Die Ergänzungsleistungen (EL) gehören zu den tragenden Pfeilern der sozialen Sicherheit in der Schweiz und tragen wesentlich dazu bei, Armut im Alter zu verhindern. Sie sichern den Existenzbedarf und unterstützen ein selbstbestimmtes Leben.
Trotzdem bleibt eine grosse Herausforderung bestehen: Viele Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen beziehen diese nicht. Gemäss dem Altersmonitor von Pro Senectute befinden sich schätzungsweise 15,7 Prozent der zu Hause lebenden Bevölkerung ab 65 Jahren in einer Situation des EL-Nichtbezugs. Dies entspricht rund 230 000 Personen, die aufgrund ihrer Einkommens-, Vermögens- und Lebenssituation rein rechnerisch Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) haben könnten, diese aber nicht beziehen.
Diese Zahl zeigt deutlich: Das Problem liegt heute weniger beim Leistungsangebot als beim Zugang dazu.
Nichtwissen, Scham und Hürden im Verfahren
Die Ursachen für den Nichtbezug sind vielfältig. Manche ältere Menschen kennen die Ergänzungsleistungen nicht oder können ihren möglichen Anspruch nicht einschätzen. Andere verzichten wegen des administrativen Aufwands bewusst auf eine Anmeldung. Hinzu kommen Wertvorstellungen, Scham, die Angst vor Stigmatisierung und – bei Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit – Unsicherheiten über mögliche ausländerrechtliche Folgen.
Ein erhöhtes Nichtbezugsrisiko weisen neben Menschen ohne Schweizer Pass insbesondere Frauen, Verwitwete sowie Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss auf. Zusätzliche Zugangshürden können bei gesundheitlichen oder kognitiven Einschränkungen, fehlender Unterstützung im persönlichen Umfeld sowie geringen Kenntnissen des EL-Systems entstehen.
Wer den Zugang verbessern will, muss daher nicht nur Formulare vereinfachen. Entscheidend ist, die Menschen rechtzeitig zu erreichen und sie auf dem Weg zum Leistungsbezug zu unterstützen.
Vom Holprinzip zum Ermöglichungsprinzip
Das heutige System beruht weitgehend auf einem Holprinzip: Anspruchsberechtigte müssen selbst erkennen, dass sie Anspruch haben könnten, Informationen beschaffen und einen Antrag stellen. Gerade im hohen Alter kann dies zu einer erheblichen Hürde werden. Nach einer Verwitwung, bei gesundheitlichen Einschränkungen oder sinkender Selbstständigkeit fehlen oft die Ressourcen, um ein komplexes Verfahren alleine zu bewältigen.
Deshalb braucht es einen Perspektivenwechsel. Im Zentrum sollte nicht die Frage stehen, warum Menschen keine Ergänzungsleistungen beantragen, sondern wie Politik, Verwaltung und Institutionen dazu beitragen können, dass bestehende Ansprüche tatsächlich realisiert werden.
Beratung und Begleitung als Schlüssel
Die Erfahrungen von Pro Senectute zeigen seit Jahren, dass persönliche Beratung einer der wirksamsten Wege ist, um den Zugang zu Ergänzungsleistungen zu verbessern. Gerade bei finanziellen Fragen sind Vertrauen und individuelle Unterstützung entscheidend.
Viele ältere Menschen wenden sich erst nach einem persönlichen Gespräch an eine Beratungsstelle. Dort können Ansprüche geprüft, offene Fragen geklärt und Anmeldungen gemeinsam vorbereitet werden. Beratung hilft nicht nur bei administrativen Fragen, sondern baut auch Vorbehalte und Berührungsängste ab.
Wichtig ist zudem eine aktive Information. Hausärztinnen und Hausärzte, Spitex-Organisationen, Gemeinden, Sozialdienste oder Altersorganisationen sind oft die ersten Stellen, welche finanzielle Schwierigkeiten erkennen. Sie können Betroffene gezielt auf mögliche Ansprüche aufmerksam machen.
Die Befunde zum Nichtbezug unterstreichen die Bedeutung verständlicher Information, gezielter Sensibilisierung und individueller Unterstützung bei der Anmeldung. Die Beratungspraxis von Pro Senectute zeigt, wie wichtig eine vertrauliche und persönliche Begleitung gerade bei komplexen finanziellen Fragen ist.
Verständlich kommunizieren
Ein weiterer Hebel liegt in der Kommunikation. Informationen zu Ergänzungsleistungen sind häufig aus Sicht der Verwaltung formuliert und nicht aus Sicht der Betroffenen.
Wer den Zugang verbessern will, muss auf einfache Sprache, klare Informationen und mehrsprachige Angebote setzen. Dies gewinnt angesichts einer zunehmend vielfältigen älteren Bevölkerung zusätzlich an Bedeutung. Sprachliche Hürden erschweren den Zugang zu Leistungen oftmals erheblich. Gleichzeitig darf Digitalisierung nicht zu neuen Ausschlüssen führen. Digitale Angebote können Verfahren vereinfachen und beschleunigen, müssen aber stets durch persönliche und analoge Zugänge ergänzt werden.
Lebensereignisse gezielt nutzen
Ein EL-Anspruch entsteht häufig im Zusammenhang mit einschneidenden Lebensereignissen wie einer Verwitwung, einem Heimeintritt, steigenden Gesundheitskosten oder einer Pflegebedürftigkeit.
Solche Situationen bieten die Chance, Menschen gezielt über ihre Ansprüche zu informieren. Wer neu eine AHV-Rente bezieht, Unterstützung bei Pflegekosten benötigt oder einen Heimeintritt plant, sollte systematisch auf mögliche Ergänzungsleistungen hingewiesen werden. Fachleute diskutieren deshalb vermehrt über automatische Hinweise oder vereinfachte Vorprüfungen auf Basis vorhandener Verwaltungsdaten, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes.
Ergänzungsleistungen stärken Selbstbestimmung
Aus Sicht von Pro Senectute dürfen Ergänzungsleistungen nicht nur als Instrument zur Armutsbekämpfung verstanden werden. Sie fördern Teilhabe, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Für viele ältere Menschen sind sie eine Voraussetzung dafür, möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Die Bedeutung eines wirksamen Zugangs wird mit der beschlossenen Erweiterung der Ergänzungsleistungen weiter zunehmen. Ab Anfang 2028 werden Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause schweizweit stärker über die Ergänzungsleistungen berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem Haushaltshilfe, Mahlzeitenangebote sowie Begleit- und Fahrdienste. Damit sollen selbstbestimmtes Wohnen gefördert und vorzeitige Heimeintritte vermieden werden. Voraussetzung für den Erfolg dieser Reform ist jedoch, dass auch Personen erreicht werden, die heute noch keine Ergänzungsleistungen beziehen.