Auf einen Blick
- Rund 145 000 Personen (3 Prozent der beitragspflichtigen ständigen Wohnbevölkerung im Alter zwischen 21 und 63/64 Jahren) haben im Jahr 2018 keine AHV-Beiträge entrichtet, wie Schätzungen des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigen.
- Überdurchschnittlich betroffen sind ausländische Staatsangehörige, insbesondere Frauen, junge Erwachsene unter 25 Jahren sowie Personen, die erst seit kurzer Zeit in der Schweiz leben.
- Mehr als die Hälfte der Personen ohne genügend eigene AHV-Beiträge ist über den doppelten Mindestbeitrag des Ehepartners versichert; diese Absicherung ist jedoch stark altersabhängig.
Für eine volle Altersrente müssen Versicherte in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Beiträge über einen Zeitraum von 44 Jahren einzahlen. Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle in der Schweiz wohnhaften Personen zwischen dem 21. Lebensjahr und dem Referenzalter. Die Beiträge variieren, betragen aber bei ganzjähriger Beitragspflicht mindestens den Mindestbeitrag von 530 Franken (für AHV, IV und EO im Jahr 2026). Wer Beitragslücken aufweist, erhält bei Erreichen des Referenzalters eine niedrigere AHV-Rente. Jedes fehlende Jahr führt zu einer Rentenkürzung von 1/44.
Wer weder in der Schweiz wohnt noch hier arbeitet, bezahlt in der Regel keine Beiträge, sondern im Wohnsitzland, wo der künftige Rentenanspruch entsteht. Eine Ausnahme bilden beispielsweise freiwillig Versicherte oder Personen, die für einen Schweizer Arbeitgeber im Ausland arbeiten. Wenn Personen aus dem Ausland in die Schweiz (zurück)kommen, weisen sie deshalb häufig keine volle Beitragskarriere der AHV auf. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Beitragslücke, sondern um eine Versicherungslücke. Denn im Gegensatz zu einer Beitragslücke besteht ein Rentenanspruch in einem anderen Land.
Wer weist Beitragslücken auf?
In einer Analyse haben wir die Beitragslücken in der AHV untersucht: Gibt es bestimmte Personengruppen, die besonders häufig Beitragslücken aufweisen? Um diese Frage zu beantworten, haben wir die ständige Wohnbevölkerung im Alter zwischen 21 und 63 (Frauen) beziehungsweise 64 (Männer) Jahren von 2018 betrachtet (ohne Diplomatinnen und Diplomaten und ohne Asylsuchende). Das Jahr 2018 wählten wir, um sicherzustellen, dass auch rückwirkende Zahlungen enthalten sind. Solche Zahlungen sind rückwirkend während fünf Jahren möglich.
Über die Verknüpfung mit den Individuellen Konten (IK) der AHV haben wir zunächst für jede Person und jedes Beitragsjahr ermittelt, ob die Beitragspflicht erfüllt ist, beziehungsweise, ob ein eigener IK-Eintrag besteht. In den Individuellen Konten der AHV werden für jede Person die Einkommen erfasst, auf denen Beiträge bezahlt worden sind. Sie dienen als Grundlage für die Rentenberechnung.
In einem zweiten Schritt analysierten wir, ob eine Absicherung über den doppelten Mindestbeitrag des Ehepartners oder der Ehepartnerin vorliegt. Denn das Gesetz sieht hier eine wichtige Ausnahme vor: Ist ein Ehepartner erwerbstätig und zahlt mindestens den doppelten Mindestbeitrag, gilt die Beitragspflicht der anderen Person als erfüllt, wenn diese selbst nicht erwerbstätig ist. Derzeit entspricht der doppelte Mindestbeitrag 1060 Franken pro Jahr (Stand 2026).
Dabei gingen wir davon aus, dass Eltern mit Kindern unter 16 Jahren keine Beitragslücken aufweisen. Der Grund: In Zeitperioden, in denen Erziehungsgutschriften angerechnet werden können, entsteht keine Beitragslücke. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherten im betreffenden Jahr ihre Beitragspflicht nicht erfüllt haben.
Fehlende IK-Einträge
Im Jahr 2018 umfasste die ständige Wohnbevölkerung insgesamt rund 5 Millionen Personen im beitragspflichtigen Alter, die nicht im selben Jahr eingewandert sind. Davon verfügen 92 Prozent über einen eigenen IK-Eintrag, der über dem Mindestbeitrag liegt. Bei 8 Prozent (rund 400 000 Personen) fehlt ein eigener Eintrag in den IK-Daten.
Eine Auswertung nach Geschlecht und Nationalität zeigt: Schweizer Männer weisen mit knapp 97 Prozent den höchsten Anteil an Personen mit einem eigenen IK-Eintrag oberhalb des Mindestbeitrags auf (siehe Grafik 1). Am anderen Ende des Spektrums finden sich ausländische Frauen, bei denen nur 81 Prozent einen IK-Eintrag hat.
Der deutlich höhere Anteil fehlender IK-Einträge über dem Mindestbeitrag bei ausländischen Staatsangehörigen, insbesondere bei Frauen, weist auf strukturelle Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung hin.
Ehe als Absicherung
Von den rund 400 000 Personen ohne Einkommen über dem Mindestbeitrag waren 59 Prozent (235 000 Personen) über den doppelten Mindestbeitrag des Ehepartners oder der Ehepartnerin abgesichert.
