Weniger Überbrückungsleistungen bezogen als erwartet

Erste Auswertungen zu den Mitte 2021 eingeführten Überbrückungsleistungen zeigen: Lediglich ein Viertel aller über 60-jährigen Ausgesteuerten hat ein Gesuch gestellt. Der Wert liegt damit unter den Erwartungen, dürfte jedoch noch ansteigen.
Ann Barbara Bauer, Anja Roth
  |  04. Dezember 2023
    Forschung und Statistik
  • Überbrückungsleistungen
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters ihre Erwerbsarbeit verloren haben. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Zwischen Mitte 2021 und Ende 2022 haben 671 Personen Überbrückungsleistungen (ÜL) erhalten.
  • Rund Dreiviertel aller ausgesteuerten Personen ab 60 Jahren haben kein ÜL-Gesuch eingereicht.
  • Da aktuell weder die Gründe dafür bekannt, noch vertiefte Analysen möglich sind, ist eine Diskussion über die Anpassung von Kriterien verfrüht.

Seit Mitte 2021 können über 60-jährige ausgesteuerte Arbeitslose unter gewissen Umständen Überbrücklungsleistungen (ÜL) beziehen. Erste Auswertungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigen: Zwischen Juli 2021 und Ende 2022 haben insgesamt 671 Personen diese Gelder beansprucht (siehe Tabelle). 142 Personen (21%) verloren in dieser Zeit ihren Anspruch wieder, weil sie eine AHV- oder IV-Rente bezogen, weil sie in einen Drittstaat ausserhalb der EU auswanderten oder weil sich ihre wirtschaftliche Situation verändert hat.

Anspruchsberichtigt sind über 60-jährige Personen, die von der Arbeitslosenversicherung (ALV) ausgesteuert worden sind und deren Vermögen 50 000 Franken nicht überschreitet (100 000 Franken bei Verheirateten), wobei selbstbewohnte Immobilien gesamtheitlich und Vorsorgeguthaben in der zweiten Säule bis zu einer Grenze von 522 600 Franken davon ausgenommen sind. Zudem haben nur diejenigen ausgesteuerten Personen ein Anrecht auf Überbrückungsleistungen, die davor während mindestens 20 Jahren – 5 davon nach dem 50. Geburtstag – in der AHV versichert waren und dabei ein Einkommen von jährlich mindestens Dreivierteln der AHV-Höchstrente (22 050 Franken, Stand 2023) verdient haben oder Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufweisen.

Von Covid-Massnahmen geprägt

Die Einführung der Überbrückungsleistungen im Sommer 2021 fiel in die Zeit der Covid-Pandamie, was zu weniger Aussteuerungen als erwartet führte. Denn Personen, die von März bis August 2020 arbeitslos waren, profitierten von einer ausserordentlichen Verlängerung der Frist für den Bezug von ALV-Leistungen um bis zu neun Monaten. In der Folge erlosch für einige von ihnen der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung erst gegen Ende 2022 (siehe Grafik 1). Weil ihre ÜL-Anträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt, geprüft oder bewilligt wurden, sind sie in den ÜL-Daten 2022 nicht erfasst.

Mehrheit stellt (noch) kein Gesuch

In den Jahren 2021 (Gesamtjahr) und 2022 wurden insgesamt 5519 über 60-Jährige Personen ausgesteuert. In der folgenden Analyse bildet diese Zahl die «Referenzgruppe».

Bis Ende 2022 haben maximal 1726 Personen ein ÜL-Gesuch gestellt, und mindestens 4089 über 60-jährige Ausgesteuerte beantragten keine ÜL-Gelder – wobei die Gründe nicht bekannt sind.

Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1055 Gesuche abgelehnt, wie eine BSV-Umfrage bei 23 Kantonen zeigt. Diese Zahl umfasst allerdings auch Personen unter 60 Jahren sowie Nicht-Ausgesteuerte. Bei rund einem Viertel aller abgelehnten Gesuche waren die altersbedingten Voraussetzungen nicht erfüllt oder sie waren noch nicht aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert worden (siehe Grafik 2).

Wenn man nur die über 60-jährigen Ausgesteuerten betrachtet, die auch in der Referenzgruppe enthalten sind, verbleiben 759 abgelehnte Gesuche. Davon weisen 38 Prozent ein zu hohes Vermögen auf, 22 Prozent verfügten nicht über die verlangte Mindestbeitragsdauer von 20 Jahren in der AHV, und 16 Prozent bezogen Ergänzungsleistungen, welche Vorrang gegenüber der Überbrückungsleistungen haben.

