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«Bei einigen Nichtbeziehenden sind Ängste vor den Behörden ausschlaggebend»

Der Kanton Basel-Stadt hat potenziell Anspruchsberechtigte von Ergänzungsleistungen angeschrieben. Damit wolle man materielle Armut bekämpfen, sagt Antonios Haniotis, der das Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt leitet. Gemeldet haben sich bislang aber relativ wenige.
Stefan Sonderegger
  |  10. September 2026
    InterviewMeinung
  • Ergänzungsleistungen
«Ich denke, dass die Zahl der Unwissenden überschätzt wird»: Antonios Haniotis, Leiter des Amts für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt.

Gemäss einer Studie der Berner Fachhochschule bezieht fast ein Drittel der Anspruchsberechtigten im Kanton Basel-Stadt keine Ergänzungsleistungen (EL). Was sind die Gründe?

Ein Hauptgrund ist der bewusste Verzicht. In den Befragungen finden sich Aussagen wie «Ich will der Allgemeinheit nicht zur Last fallen» oder «Der Aufwand lohnt sich nicht für den Betrag, den ich erhalten könnte». Andere sagen, sie kämen auch mit weniger Geld durch oder erhielten Hilfe von Freunden, Verwandten oder Hilfswerken. Dann gibt es jene, die grundsätzlich kein Geld vom Staat wollen.

Welche Rolle spielt Scham?

Scham haben wir so nicht betrachtet. Bei einigen Nichtbeziehenden sind aber Ängste vor den Behörden ausschlaggebend. Sie befürchten etwa, den Job oder die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren. Wiederum andere sind überfordert und finden etwa die nötigen Unterlagen und Belege nicht. Und schliesslich gibt es die Unwissenden mit Aussagen wie «Ich wusste nicht, dass ich Anspruch haben könnte». Oder: «Dort, wo ich herkomme, gibt es solche Sozialleistungen nicht».

Es gibt also Menschen, die ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen kennen, aber trotzdem verzichten. Könnte man sagen, dass sie damit bewusst Armut in Kauf nehmen?

Ja, es gibt Leute, die mit weniger Geld durchkommen. Das sind tendenziell Leute mit einer kleinen Bedarfslücke. Denn mit steigender Bedarfslücke, also fehlenden Ressourcen, nimmt die Bezugsquote zu.

Wer sind die Nichtbeziehenden? Was weiss man über sie?

Es handelt sich eher um Rentenbeziehende in der AHV als in der IV. Denn in der AHV ist die Nichtbezugsquote deutlich höher als in der IV. Ein Grund könnte sein, dass Menschen mit Behinderung mehr professionelle Beratung erhalten. Eine tiefere Nichtbezugsquote weisen auch Personen von ausserhalb Europas auf. Das könnte darauf hindeuten, dass nicht die Sprache die grösste Hürde ist.

Sondern?

Dass die Grösse der Bedarfslücke ausschlaggebend ist. Mutmasslich haben Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen aus dem EU-Raum eher ein Einkommen, mit dem sie sich durchschlagen können. Bei Erwerbstätigen ist die Nichtbezugsquote übrigens höher als bei Nichterwerbstätigen. Und bei Selbstständigerwerbenden ist sie höher als bei Arbeitnehmenden, was damit zu tun haben könnte, dass bei Selbstständigen nicht alle Einkommen im Steuerregister erfasst sind. Und schliesslich ist die Nichtbezugsquote auch bei jungen Erwachsenen höher.

Warum ist die Nichtbezugsquote bei Jüngeren höher?

Hier lässt sich vermuten, dass es unter diesen Personen mehr autonom denkende Personen gibt, die sich durchschlagen. Vielleicht ist auch das Existenzminimum einer 50-jährigen Person höher als das einer 22-Jährigen. Nicht formell, sondern in der Praxis. Im Alltag kann man sich vielleicht in dieser Altersgruppe noch eher wirtschaftlich einschränken.

Welche Rolle spielt das Vertrauen in den Staat?

Das Vertrauen in den Staat ist eine Grundvoraussetzung, um einen Antrag zu stellen. Wichtig scheint mir zu betonen: Der Arbeitgeber oder die Nachbarn erfahren nicht, ob jemand Ergänzungsleistungen bezieht. Ausnahmen sind die Migrationsbehörden, bei denen für die EL-Stelle Meldepflichten bestehen.

«Das Vertrauen in den Staat ist eine Grundvoraussetzung, um einen Antrag zu stellen»

Dann gibt es noch die Gruppe der Unwissenden. Was weiss man über sie?

Ich denke, dass deren Zahl überschätzt wird. Das zeigt sich auch bei den Rücklaufquoten der Briefe, die wir Anfang des Jahres an potenzielle Nichtbeziehende von Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen zur Krankenversicherung geschrieben haben. Die tiefe Rücklaufquote deutet darauf hin, dass die Leistungen bekannt sind.

