Selbstständige Frauen stärker von Covid-Massnahmen betroffen als Männer

Selbstständigerwerbende Frauen haben häufiger Corona-Erwerbsausfallentschädigungen beansprucht als Männer. Dies liegt in erster Linie an der unterschiedlichen Geschlechtervertretung in den betroffenen Branchen, wie eine Auswertung des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt.
Anja Roth
  |  05. Oktober 2023
    Forschung und Statistik
  • Selbstständige
Während der Corona-Pandemie konnten viele Selbstständige ihren Beruf vorübergehend nicht ausüben. Tätowiererin zu Hause, April 2020. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Während rund 80 Prozent der selbstständigen Frauen eine Corona-Erwerbsausfallentschädigung bezog, war es bei den Männern lediglich 35 Prozent.
  • Der Unterschied ist in erster Linie auf die unterschiedliche Geschlechtervertretung nach Branche sowie auf Einkommensunterschiede zurückzuführen.
  • Überdurchschnittlich oft wurden die Unterstützungsgelder in Dienstleistungsbranchen wie zum Beispiel im Coiffeurgewerbe bezogen.

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundesrat unter anderem die Corona-Erwerbsausfallentschädigung (CEE) eingesetzt. Dieser Erwerbsersatz entschädigte zwischen März 2020 und Juli 2022 anspruchsberechtigte Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit 80 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens vor der Pandemie. Der maximale Tagesansatz lag dabei bei 196 Franken. Im Verlaufe der Pandemie wurde die Massnahme mehrfach angepasst.

Die Corona-Erwerbsausfallentschädigung richtete sich in erster Linie an Selbstständigerwerbende, die aufgrund von Zwangsschliessungen oder Veranstaltungsverboten ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen konnten oder aufgrund der behördlichen Massnahmen einen starken Umsatzrückgang erlitten. Dabei handelt es sich um die sogenannten AHV-Selbstständigen. Dies sind Selbstständige in einem Einzelunternehmen, die auf eigene Rechnung arbeiten – beispielsweise Masseurinnen, Physiotherapeuten, Fitnesstrainerinnen, Künstler, Architektinnen und Ärzte. Diese konnten nicht wie die Arbeitnehmenden von klassischen Versicherungen wie der Kurzarbeitsentschädigung profitieren, weshalb für sie mit der Corona-Erwerbsausfallentschädigung eine neue Leistung eingeführt wurde.

Darüber hinaus hatten Selbstständigerwerbende – und Arbeitnehmende – auch in anderen Fällen einen Anspruch auf eine Entschädigung: Etwa bei einer angeordneten Quarantäne, wenn aufgrund von Schulschliessungen die Betreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet war oder wenn jemand aufgrund einer gesundheitlichen Gefährdung seiner Arbeit nicht mehr nachgehen konnte. Auch im eigenen Betrieb angestellte Führungskräfte erhielten unter gewissen Bedingungen Anrecht auf die Entschädigung. Diese Fälle sind im Folgenden nicht berücksichtigt.

Insgesamt hat der Bund während der Pandemie CEE-Leistungen im Umfang von 4 Milliarden Franken ausbezahlt. Davon gingen 2,8 Milliarden an die oben erwähnten Selbstständigerwerbenden.

Daten zu Selbstständigen aus dem Jahr 2017

Die Analyse basiert einerseits auf den Individualdaten zur Corona-Erwerbsausfallentschädigung sowie andererseits auf Daten aus den individuellen Konten der AHV (IK-Daten). Während sich die Daten der CEE-Beziehenden auf die Pandemiejahre 2020 bis 2022 beziehen, stützen sich die IK-Daten, welche die Gesamtheit aller Selbstständigerwerbenden in der Schweiz abbilden, auf das Jahr 2017. Somit sind die Selbstständigen in dieser Grundgesamtheit nicht zu 100 Prozent deckungsgleich mit den Selbstständigen während der Pandemie. Aufgrund früherer Trends ist davon auszugehen, dass die Gesamtzahl seit 2017 leicht abgenommen hat. Der Grund für diesen Rückgriff auf ältere Daten ist, dass die definitive Steuerveranlagung der Selbstständigerwerbenden, auf welcher die Einträge in den individuellen Konten beruhen, oft erst Jahre später verfügbar sind.

