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Wie die AHV finanziert werden kann – und wen das trifft

Wenn zur finanziellen Stabilisierung der AHV zusätzliche Mittel benötigt werden, stehen regelmässig eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Lohnbeiträge oder des Referenzalters zur Diskussion. Eine systematische Literaturstudie im Auftrag des BSV zeigt, welche wirtschaftlichen und sozioökonomischen Folgen diese unterschiedlichen Finanzierungslösungen haben könnten.
Zita Brazzola, Felix Rochlitz
  |  24. Juni 2026
    Forschung und Statistik
  • AHV
  • Demografie
Höhere Lohnbeiträge verlangsam langfristig das Lohnwachstum. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Eine im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen durchgeführte Literaturstudie hat die aktuelle Forschungsliteratur zu wirtschaftlichen und sozioökonomischen Auswirkungen verschiedener AHV‑Finanzierungsoptionen analysiert.
  • Eine höhere Mehrwertsteuer wird via Preiserhöhungen weitgehend auf Konsumierende überwälzt, und höhere Lohnbeiträge führen primär zu tieferen Nettolöhnen für Arbeitnehmende.
  • Eine Erhöhung des Referenzalters verschiebt den Rentenbezug und erhöht die Beschäftigung in den betroffenen Gruppen. Zwar wird damit das Altersvorsorgesystem entlastet, gleichzeitig werden jedoch Erwerbstätige in körperlich anstrengenden und tief entlöhnten Berufen belastet.

Ende 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Rente bezahlt – deren Finanzierung ist derzeit jedoch noch nicht geregelt. Der Bundesrat schlägt vor, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Derzeit debattiert das Parlament, wobei auch eine Erhöhung der Lohnbeiträge zur Diskussion steht. Denkbar wäre auch eine Erhöhung des Referenzalters. Klar ist: Laut den aktuellen Finanzperspektiven braucht es zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zusätzlich finanzielle Mittel, damit das Umlageergebnis positiv bleibt.

Neben ihren Effekten auf das Umlageergebnis sind bei politischen Entscheidungsprozessen auch die wirtschaftlichen und sozioökonomischen Auswirkungen einer Massnahme relevant. Im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) haben wir im Rahmen einer systematischen Analyse der empirischen Fachliteratur untersucht, welche wirtschaftlichen und sozioökonomischen Auswirkungen mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Lohnbeitragssätze oder des Referenzalters verbunden sein könnten (Brazzola et al. 2026).

Mehrwertsteuererhöhung: Überwälzung auf Konsumierende

Die Literaturanalyse zeigt: Mehrwertsteuererhöhungen werden in der Regel zu 70 bis 100 Prozent in Form von Preiserhöhungen auf Konsumierende überwälzt. Pro zusätzlichem Steuerprozentpunkt sinkt der Konsum innerhalb der nächsten Jahre laut Schätzungen um rund 1 bis 2 Prozent. Welche Konsumbereiche konkret betroffen sind, bleibt jedoch weitestgehend offen.

Eine Mehrwertsteuererhöhung würde Konsumierende spürbar treffen, hätte aber den Vorteil, dass sich die Finanzierungslast auf alle Haushalte mit Konsumausgaben verteilt. Im Gegensatz zu einer Erhöhung der Lohnbeiträge oder des Referenzalters würde sie damit nicht nur die Erwerbsbevölkerung belasten, sondern auch Haushalte, deren Konsum aus Vermögen, Kapitalerträgen oder Renten finanziert wird.

Da Haushalte mit tiefen Einkommen einen grösseren Teil ihres Einkommens für den Konsum verwenden als Haushalte mit hohen Einkommen, wirkt die Mehrwertsteuerbelastung aufgrund unterschiedlicher Konsumquoten relativ zum Einkommen regressiv. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze belastet Haushalte mit tiefen Einkommen somit relativ stärker als Haushalte mit hohen Einkommen.

Relativ zum Konsum (den tatsächlichen Konsumausgaben) wirkt die Steuer dagegen proportional oder leicht progressiv, da Grundbedarfsgüter wie Nahrungsmittel oder Wohnen steuerbefreit beziehungsweise reduziert sind. Für einkommensschwächere Haushalte entfällt ein höherer Anteil des Konsums auf solche Dienstleistungen und Güter, während der Konsum höherer Einkommensgruppen zu einem grösseren Anteil dem Normalsatz unterliegt. 

