Auf einen Blick
- Der Nationalrat hat das Inklusionsgesetz – den indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative – deutlich angenommen.
- Versicherte sollen künftig über eine Online-Plattform auf ihre AHV- und IV-Daten zugreifen können.
- Auf Trinkgelder werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.
Nationalrat nimmt Inklusionsgesetz mit deutlichem Mehr an
Der Nationalrat will Menschen mit Behinderung Hürden im Alltag aus dem Weg räumen. Er sagte Ja zum Inklusionsgesetz – dem indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative. Die von Behindertenorganisationen eingereichte Initiative verlangt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu stärken und ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Namentlich sollen sie das Recht haben, Wohnform und Wohnort selbst zu wählen, mit der nötigen Unterstützung. Nationalrat und Bundesrat lehnen die Initiative ab. Stattdessen soll das Anliegen im Inklusionsgesetz aufgenommen werden. Mit dem neuen Gesetz soll die Behindertenrechtskonvention in der Schweiz umgesetzt werden. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Versicherte sollen ihre AHV- und IV-Daten online abrufen können
Aktuell haben Versicherte keinen Online-Zugriff auf ihre Daten der ersten Säule, weshalb das Abfragen von Informationen relativ lange dauert. Künftig sollen Versicherte über eine sichere Online-Plattform einfach und schnell auf ihre Daten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) zugreifen können. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat einer vollständigen Digitalisierung der ersten Säule zugestimmt. Versicherte können so überprüfen, welche AHV-Beiträge bereits auf ihr individuelles Konto eingezahlt wurden und ob sie Beitragslücken haben. Während die Nutzung der Plattform für Versicherte freiwillig bleibt, werden Durchführungsstellen und Versicherungen verpflichtet, sich elektronisch auszutauschen. Der standardisierte Datenaustausch wird dazu beitragen, Prozesse zu beschleunigen und Kosten einzusparen. Die Plattform wird frühestens 2028 betriebsbereit sein. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat zurück.
Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS)
Keine Beiträge auf Trinkgelder
Auf Trinkgelder werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Beide Räte haben eine entsprechende Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder überwiesen. Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Von Steuern und Sozialausgaben ausgenommen sein sollen demnach auch elektronisch bezahlte Trinkgelder. Hintergrund ist, dass Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rahmen der AHV-Reform 2030 hatte prüfen lassen, ob elektronisch gewährte Trinkgelder, die einen wesentlichen Bestandteil des Lohns ausmachen, steuer- und beitragspflichtig werden sollen. Rieder argumentierte, dies würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Denn in bar bezahlte Trinkgelder blieben damit in der Regel abgabenfrei.
Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts
Parlament stärkt die Altersvorsorge für Erwerbstätige ab 65 Jahren
Das Parlament will die berufliche Vorsorge für Erwerbstätige ab 65 Jahren verbessern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion des Zürcher FDP-Nationalrats Andri Silberschmidt angenommen. Künftig müssen Vorsorgeeinrichtungen ihren über 65-jährigen Versicherten die Möglichkeit bieten, weiterhin Beiträge in die berufliche Vorsorge einzuzahlen. Zudem sollen Versicherte bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung auch nach Erreichen des Referenzalters Anspruch auf ihre Austrittsleistung haben. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion empfohlen und gegenüber dem Parlament erklärt, dass er das Anliegen im Rahmen der AHV-Reform umsetzen werde.
Nationalrat will freie Arztwahl für EL-Bezüger einschränken
Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht selbst bezahlen, sollen nach dem Willen des Nationalrats ein alternatives Versicherungsmodell wählen und auf die freie Arztwahl verzichten müssen. Er hat eine entsprechende Motion des St. Galler FDP-Nationalrats Marcel Dobler angenommen. Konkret geht es um Personen im Asylprozess sowie Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe sowie von Ergänzungsleistungen. Dobler argumentierte, Hausarztmodelle, Telmed oder Ähnliches seien für die allgemeine Bevölkerung längst der Standard. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider verwies vergeblich darauf, dass die Kantone für Asylsuchende die freie Wahl des Versicherers schon heute einschränken könnten. Auch bei der Berechnung der Höhe von Ergänzungsleistungen gebe es Beschränkungen, bis zu welchem Wert eine Prämie angerechnet werden könne. Als Nächstes muss sich der Ständerat damit befassen.
Ständerat fordert Gleichbehandlung von Zivildienst und Militärdienst
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats verlangt eine Überprüfung der geltenden Bestimmungen zur finanziellen Entschädigung bzw. Vergütung im Militärdienst, im Zivilschutz und Zivildienst. Der Ständerat hat ein entsprechendes Postulat angenommen. Insbesondere ist die Gleichberechtigung zwischen Zivildienst und Militärdienst zu prüfen. Dabei sind Dienstunterbrüche zu berücksichtigen und die Ergänzungsleistungen mit denen des Sozialdienstes zu vergleichen.
Überprüfung der Entschädigungen für Dienstpflichtige in Armee, Zivilschutz und Zivildienst
Parlament gibt grünes Licht für Genfer Elternzeit
Das Parlament hat grünes Licht für die Genfer Elternzeit gegeben. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die 24-wöchige Elternzeit stillschweigend angenommen. Fast 58 Prozent der Genfer Bevölkerung sprachen sich im Juni 2023 für die Initiative der Grünliberalen aus. Die Genfer Elternzeit erweitert den 16-wöchigen Mutterschaftsurlaub um acht Wochen zugunsten des anderen Elternteils. Da der neue Genfer Verfassungsartikel nicht mit dem Bundesrecht, insbesondere mit dem Erwerbsersatzgesetz (EOG), vereinbar war, hatte das Parlament dessen Inkrafttreten im September 2024 ausgesetzt. In der Zwischenzeit verabschiedete das Parlament im vergangenen Dezember eine Gesetzesrevision, die es den Kantonen ermöglicht, über das Bundesgesetz hinauszugehen. Dies gilt sowohl für den Urlaub des anderen Elternteils als auch für den Adoptionsurlaub.
Verfassungen der Kantone Bern, Waadt, Genf und Jura.
Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.