Zwischen März 2020 und Juni 2022 haben 139 000 AHV-Selbstständige Corona-Erwerbsausfallentschädigungen erhalten. 57 Prozent von ihnen erzielten im Jahr 2017 – das aus den obengenannten Gründen der Datenverfügbarkeit für den Vergleich verwendet wird – ihr Einkommen als Selbstständige, 14 Prozent als Arbeitnehmende und 23 Prozent in einer Mischform. Die übrigen 5 Prozent der CEE-Beziehenden waren im Jahr 2017 entweder noch nicht 18-jährig, nicht erwerbstätig, Taggeldbeziehende oder noch nicht in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig.

Insgesamt waren im Jahr 2017 in den individuellen Konten der AHV 271 000 über 18-Jährige mit einem Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ab 10 000 Franken erfasst. Vergleicht man die 139 000 Selbstständigen mit CEE mit dem Total, zeigt sich: Rund die Hälfte aller Selbstständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von mindestens 10 000 Franken hat eine Corona-Erwerbsausfallentschädigung bezogen.

Hohe Bezugsquote bei Frauen

Auffallend ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Während bei den selbstständig erwerbenden Männern der Anteil der CEE-Bezüger bei 35 Prozent lag, waren es bei Frauen fast 80 Prozent – also mehr als doppelt so viel (siehe Grafik 1). Auch in absoluten Zahlen haben mehr Frauen als Männer CEE-Gelder bezogen (76 000 vs. 64 000). Dies obwohl Männer fast zwei Drittel aller Selbstständigen ausmachen.

Die grosse Differenz zwischen Männern und Frauen hat in erster Linie mit der unterschiedlichen Geschlechterverteilung in den Branchen sowie den unterschiedlichen Corona-Einschränkungen nach Branche zu tun. So ist der Frauenanteil in der Land- und Forstwirtschaft, wo mit 18 Prozent die meisten Selbstständigen arbeiten, sehr gering: Lediglich 12 Prozent der Selbstständigen sind weiblich – und gleichzeitig haben nur 4 Prozent der Selbstständigen in der Land- und Forstwirtschaft CEE-Gelder bezogen. Auch im Baugewerbe, wo der Frauenanteil mit 3 Prozent noch geringer ist, war die CEE-Bezugsquote unterdurchschnittlich.

Demgegenüber liegt der Anteil von CEE-Beziehenden in bestimmten Branchen, in denen besonders viele Frauen arbeiten und die stark von den Corona-Massnahmen betroffen waren, über dem Durchschnitt. Am ausgeprägtesten ist der Effekt in der Branche «sonstige Dienstleistungen», die unter anderem Coiffeusen und Coiffeure einschliesst. In dieser Branche, in der 10 Prozent der Selbstständigen tätig sind, beträgt der Frauenanteil 81 Prozent und die CEE-Bezugsquote liegt bei 78 Prozent (siehe Grafik 3). Ein ähnliches Bild, wenn auch weniger stark ausgeprägt, zeigt sich auch in der zweitgrössten Branche «Gesundheits- und Sozialwesen».

Überdurchschnittlicher Bezug bei über 64-Jährigen

Grundsätzlich folgt die Altersverteilung der CEE-Beziehenden sowohl bei Frauen als auch bei Männern der Verteilung der Selbstständigen insgesamt. Dennoch hat das Alter einen Einfluss darauf, ob jemand eine Corona-Erwerbsausfallentschädigung bezog. So beanspruchten Selbstständige im Alter zwischen 40 und 56 die Gelder relativ selten, während ältere Personen in den zwei Jahren nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters die Gelder relativ oft beanspruchten.

Die Erklärung für den überdurchschnittlichen Bezug der 64- bis 67-Jährigen liegt vermutlich darin, dass der Anspruch auf CEE-Gelder mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters nicht verfiel. Diese Gruppe hatte somit wenig Anreiz, die Erwerbstätigkeit aufzugeben.