Angesichts der Evidenz erscheint für die Schweiz eine Preisüberwälzung auf die Konsumierenden plausibel. Im internationalen Vergleich sind die Mehrwertsteuersätze der Schweiz mit einem Normalsatz von 8,1 Prozent und einem reduzierten Satz von 2,6 Prozent eher tief. Zum Vergleich: In Frankreich und Deutschland liegt der Normalsatz bei 20 respektive bei 19 Prozent.

Lohnbeitragserhöhung – zulasten von Arbeitnehmenden

In der Schweiz werden Lohnbeiträge und entsprechend auch ihre Erhöhung formal paritätisch zu gleichen Teilen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden getragen. In der Praxis, so zeigt die Forschungsliteratur, führen höhere Lohnbeiträge allerdings zu tieferen Nettolöhnen durch langsameres Lohnwachstum. Unternehmen geben also die gestiegenen Arbeitskosten real überwiegend in Form von niedrigeren Nettolöhnen an ihre Angestellten weiter. Eine genaue Bezifferung der Überwälzung ist allerdings schwierig. Einige wenige Studien weisen auch einen kurzfristigen Rückgang der Beschäftigung aus. Auf längere Sicht sind negative Folgen möglich, aber wenig erforscht.

Die effektive Verteilung der Steuerbelastung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden hängt unter anderem von der Flexibilität des Arbeitsmarktes ab. Der Schweizer Arbeitsmarkt gilt im internationalen Vergleich als flexibel, weshalb die Literatur nahelegt, dass ein erheblicher Teil der Belastung auf Arbeitnehmende überwälzt werden könnte, ohne dass dabei kurzfristige Beschäftigungseffekte zu erwarten wären (vgl. Kim et al. 2022). Besonders betroffen wären Arbeitnehmende in Sektoren, in denen das Verhältnis von Arbeitsangebot zu -nachfrage den Arbeitgebenden besonders viel Marktmacht gibt.  

Da tiefere Einkommensgruppen einen höheren Teil ihres Einkommens für den Konsum aufwenden als höhere Einkommensgruppen, würden Realeinkommensverluste (weniger stark ansteigende Löhne) ihre Konsummöglichkeiten stärker einschränken. Mit 8,7 Prozent (hälftig getragen) liegt der AHV-Beitragssatz in der Schweiz im Mittelfeld der Industrieländer: In Deutschland und Frankreich liegen die gesamten Sozialabgaben beispielsweise deutlich höher.

Lohnbeiträge sind formal zwar proportional, da sie als fixer Prozentsatz vom Erwerbseinkommen erhoben werden. Über das Gesamteinkommen (inkl. weiterer Einkommensquellen) betrachtet könnten sie jedoch leicht regressiv wirken, da sich hohe Gesamteinkommen häufiger zu einem grösseren Anteil aus Einkommensbestandteilen zusammensetzen, die nicht AHV-beitragspflichtig sind (beispielsweise Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien im Privatvermögen).

Während bei der Mehrwertsteuerfinanzierung die Finanzierungslast auf alle Haushalte verteilt wird, belasten Lohnbeiträge in der kurzen Frist primär die Erwerbsbevölkerung – wobei zu bedenken ist, dass langfristig auch die heute Beitragszahlenden als Rentenbeziehende in der Zukunft profitieren.

Referenzaltererhöhung – nicht alle bleiben länger erwerbstätig

Alle betrachteten Studien, die den Effekt einer Erhöhung des gesetzlichen Referenzalters oder des Frühpensionierungsalters auf den Beginn des tatsächlichen Rentenbezugs untersuchten, zeigen: Sowohl Anhebungen des gesetzlichen Rentenalters als auch Anhebungen des Frühpensionierungsalters verschieben den tatsächlichen Rentenbezug nach hinten.

Doch trotz des klaren Zusammenhangs macht die Forschungsliteratur ebenfalls deutlich, dass sich der Rentenbezug nicht im Verhältnis eins zu eins mit dem gesetzlichen Referenzalter verschiebt. Die geschätzten Effekte liegen bei 2,4 bis 8 Monaten, wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter um ein Jahr erhöht wird. Die tatsächliche Verzögerung des Rentenbezugs findet also nicht im selben Umfang wie die formale Erhöhung statt. Eine Studie für die Schweiz zeigt, dass sich der Rentenbezug bei einer Erhöhung des Rentenalters in Kombination mit der Aufhebung vorteilhafter Vorbezugssätze gesamthaft um 11 bis 12 Monate nach hinten verschiebt (Lalive et al. 2023).