17 Prozent der Personen ohne Einkommen (70 000 Personen) über dem Mindestbeitrag waren verheiratet, aber nicht über den Partner oder die Partnerin abgesichert. Das liegt in den meisten Fällen daran, dass auch der Ehepartner oder die Ehepartnerin keinen ausreichenden AHV-Eintrag aufwies. Dies deutet auf Paare hin, bei denen beide kaum am Erwerbsleben teilnehmen – sei es aufgrund von Erwerbslosigkeit, sehr kurzer Aufenthaltsdauer oder informeller Beschäftigung.
Die übrigen 24 Prozent (95 000 Personen) waren nicht verheiratet. Das sind öfter jüngere Personen. Ob jemand ohne eigenen IK-Eintrag über den doppelten Mindestbeitrag des Ehepartners oder der Ehepartnerin abgesichert ist, hängt somit auch mit dem Alter zusammen – und damit indirekt mit der Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein. Jüngere Personen sind öfter ledig und haben diese Möglichkeit somit nicht. Schweizerinnen sind überdurchschnittlich oft über den doppelten Mindestbeitrag des Ehemannes abgesichert, was bei Ausländerinnen deutlich weniger häufig vorkommt (siehe Grafik 2).
3 Prozent der Beitragspflichtigen mit potenziellen Beitragslücken
Von den übrigen rund 165 000 Personen, die nicht über den doppelten Mindestbeitrag des Ehepartners oder der Ehepartnerin abgesichert waren, hatte etwa ein Achtel (19 000 Personen) Kinder unter 16 Jahren. Nach Abzug der über den Partner versicherten Personen und derjenigen mit Kindern unter 16 Jahren bleiben somit knapp 146 000 Personen mit potenziellen Beitragslücken. Das sind 3 Prozent der beitragspflichtigen Bevölkerung (siehe Grafik 3).
Ausländerinnen und Ausländer sind dabei überdurchschnittlich oft betroffen: 6 Prozent der ausländischen Männer und 9 Prozent der ausländischen Frauen haben keinen IK-Eintrag und sind nicht über die Partnerin, den Partner abgesichert und können für das betreffende Jahr keine Erziehungsgutschriften anrechnen lassen. Im Vergleich dazu liegen die Anteile bei Schweizerinnen und Schweizern mit je rund 1 Prozent deutlich tiefer.
Diese potenziellen Beitragslücken müssen nicht zwangsläufig zu einer Rentensenkung führen. Beiträge, die in den Jugendjahren (vor 20 Jahren) bezahlt wurden, und Beiträge nach dem Referenzalter können ebenfalls angerechnet werden, um Lücken zu füllen.
Ausländische Staatsangehörige besonders betroffen
Insgesamt sind 70 Prozent der Personen mit potenziellen Beitragslücken ausländische Staatsangehörige. Ein grosser Teil lebt noch nicht lange in der Schweiz – 37 Prozent sind in den vorangegangenen 1 bis 5 Jahren eingewandert. Viele von ihnen befinden sich in einer Übergangsphase, die sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer und Integration in den Arbeitsmarkt oft normalisiert. Oder es sind Personen, die sich nur wenige Jahre in der Schweiz aufhalten und wieder auswandern. Dennoch entstehen in dieser Phase Beitragslücken, die Rentenansprüche senken können. Hinsichtlich des Aufenthaltsstatus überwiegt bei ausländischen Staatsangehörigen mit potenziellen Beitragslücken der B-Ausweis (44%), gefolgt vom C-Ausweis (40%).
Potenzielle Beitragslücken sind besonders verbreitet bei jungen Erwachsenen im Alter von 21 bis 24 Jahren. 21 Prozent aller Ausländer mit Beitragslücken befinden sich in dieser Altersgruppe. Bei Ausländerinnen sind es 16 Prozent, bei Schweizern 5 Prozent und bei Schweizerinnen 4 Prozent.
Digitalisierung der ersten Säule als Chance
Die Analyse zeigt, dass Beitragslücken in der AHV ein relativ schwer messbares, aber differenziert zu betrachtendes Phänomen sind. 3 Prozent der beitragspflichtigen Bevölkerung haben in einem bestimmten Jahr potenziell Beitragslücken. Der Grossteil davon entfällt auf Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (vor allem Frauen), kürzlich eingewanderte Personen sowie jüngere Personen unter 25 Jahren.
Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Altersrente um mindestens 1/44 gekürzt. Das heisst, je mehr fehlende Beitragsjahre jemand aufweist, desto grösser wird die Einbusse bei den Leistungen. Ob es sich in jedem Jahr um die gleichen Personen handelt, die eine lange Beitragslücke aufweisen, oder ob viele Personen einzelne Beitragslücken von kurzer Dauer haben, wird sich erst in einer weiteren Analyse teilweise eruieren lassen.
Im September 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zu einem weitreichenden Digitalisierungsprojekt der ersten Säule an das Parlament überwiesen. Mit dem neuen «Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen» (BISS) sollen die Versicherten künftig einen direkten und unkomplizierten Zugang zu ihren Versicherungsdaten erhalten und potenzielle Beitragslücken frühzeitig erkennen können.
Datenquellen dieses Beitrags: STATPOP (BFS); Individuelle Konten (IK) der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle ZAS. Referenzjahr: 2018. Grundgesamtheit: Ständige Wohnbevölkerung 21–63/64 Jahre (ohne Diplomaten). Alle Zahlen gerundet; Summen können abweichen.