Allerdings zeigt die Häufigkeit der Ablehnungsgründe zu einem gewissen Teil auch die Reihenfolge, in der die Durchführungsstellen die Zugangskriterien prüfen. Zurzeit verfügen wir jedoch noch nicht über genügend Informationen, um die Situation und die Ablehnungsgründe der ausgesteuerten älteren Personen abschliessend auszuweisen. Eine umfassende Evaluation ist für 2026 geplant.

ÜL-Quote derzeit unvollständig

Die ÜL-Quote misst den Anteil aller ÜL-Beziehenden am Total der ausgesteuerten Personen ab dem 60. Altersjahr. Zum aktuellen Zeitpunkt zeigt die Quote erst eine Untergrenze des Anteils der ÜL-Beziehenden an den Ausgesteuerten. Zum Beispiel kann es sein, dass Personen nach der Aussteuerung erst einen Teil ihres Vermögens abbauen, bevor ein Anspruch auf Überbrückungsleistungen entsteht. Aufgrund des kurzen Zeitraums, in dem die Entwicklung des ÜL-Bezugs beobachtet wird, können wir noch nicht abschliessend beurteilen, wie häufig das vorkommt.

Die vorläufige ÜL-Quote ist daher mit Vorsicht zu interpretieren: Sie liegt im Jahr 2021 bei 17 Prozent. Für das Jahr 2022 beträgt sie provisorisch 10 Prozent, wobei hier noch nicht alle Ausgesteuerten erfasst sind. Grosse kantonale Unterschiede sind nicht zu beobachten.

Trotzdem lässt sich bereits schlussfolgern, dass die tatsächliche ÜL-Quote niedriger ist als die ursprünglichen Projektionen des BSV. Das BSV hatte in seinen Schätzungen eine ÜL-Quote von 36 Prozent angenommen.

Deutlich geringere Ausgaben

Bisher ist das BSV für das Jahr 2021 von 1100 ÜL-Beziehenden ausgegangen. Ende 2021 waren aber lediglich 158 Personen erfasst. Daraus ergibt sich eine Überschätzung der Budgetprojektionen des BSV. Das Budget im vom Parlament verabschiedeten Text belief sich für das Rechnungsjahr 2021 auf 20 Millionen Franken – in Wirklichkeit wurden jedoch nur Ausgaben von 1,7 Millionen Franken verbucht.

Allerdings wurden die Überbrückungsleistungen erst am 1. Juli 2021 und nicht wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2021 eingeführt, was die Kosten für das Gesamtjahr 2021 verringerte. Ausserdem wurden die administrativen Verzögerungen zwischen der Aussteuerung und dem ersten ÜL-Bezug bei der Berechnung des Budgets nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2022 ist die (relative) Differenz zwischen der projizierten und der tatsächlichen Zahl der ausgesteuerten Arbeitslosen geringer als im Jahr 2021, aber erneut wurde die ÜL-Quote überschätzt, ebenso wie die durchschnittliche Leistungshöhe pro Leistungsempfänger.

Die Unterschiede zwischen den projizierten und den tatsächlichen Zahlen lassen sich somit zusammengefasst wie folgt erklären:

  • Die Zahl der ausgesteuerten Personen ab 60 Jahren fiel durch die ausserordentliche Verlängerung der Rahmenfrist um 9 Monate (Covid-Massnahmen) deutlich tiefer aus als erwartet.
  • Die Zahl der ÜL-Beziehenden im Verhältnis zu den ausgesteuerten Arbeitslosen wurde mit 36 Prozent überschätzt («ÜL-Quote»). Die Schätzungen basierten auf der Annahme, dass alle Personen, die Anspruch auf ÜL haben, einen Antrag stellen und diese auch erhalten würden.
  • Der durchschnittliche ÜL-Betrag pro Monat wurde überschätzt. Bei der Schätzung der durchschnittlichen ÜL-Beträge pro Anspruchsberechtigten hat sich die Berechnung stark an derjenigen der EL orientiert. Die tatsächlich ausbezahlten ÜL-Beträge sind tiefer.

Künftige Analysen sind nötig

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es aufgrund der vorhandenen Daten nicht möglich abschliessend zu beurteilen, weshalb die Zahl der ÜL-Beziehenden viel tiefer als erwartet ausfällt. Sobald mehr Daten zu den ÜL-Beziehenden sowie Kontextdaten zur Verfügung stehen, wird das BSV weitergehende Analysen vornehmen und die Auswirkungen der Anpassung von Anspruchsvoraussetzung auf den Kreis der Anspruchsberechtigten berechnen können.

Dr. rer. pol., Bereichsleiterin, Datengrundlagen und Analysen, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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Dr. rer. pol., stellvertretende Bereichsleiterin, Datengrundlagen und Analysen, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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