...
HomeThemenSommersession 2026: Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente

Sommersession 2026: Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente

In der Sommersession 2026 hat das Parlament über die Finanzierung der 13. AHV-Rente entschieden. Weitere Themen der sozialen Sicherheit waren Anreize zur Weiterarbeit im Rentenalter sowie der Jugendschutz im Internet.
Stefan Sonderegger
  |  22. Juni 2026
    Recht und Politik
  • Session
Die Sommersession war von der Debatte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente geprägt. Nationalrätin Florence Brenzikofer (Grüne/BL, vorne) eilt zurück an ihren Platz. (Foto: Parlamentsdienste / Tim Loosli)

Auf einen Blick

  • Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente soll die Mehrwertsteuer erhöht werden, zusätzliche Lohnbeiträge lehnte der Nationalrat jedoch ab.
  • Adoptivmütter sollen künftig einen besseren Kündigungsschutz erhalten, um die bisherige Ungleichbehandlung gegenüber leiblichen Müttern zu beseitigen.
  • Der Ständerat fordert strengere gesetzliche Vorgaben für den Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen, insbesondere für soziale Medien und KI-Anwendungen.

13. AHV-Rente: Finanzierung über Mehrwertsteuer

Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht, wobei der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs unberührt bleibt. Höhere Lohnbeiträge wird es aber nicht geben – denn der Nationalrat hat nur einem der beiden Finanzierungsanträge der Einigungskonferenz zugestimmt. Den Ausschlag für den Entscheid gab die GLP. Die Einigungskonferenz hatte sich an den Beschlüssen des Ständerats orientiert. Da für die Erhöhung die Verfassung geändert werden muss, kommt die Vorlage vor Volk und Stände. Die 13. AHV-Rente wird Ende Jahr erstmals ausbezahlt.

Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente

AHV 2030: Parlament verlangt stärkere Anreize für Weiterarbeit im Rentenalter

In der nächsten AHV-Revision (AHV 2030) muss der Bundesrat Massnahmen zur Förderung der Weiterarbeit über das ordentliche Rentenalter vorsehen. Dies verlangt eine vom Parlament verabschiedete Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats. Konkret sollen die Zuschläge bei einem Aufschub der Rente erhöht sowie der aktuelle Kürzungssatz beim Vorbezug beibehalten oder hinaufgesetzt werden. Dabei kann der Bundesrat von rein versicherungstechnischen Prinzipien abweichen. Er muss jedoch die Situation von Personen mit langen Erwerbsbiografien oder gesundheitlich belastender Arbeit berücksichtigen.

Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen

Besserer Kündigungsschutz für Adoptivmütter

Das Parlament will Adoptivmütter beim Kündigungsschutz besserstellen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Tessin gutgeheissen. Damit soll die Ungleichbehandlung von Müttern und Adoptivmüttern beseitigt werden. So darf Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft nicht gekündigt werden. Adoptivmütter hingegen geniessen keinen spezifischen Kündigungsschutz in der Zeit, nachdem sie ein Kind bei sich aufgenommen haben. Adoptiveltern haben lediglich Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Die Rechtskommission des Ständerats wird nun eine Vorlage ausarbeiten.

Kündigungsschutz für Adoptivmütter

Ständerat will Kinder- und Jugendschutz im Internet verstärken

Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen und KI-Anwendungen sollen strengere Kinder- und Jugendschutzvorschriften umsetzen. Das fordert eine Motion der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger, welche die kleine Kammer angenommen hat. Demnach sollen grosse digitale Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen und Anbieter von KI-Anwendungen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Massnahmen für den Kinder- und Jugendschutz zu treffen. Sie sollen beispielsweise die Verbreitung illegaler oder gefährdender Inhalte für junge Personengruppen stoppen müssen. Weiter sieht der Motionstext ein Verbot von personenbezogener Werbung für Minderjährige vor. Nun ist der Nationalrat am Zug, wo eine gleichlautende Motion der Mitte-Fraktion hängig ist.

Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen (Ständerat)

Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen (Nationalrat)

Rechtsrahmen für die Ausbildung von Assistenzhunden

Organisationen, die Assistenzhunde ausbilden, sollen in der Schweiz künftig eine Zertifizierung durchlaufen müssen. Zudem sollen spezifische Bezeichnungen für die verschiedenen Typen von Assistenzhunden eingeführt werden. Eine von beiden Räten verabschiedete Motion des Ständerats Pascal Broulis (FDP/VD) beauftragt den Bundesrat, die Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Hintergrund ist, dass in der Schweiz bislang kein spezifischer Rechtsrahmen für die Ausbildung von Assistenzhunden besteht. Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Epilepsie, Diabetes, neurodegenerativen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen sowie Menschen im autistischen Spektrum.

Assistenzhunde. Rechtsrahmen zur Sicherstellung ihrer Aufgabe

Diese Übersicht basiert auf Meldungen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Chefredaktor, Soziale Sicherheit (CHSS)
[javascript protected email address]

Weitere Beiträge zum Thema

Filter
Apply Filters