Bei diesen Briefen handelt es sich um ein Pionierprojekt des Kantons Basel-Stadt. Aufgrund von Steuerdaten haben sie 2000 potenzielle EL-Anspruchsberechtigte sowie 13 000 potenziell Anspruchsberechtigte von Prämienverbilligungen kontaktiert. Wie sind Sie konkret vorgegangen?

Wir haben all diejenigen Personen angeschrieben, die aufgrund der Steuerdaten möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Im Brief haben wir sie eingeladen, das Anmeldeformular auszufüllen.

Inwiefern wurde das Vermögen berücksichtigt in den Steuerdaten?

Für den Briefversand wurde nur das Vermögen betrachtet, das auch in den Steuerdaten erfasst ist. Aufgrund von zeitlichen Verzögerungen oder Wertschwankungen, beispielsweise von Liegenschaften im Ausland oder dem Erbvorbezug, lassen sich die Vermögensdaten aus dem Steuerregister jedoch nicht eins zu eins in die definitive Anspruchsberechnung der Ergänzungsleistungen übertragen.

Gibt es schon Zahlen?

Von den potenziellen EL-Anspruchsberechtigten haben sich bisher 236 Personen gemeldet, was einer Rücklaufquote von 12 Prozent entspricht. Ausgewertet haben wir bisher 172 Dossiers, wovon 63 Personen tatsächlich einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben – eine klare Minderheit.

Führte das zu Enttäuschung bei denen, die abgewiesen wurden?

Ja, das könnte tatsächlich ein Problem sein – das konnten wir aber nicht vermeiden. Der Aufwand, die Unterlagen einzureichen, ist unverhältnismässig, wenn am Ende nur eine Ablehnung kommt. Das tut uns natürlich leid.

Was sind die Ablehnungsgründe?

Einige haben ihren Antrag wieder zurückgezogen oder nicht auf unsere Rückfragen reagiert. Bei anderen war die Vermögensschwelle überschritten, das aktuelle Vermögen also höher als das in den Steuerdaten erfasste.

Damit Sie die Briefe verschicken konnten, brauchte es eine Änderung im kantonalen Gesetz. Welche Rolle spielt der Datenschutz?

Der Datenschutz ist eine Herausforderung. Denn die Daten, die wir bearbeiten, sind grundsätzlich besonders schützenswert. Mit dem neuen kantonalen Gesetz haben wir nun den Auftrag erhalten, potenzielle Nichtbeziehende von Ergänzungsleistungen regelmässig persönlich anzuschreiben.

«Der Datenschutz ist eine Herausforderung»

Jede Person, die zusätzlich Ergänzungsleistungen bezieht, kostet den Staat Geld. Sind genügend Ressourcen vorhanden?

Die Mehrkosten stehen bei der Information nicht im Vordergrund. Es ist unser Auftrag, die Leute zu informieren. Auch wenn der Verwaltungsaufwand bei dieser Kampagne womöglich etwas höher ist, weil auch die Ablehnungsquote höher ist als bei Menschen, die sich direkt melden.

Werden Sie auch künftig solche Informationskampagnen anhand der Steuerdaten durchführen?

Bei der Prämienverbilligung machen wir das schon seit Jahrzehnten jährlich. Mit der erwähnten Gesetzesanpassung werden wir fortan auch Nichtbeziehende von Ergänzungsleistungen regelmässig anschreiben. Deshalb denke ich, dass wir das künftig auch für die kantonalen Mietbeiträge regelmässig tun werden.

In Basel-Stadt ist die EL-Bezugsquote mit 21 Prozent schweizweit am höchsten. Was könnte der Grund sein?

Basel ist ein urbanes Zentrum, wo das Leben teuer ist. Viele Menschen, gerade solche mit Migrationshintergrund, weisen höhere Bedarfslücken auf. Gleichzeitig sind die Wege kurz und das Beratungsnetz dicht, was den Bezug erleichtert. Das sind aber nur Vermutungen.

Welche Online-Tools gibt es, mit denen man den Anspruch auf Ergänzungsleistungen abschätzen kann?

Mit dem Basler Sozialanspruchsrechner kann man mögliche Ansprüche auf alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt vertraulich berechnen. Zudem ist geplant, dass künftig die ganze Anmeldung und Einreichung der Unterlagen über das kantonale E-Portal gemacht werden kann – auch mit dem Smartphone.

Kann man auch persönlich im Amt für Sozialbeiträge vorbeikommen?

Ja, während unserer Öffnungszeiten jederzeit. Wir helfen den Leuten, das EL-Anmeldungsformular auszufüllen. Ebenfalls kompetente Beratungsstellen haben Organisationen wie Pro Infirmis, Pro Senectute, Caritas oder die Altershilfe.

