möglichst viele Menschen zu sensibilisieren und ihnen zu ermöglichen, gesundheitlich vorauszuplanen, sind laufend neue Ideen gefragt. Dies gilt beispielsweise für Menschen mit einer kognitiven Behinderung oder für Kinder mit einer lebenslimitierenden Erkrankung. Die Vielfalt der laufenden Arbeiten zeigt: Die Gesundheitliche Vorausplanung umfasst zahlreiche Handlungsfelder und lebt vom Engagement vieler Akteure. Dieses Zusammenspiel ist entscheidend, um die Gesundheitlichen Vorausplanung nachhaltig im Schweizer Gesundheitswesen zu verankern.
Weitere Informationen finden sich auf den Übersichtsseiten Bag.admin.ch/gvp sowie Samw.ch/gvp.
Literaturverzeichnis
Bundesrat (2020). Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 18.3384 der SGK-SR vom 26. April 2018.
Nationale Arbeitsgruppe Gesundheitliche Vorausplanung (2023). Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in der Schweiz. Hrsg. Bundesamt für Gesundheit BAG und SAMW, Bern
Nationale Arbeitsgruppe Gesundheitliche Vorausplanung (2025). Gesundheitliche Vorausplanung in Alters- und Pflegeheimen – Wegleitung zur Umsetzung. Hrsg. SAMW und BAG, Bern