Dienstleistende können EO-Anträge künftig digital einreichen

Die Erwerbsersatzordnung (EO) vollzieht einen Digitalisierungsschritt: Dienstleistende aus dem Militär, Zivildienst, Zivilschutz und Jugend & Sport können ab 2026 ihre EO-Anträge digital einreichen.
Dieter Frei
  |  27. Juni 2023
    Recht und Politik
  • Erwerbsersatzordnung
Sanitätstruppen in Bütschwil SG. (Keystone)

Auf einen Blick

  • Ab Anfang 2026 können Dienstleistende aus dem Militär, Zivildienst, Zivilschutz und Jugend & Sport Anträge auf Erwerbsersatz in digitaler Form einreichen.
  • In einer Umfrage in einer Rekrutenschule stiess das vom BSV koordinierte Digitalisierungsprogramm der Erwerbsersatzordnung (EO) auf grossen Anklang.
  • Mit dem Programm «EO-Digitalisierung» sollen Dienstorganisationen, Dienstleistende, Arbeitgeber und Ausgleichskassen Zeit und Kosten sparen; zugleich wird die Qualität verbessert.

Dienstleistende aus Militär, Zivildienst, Zivilschutz und Jugend & Sport sollen ihre Anträge auf Erwerbsersatzentschädigung ab dem Jahr 2026 in digitaler Form einreichen können. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat ein entsprechendes Programm lanciert.

Der Digitalisierungsschritt in der Erwerbsersatzordnung (EO) ermöglicht einen medienbruchfreien Datenaustausch zwischen den Dienstorganisationen, Dienstleistenden, Arbeitgebern und Ausgleichskassen (AK). Zudem können die Gelder schneller ausbezahlt werden.

Das Programm trägt den Namen «EO-Digitalisierung» und gründet auf einer Studie, welche das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) 2016 in Auftrag gegeben hatte. In der Initialisierungsphase begleitete ein Fachausschuss mit Vertretern von Ausgleichskassen, dem Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Zivilschutz und IT der Durchführungsstellen das Projekt.

Vier Teilprojekte

Das Programm «EO-Digitalisierung» setzt sich aus folgenden Teilprojekten zusammen, die alle vom BSV koordiniert werden:

  • SEODOR (Schnittstelle zwischen Dienstorganisationen und der Zentralen Ausgleichsstelle, ZAS): Das BSV leitet ein Organisationsprojekt, um die Dienstorganisationen (Militär, Zivilschutz, Zivildienst und Jugend & Sport) zu führen, ihre Systeme an die Schnittstelle SEODOR anzuschliessen und die Daten der EO-Anmeldungen gemäss den Vorgaben und den entsprechenden BSV-Weisungen elektronisch an die ZAS zu übermitteln.
  • «Numérisation des APG» (N-APG): Die ZAS, die im Auftrag vom BSV bereits für den Aufbau, den Betrieb und die Weiterentwicklung des bestehenden EO-Registers zuständig ist, leitet das Projekt, um das System N-APG aufzubauen. Ziel ist es, die Verwaltung und die Validierung der EO-Daten aus SEODOR sicherzustellen und mit weiteren notwendigen Daten aus anderen Registern zu ergänzen. Die dienstleistende Person prüft in diesem System die Angaben und leitet sie der zuständigen Ausgleichskasse weiter. Bei der Auswahl der zuständigen Ausgleichskasse wird die dienstleistende Person durch das System unterstützt.
  • EO-Rechtsgrundlagen (REDi): Damit das Programm EO-Digitalisierung umgesetzt werden kann, müssen die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
  • EO-Digitalisierung Ausführung: Um den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen Ausgleichskassen, Arbeitgebern und Dienstleistenden bei Selbstständigkeit oder Nichterwerbstätigkeit zu gewährleisten, sind einheitliche Standards nötig. In dieses Teilprojekt sind die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen und die Vereinigung der Verbandsausgleichskassen involviert. Das Teilprojekt wird von der eAHV/IV, einem Verein der Durchführungsstellen der ersten Säule, geführt.

Durchführbarkeit gewährleistet

Die Durchführbarkeit des Programms («Proof of Concept») wurde im Frühling 2021 mittels Interviews von 124 Angehörigen der Armee in einer Rekrutenschule ermittelt. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob die Benutzerfreundlichkeit («usability») seitens der Dienstleistenden bei der Ergänzung von Daten aus dem Betriebs- und Unternehmensregister zu ihrem Arbeitgeber zur Ermittlung der zuständigen Ausgleichskasse gewährleistet wird.

Rund 90 Prozent der Befragten begrüssen den Ansatz der EO-Digitalisierung. Die Benutzerfreundlichkeit wurde zudem in 90 Prozent der Fälle gewährleistet. Für die grosse Mehrheit überwiegen die Vorteile einer digitalen Lösung gegenüber des bisherigen Papierformulars. Als positiv nennen die Befragten beispielsweise einen schnelleren Prozess, einfachere und direktere Bearbeitung der Anmeldung, das Vermeiden von Papier und keinen Verlust von EO-Meldekarten.

Derzeit befindet sich das Programm in der Durchführungsphase, in welcher die Projekte aufeinander abgestimmt werden. Ab Anfang 2026 wird die «EO-Digitalisierung» gestaffelt in allen Dienstorganisationen eingeführt.

Die Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Sozialversicherungssysteme in der Schweiz und wird es allen Beteiligten vereinfachen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Weitere Digitalisierungsmöglichkeiten im Bereich Mutterschaft und Vaterschaft werden aktuell geprüft.

Projektleiter, IT Management, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
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