Die Teilzeitarbeit hat in der Schweiz stark an Bedeutung gewonnen. Heute arbeiten rund 40 Prozent der Erwerbstätigen Teilzeit, Anfang der 1990er-Jahre waren es noch 25 Prozent. Entsprechend kontrovers ist die Debatte. Für die einen ist Teilzeit ein Zeichen sinkender Arbeitsbereitschaft und eine Ursache des Fachkräftemangels. Für die anderen ist sie ein gesellschaftlicher Fortschritt, den der Staat weiter fördern sollte – notfalls mit einem Recht auf Teilzeit im Arbeitsgesetz oder gar in der Verfassung.
Beide Sichtweisen greifen zu kurz. Aus liberaler Sicht kann es weder das Ziel sein, Teilzeit zu fördern, noch bezahlte (Vollzeit-)Arbeit zu maximieren. Menschen sollen selbst entscheiden können, wie sie ihre Zeit zwischen Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Freizeit aufteilen. Wer 100 Prozent arbeitet, soll nicht benachteiligt sein. Und wer sich freiwillig für ein 80-Prozent-Pensum entscheidet, muss sich dafür nicht rechtfertigen.
Teilzeit weist zudem nicht automatisch auf ein geringes Arbeitsvolumen auf volkswirtschaftlicher Ebene hin. Für dieses ist nicht nur entscheidend, wie viele Stunden die Erwerbstätigen arbeiten, sondern auch, wie viele Menschen überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgehen. In der Schweiz sind es gemäss OECD-Daten rund 80 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, in Frankreich 69 Prozent und in Italien 63 Prozent. Obwohl die Teilzeitquote dort nicht einmal halb so hoch ist, wird in der Schweiz pro Person im erwerbsfähigen Alter rund 16 Prozent mehr gearbeitet als in Frankreich und 13 Prozent mehr als in Italien.
Dazu tragen auch die im internationalen Vergleich langen Arbeitszeiten in Schweizer Vollzeitstellen bei. Die Teilzeitquote allein sagt deshalb wenig darüber aus, wie viel in einem Land tatsächlich gearbeitet wird. Teilzeit hilft zudem Unternehmen, Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Sie ist damit weniger eine Ursache des Fachkräftemangels als vielmehr eine Reaktion darauf.
Wo die Fehlanreize liegen
Das bedeutet aber nicht, dass politisch alles zum Besten steht. Denn frei ist die Wahl des Pensums nur, solange der Staat sie nicht durch finanzielle Anreize verzerrt. Und da zeigt sich: Wer sein Pensum erhöht, kann heute mit beträchtlichen Zusatzbelastungen konfrontiert sein.
Das beginnt beim Steuersystem. Wegen der Progression unterliegt zusätzliches Einkommen oft einem höheren Steuersatz. Ein ähnlicher Mechanismus findet sich bei den Sozialversicherungen. Solange zusätzliche Beiträge auch zusätzliche Leistungsansprüche begründen, gleichen sie einer Versicherungsprämie. Löst sich diese Kopplung, wirken sie ökonomisch zunehmend wie eine Steuer auf Arbeit.
Das zeigt sich in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Bei Ehepaaren lockern Splitting, Rentenplafonierung und die Beitragsbefreiung nicht erwerbstätiger Ehegatten den Zusammenhang zwischen der individuellen Erwerbsleistung und dem späteren Rentenanspruch. Wer sein Pensum erhöht, zahlt zwar zusätzliche Beiträge. Der eigene Rentenanspruch steigt aber unter Umständen kaum.
Ein ähnlicher Effekt entsteht bei einkommensabhängigen Vergünstigungen. Wer mehr arbeitet und verdient, kann etwa einen Teil der Prämienverbilligung oder von Kita-Subventionen verlieren. Ein Teil des zusätzlichen Verdienstes wird dadurch gleich wieder aufgezehrt.
Wie lässt sich die Arbeitsmarktbeteiligung erhöhen?
Solche Effekte werden in der politischen Debatte oft unterschätzt. Besonders relevant sind sie bei Zweitverdienenden – zu 85 Prozent sind dies Frauen. Studien schätzen, dass sie bis zu dreimal stärker auf finanzielle Erwerbsanreize reagieren. Der Staat sollte deshalb die Fehlanreize beseitigen, die die Wahl des Arbeitspensums verzerren – eine Förderung oder Bekämpfung von Teilzeit braucht es derweil nicht.
Ein wichtiger Schritt ist der im März 2026 an der Urne angenommene Übergang zur Individualbesteuerung. Auch bei der AHV ist eine stärkere Individualisierung der Rentenansprüche zu prüfen. Einkommensabhängige Abgaben und Vergünstigungen sollten so ausgestaltet sein, dass zusätzliche Erwerbsarbeit nicht übermässig belastet wird.
Gleichzeitig gilt es, keine neuen Fehlanreize zu schaffen. Zurückhaltung ist etwa bei Vorschlägen angezeigt, Krankenkassenprämien stärker über das Einkommen oder über Lohnprozente zu finanzieren. Je stärker die Sozialabgaben mit dem Erwerbseinkommen steigen, desto weniger bleibt vom zusätzlichen Verdienst übrig – und desto verzerrter wird die Wahl des Pensums.
Wunder sollte man von solchen Reformen allerdings nicht erwarten. Der Arbeitgeberverband schätzt das zusätzliche Potenzial bei Teilzeitbeschäftigten, die keine Vollzeitstelle möchten, auf rund 86 000 Vollzeitäquivalente. Die entsprechende Lohnsumme beträgt knapp ein Prozent des Bruttoinlandprodukts. Diese Schätzung dürfte eher eine Obergrenze sein: Sie berücksichtigt nicht, dass eine Pensumserhöhung des einen Partners häufig durch eine Reduktion des anderen kompensiert wird. Zudem entfällt ein grosser Teil des Potenzials auf die über 50-Jährigen – womit die Teilzeitfrage zu einem guten Teil eine Frage des Rentenalters wird.
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