Entsprechend kann eine Erhöhung des Referenzalters nicht nur zu einem Anstieg der Beschäftigung (gemäss Evidenz um 10 bis 21 Prozentpunkte), sondern auch zu höherer Arbeitslosigkeit (+1,6 bis 12 Prozentpunkte) in den von der Reform betroffenen Gruppen sowie zu vermehrten Bezügen von Invalidenrenten (+2 bis 12,7 Prozentpunkte) führen. Finanziell scheinen aber die zusätzlichen Einnahmen und tieferen Ausgaben gegenüber den Mehrkosten anderer Sozialversicherungen zu überwiegen. Für die Schweiz wären ähnliche Effekte plausibel, da viele Studien sich auf mit der Schweiz vergleichbare Länder (wie etwa Deutschland) beziehen.

Besonders betroffen von einer Referenzaltererhöhung wären Erwerbstätige in Berufen mit tiefen Löhnen und hoher gesundheitlicher Belastung, die in der Tendenz seltener über finanzielle Mittel zur Frühpensionierung verfügen, eine tiefere (gesunde) Lebenserwartung aufweisen und das Referenzalter seltener in guter Gesundheit erreichen. Für diese «Blue Collar Worker» bedeutet die Erhöhung zusätzliche Erwerbsjahre, höhere gesundheitliche Belastungen und stärkere finanzielle Einbussen durch Rentenabschläge.

Kurzfristig verlagert eine Erhöhung des Referenzalters die Finanzierungslast auf Erwerbstätige und reduziert die lebenszeitlichen Rentenansprüche, da Renten später bezogen und über eine kürzere Zeitspanne ausgerichtet werden. In der Schweiz liegt das Rentenalter der Männer seit der AHV-Einführung 1948 unverändert bei 65 Jahren, während die Lebenserwartung bei Geburt in diesem Zeitraum von 65,1 auf 82,4 Jahre im Jahr 2024 gestiegen ist (d.h. um 17,3 Jahre gestiegen ist). Bei den Frauen stieg die Lebenserwartung in diesem Zeitraum von 69,4 auf 85,9 Jahre (d.h. um 16,5 Jahre).

Eine Anhebung des Referenzalters könnte somit als Anpassung des Rentensystems an die stark gestiegene durchschnittliche Lebenserwartung betrachtet werden. Eine Möglichkeit, verteilungspolitische Nachteile vulnerabler Gruppen im Kontext höherer Rentenalter zu mildern, liegt in der Umsetzung von Lebensarbeitszeitmodellen und Modellen, die körperlich schwer belastende Berufe berücksichtigen.

AHV-Finanzierung bleibt ein politischer Entscheid

Die analysierte Forschungsliteratur gibt Aufschluss über die zentralen Wirkungsmechanismen und Verteilungseffekte der betrachteten AHV-Finanzierungsoptionen, auch wenn sich die wirtschaftlichen und sozioökonomischen Effekte im Einzelnen nur begrenzt beziffern lassen und stark vom Kontext sowie von der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen abhängen.

Letztlich bleibt es eine politische Frage, wie die Finanzierungslast der AHV zwischen Generationen, Einkommensgruppen und Einkommensquellen verteilt werden soll und welche Finanzierungsoptionen hierfür in Erwägung zu ziehen sind.

Literaturverzeichnis

Brazzola, Zita; Rochlitz, Felix; Triolo, Lisa, Budliger, Hendrik (2026). Wirtschaftliche und soziale Auswirkungen verschiedener Optionen zur finanziellen Stabilisierung der AHV. Studie im Auftrag des BSV. Beiträge zur sozialen Sicherheit. Forschungsbericht Nr. 7/26

Kim, Jinyoung; Kim, Seonghoon; Koh, Kanghyock (2022). Labor market institutions and the incidence of payroll taxation. Journal of Public Economics, 209: 104-646.

Lalive, Rafael; Magesan, Arvind; Staubli, Stefan (2023). How social security reform affects retirement and pension claiming. American Economic Journal: Economic Policy, 15(3), 115–150.

Dr. phil., Projektleiterin Demografik
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Berater Demografik
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