CEE-Beziehende haben tiefere Einkommen

Eine weitere Erkenntnis der Analyse ist: Personen mit tiefen Einkommen haben öfter Corona-Erwerbsausfallentschädigung beansprucht als Personen mit hohen Einkommen. Da Frauen tendenziell tiefere Einkommen aus Selbstständigkeit aufweisen als Männer, verstärkt dies den Unterschied zwischen den Geschlechtern. Dabei ist zu beachten, dass viele Personen zusätzlich zum Einkommen aus der Selbstständigkeit ein Einkommen als Arbeitnehmende haben und das Einkommen nicht um das Pensum bereinigt ist.

Insgesamt liegt der Anteil der Personen mit CEE-Bezug bei Frauen fast über alle Einkommensklassen hinweg höher als bei Männern – bis zu einem Einkommen von 100 000 Franken ist er gar doppelt so hoch. Danach kommt es langsam zu einer Angleichung, und ab etwa 130 000 Franken ist der Anteil der CEE-beziehenden Frauen und Männer gleich hoch.

Auch wenn das Niveau unterschiedlich ist, zeigt die Entwicklung des Anteils der CEE-Beziehenden mit steigendem Einkommen für Frauen und Männer das gleiche Muster. Bis zu einem Einkommen von 50 000 Franken nimmt die CEE-Quote zu, danach sinkt sie jedoch kontinuierlich. Ab einem Einkommen von 150 000 Franken liegt der Anteil der CEE-Beziehenden bei unter 5 Prozent.

Besonders ausgeprägt ist der Geschlechterunterschied bei den tiefen Einkommen: In der Kategorie der AHV-pflichtigen Jahreseinkommen zwischen 10 000 Franken und 20 000 Franken bezog fast die Hälfte der selbstständigen Frauen eine Corona-Erwerbsausfallentschädigung (siehe Grafik 4) – bei den Männern war es lediglich ein Viertel. In dieser tiefen Einkommenskategorie finden sich über 25 Prozent aller AHV-selbstständigen Frauen und 15 Prozent aller männlichen AHV-Selbstständigen mit einem Mindesteinkommen von 10 000 Franken.

Bei den höheren Einkommen verhält es sich genau umgekehrt: Während mehr als die Hälfte der Männer ein AHV-pflichtiges Einkommen von über 50 000 Franken aufweist, sind es bei den Frauen rund 30 Prozent. Dies, obwohl in dieser Einkommensklasse eher weniger Frauen neben der Selbstständigkeit noch ein Einkommen als Arbeitnehmende erwirtschaften als Männer. Offenbar kompensieren Frauen das tiefere Einkommen aus der Selbstständigkeit nicht häufiger mit einem Einkommen aus einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Allerdings werden die Einkommen von geringverdienenden Selbstständigen oft durch Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin ergänzt.

Vorläufige Ergebnisse

Vereinfacht lässt sich somit erstens festhalten: Selbstständigerwerbende, die stark von den Corona-Massnahmen betroffen waren, haben am häufigsten eine Corona-Erwerbsausfallentschädigung bezogen. Stark betroffene Branchen waren die persönlichen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Erziehung und Unterricht (etwa Musik- oder Yogalehrpersonen) sowie Kunst und Unterhaltung und Handel (Geschäfte des nicht täglichen Bedarfs). Zweitens war die Corona-Erwerbsausfallentschädigung für AHV-Selbstständige mit geringem Einkommen – insbesondere für Frauen – von grosser Bedeutung.

Allerdings wurde nicht untersucht, wie lange eine Person die Entschädigung bezog. Ebenfalls nicht Teil der Analyse war, ob die Entschädigung es erlaubte, die Selbstständigkeit nach dem Ende der Corona-Massnahmen weiterzuführen. Diese Aspekte sollten zu einem späteren Zeitpunkt vertieft analysiert werden. Die vollständigen Daten zu den Einkommen der AHV-Selbstständigen für die Jahre ab 2022 werden jedoch frühestens ab dem Jahr 2028 vorliegen.

Dr. rer. pol., stellvertretende Bereichsleiterin, Datengrundlagen und Analysen, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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