Welche Reformen braucht es schweizweit bei den Ergänzungsleistungen?

Die Abklärungen für die Anspruchsermittlung der Ergänzungsleistungen sind komplex. Für unsere Berechnungen müssen wir einen immer tieferen Einblick in die Lebensumstände der Versicherten erhalten. Nehmen wir als Beispiel die Wohnsituation: Für eine rollstuhlgängige Wohnung, gibt es einen Zuschlag. Ist die Person mobilitätseingeschränkt, gibt es einen anderen Zuschlag. Gleichzeitig müssen wir schauen, dass nicht beide Zuschläge gewährt werden. Wenn nun noch eine Assistenzperson in der gleichen Wohnung wohnt, muss man auch für diese ein Zimmer vorsehen. Lebt aber noch eine andere Person, die keine Ergänzungsleistungen bezieht, in der Wohnung, muss die Miete geteilt werden.

Was schlagen Sie vor?

Die regulatorischen Rahmenbedingungen müssen vereinfacht werden. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat eine Expertengruppe eingesetzt, die eine Vereinfachung der Ergänzungsleistungen prüft. Das begrüsse ich sehr. Allerdings hat jede Vereinfachung einen Preis: Denn sie stärkt zwar die Niederschwelligkeit des Angebots, geht aber unter Umständen zulasten der Einzelfall-Gerechtigkeit. Das muss man akzeptieren können.

«Die regulatorischen Rahmenbedingungen müssen vereinfacht werden»

Wie beurteilen Sie die EL-Reform, die Anfang 2024 definitiv in Kraft getreten ist?

Diese war eher auf der Seite der Verkomplizierung. Anspruchsvoll ist für uns etwa die Rückforderung rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen. Das sind Personen, die über Jahre rechtmässig Ergänzungsleistungen bezogen haben und dann aber nach dem Tod in der Erbmasse noch Geld vorhanden ist. Hier sind wir verpflichtet, diejenigen Beträge aus der Erbmasse, die die Vermögensfreibeträge überschreiten, zurückzufordern.

Was hat die EL-Reform Positives bewirkt?

Positiv ist, dass die Mietzinsmaxima deutlich erhöht wurden. Hier in Basel können alle EL-Beziehenden nun eine bezahlbare Wohnung finden.

Wo sehen Sie weiteren Reformbedarf in der EL?

Die nächste Reform zu Hilfe und Betreuung zu Hause ist ja schon beschlossen: Sie fördert unter anderem die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe – das ist ein wichtiger Schritt. Umgekehrt müssen wir aufpassen, dass Personen im Heim nicht schlechtergestellt werden. Denn auch dort sind die Selbstbestimmung und soziale Teilhabe wichtig, gerade weil diese Personen besonders vulnerabel und die Ressourcen der Heime knapp sind. Im Kanton Basel-Stadt erhöhen wir deshalb den Betrag für persönliche Auslagen im Heim ab 2027 und koppeln ihn an die Entwicklung der AHV-Renten.

Genügt das schweizerische System der sozialen Sicherheit, um Armut zu bekämpfen?

Unsere Sozialleistungen sichern das Existenzminimum auf einem weltweit einzigartigen Standard. Beziehende von Sozialleistungen in der Schweiz leben entsprechend nicht in materieller Armut. Das heisst, unbekämpfte Armut gibt es nur unter Nichtbeziehenden. Herausforderungen für das System der sozialen Sicherheit sind wachsende Überforderung, Entfremdung vom Staat und der Verwaltung, mangelnde Mitwirkung, nicht deklarierte Einkommen oder Schwarzarbeit.

Das System funktioniert also grundsätzlich?

Wir haben ein sehr gut funktionierendes System der Umverteilung in der Schweiz. Dem sollten wir Sorge tragen. So gilt es, Missbräuche zu bekämpfen, damit diejenigen, die ins System einzahlen, auch sehen, dass damit die Bedürftigen erreicht werden. Ich glaube, das ist die Grundlage unseres Sozialstaates.

Antonios Haniotis und das Amt für Sozialbeiträge

Der 62-jährige Antonios Haniotis leitet das Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt seit 2006. Zuvor war der promovierte Ökonom beim damaligen Bundesamt für Aussenwirtschaft, der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem ehemaligen Verband der Krankenversicherer Santésuisse tätig.

Das Amt für Sozialbeiträge unterstützt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind. Zu den Leistungen zählen unter anderem die Ergänzungsleistungen, die Prämienverbilligung zur Krankenkasse, die Behindertenhilfe und die Mietbeiträge.

Chefredaktor, Soziale Sicherheit (CHSS)
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